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  #1  
Alt 16.11.2007, 23:18
Bäriger
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Wirklich beim Zugfahrzeug mitversichert ?

Hallo zusammen !

Würde mich interessieren wo es steht, dass der Trailer beim Zugfahrzeug mitversichert ist !? Das heißt jetzt nicht, dass es nicht so ist, vielleicht weiß ich es nur nicht, habe ich aber noch nie gehört.

Grundsätzlich ist es doch so, dass man für einen Bootstrailer mit grüner Nummer eine Haftpflichtversicherung abschließen kann, aber nicht muss (zumindest für den Betrieb in D).

Bei meiner Bootshaftpflicht ist z.B. ein zum Boot gehörender Trailer mitversichert.

Würde auch gerne jetzt noch für mein Boot eine Vollkasko abschließen. Hat hier jemand einen Tip für mich was für ein Anbieter faire Preise hat und zudem auch gute (erfüllbare) Bedingungen (Vorschriften zur Diebstahlsicherung u.ä.) ??

Vielen Dank im voraus !

Grüße

Wolfgang
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  #2  
Alt 17.11.2007, 00:22
Benutzerbild von Beagle
Beagle Beagle ist offline
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Boot Infos

Hi Leute
Der Trailer ist mitversichert wenn er ein grünes Kennzeichen hat!!!
Ich habe für meinen kleinen Trailer eine Haftpflichtversicherung freiwillig abgeschlossen (war nicht so einfach weil sehr selten und Versicherung könnte nicht viel mit anfangen)
Als Beitrag zahle ich 1,80 €/Monat und das ist es mir wert!
Grüße aus dem Norden
Thomas
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  #3  
Alt 17.11.2007, 16:31
Benutzerbild von Chester
Chester Chester ist offline
Mit V ist alles besser
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Jetzt machen wir's mal noch komplizierter: Wenn der Trailer in die Bootshaftpflichtversicherung includiert ist, zahlen die dann nicht auch für Schäden, die der Trailer ohne Zugfahrzeug alleine verursacht?

Reinhard
__________________
Ein gerader Kurs ist oft der beste.
Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt.
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  #4  
Alt 17.11.2007, 17:29
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von Chester
Jetzt machen wir's mal noch komplizierter: Wenn der Trailer in die Bootshaftpflichtversicherung includiert ist, zahlen die dann nicht auch für Schäden, die der Trailer ohne Zugfahrzeug alleine verursacht?

Reinhard

Klar zahlen die dann für Schäden wenn der nicht angehängt ist!!

Mit der Zusatzhaftpflichtversicherung geht es doch nur darum eine grüne Versicherungskarte zu bekommen!!

Auch wenn es normalerweise reicht im Ausland ein Dokument vorzulegen um den Versicherungschutz zu beweisen wird es doch oft dort nicht anerkannt!!

Teilweise wurde auch schon darüber berichtet dass in Kroatien einem eine teure Versicherung aufgezwungen wurde!!

Ich habe eine für 10€ abgeschlossen und bin so auf der sicher Seite! Auch wenn das nicht nötig war.

Zitat:
Der Trailer ist mitversichert wenn er ein grünes Kennzeichen hat!!!
Der Anhänger ist auch mit schwarzer Nr über das Auto versichert wenn der Angehängt ist.

Also nochmal!!

wenn der Trailer in der Versichung vom Boot mit drin steht ist eine extra Haftpflichtversicherung nicht nötig!!

Steht der nicht mit drin bräuchte man eine wenn der Trailer nicht angehängt ist!!

Kaskoschäden sind bei einer Haftpflicht nicht mitversichert !
__________________
Gruß Stefan
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  #5  
Alt 17.11.2007, 23:21
Benutzerbild von Beagle
Beagle Beagle ist offline
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Zitat:
Zitat von stebn
Klar zahlen die dann für Schäden wenn der nicht angehängt ist!!


Der Anhänger ist auch mit schwarzer Nr über das Auto versichert wenn der Angehängt ist.


!
Nach neusten Rechtsprechungen ist der Trailer mit grünem Kennzeichen nicht über das Fahrzeug versichert wenn er nicht drann hängt !!! Einige Versicherungen haben Schäden zwar bezahlt aber auch nur aus Kulanzgründen . Gab gerade den Fall das eine Versicherung bei nicht angehäntem Hänger sich geweigert hat zu bezahlen und l.t D. Rechtssprechung braucht sie es auch nicht.

Für ein Anhänger mit schwarzem Kennzeichen brauchst du die Haftfplichtversicherung und somit ist es egal ob er am Fahrzeug ist oder nicht.

Ein schönes Wochenende
Thomas
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  #6  
Alt 17.11.2007, 23:50
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von Beagle
Nach neusten Rechtsprechungen ist der Trailer mit grünem Kennzeichen nicht über das Fahrzeug versichert wenn er nicht drann hängt !!!
Das habe ich auch nie behauptet
Na dann lese doch nochmal worauf sich mein Satz bezieht!!!

ZITAT CHESTER
Zitat:
Wenn der Trailer in die Bootshaftpflichtversicherung includiert ist, zahlen die dann nicht auch für Schäden, die der Trailer ohne Zugfahrzeug alleine verursacht?

Das heisst dass der Trailer in der Bootshaftpflicht mit drin ist und deswegen einen Haftpflichtschutz hat!!! Also werden Schäden im abgekoppelten Zustand bezahlt!!!

Wenn der Trailer NICHT in der Bootshaftpflicht mit aufgenommen wurde besteht KEIN Schutz!!! Hier ist eine extra Haftpflichtversicherung ratsam!!


Zitat:
Für ein Anhänger mit schwarzem Kennzeichen brauchst du die Haftfplichtversicherung und somit ist es egal ob er am Fahrzeug ist oder nicht.
Klar aber trotzdem wird der Schaden im angekoppelten Zustand von der Autohaftpflicht bezahlt und nicht von der Hängerversicherung.
__________________
Gruß Stefan
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  #7  
Alt 02.12.2007, 13:01
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von stebn
...



Klar aber trotzdem wird der Schaden im angekoppelten Zustand von der Autohaftpflicht bezahlt und nicht von der Hängerversicherung.
Nicht unbedingt, aber wenn das gemacht wird, geht es auch zu Lasten Deiner Schadenfreiheitsrabatteinstufung. Bei einer separaten Haftversicherung für den Trailer trifft es nicht die Rabattierung der Zugfahrzeughaftversicherung.
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