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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#46
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Ich verstehe zwar deine Aussagen soweit, aber für mich zählt trotzdem das Permit, und hier zählt, ob ich eben vom Hafenkapitän die Erlaubnis bekomme oder nicht.
Soweit ich informiert bin, ist eben genau dafür der Hafenkapitän zuständig (kann mich aber auch täuschen, aber lt Kroatienverordnung steht das auch so drinnen, "Nachweis über die Berechtigung, das Boot zu Lenken in Einkland mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Boot trägt". Und genau so ein Patent habe ich ja Versicherungstechnik: glaub mir, ich hab mit Yachtpool damals ja auch die Verhandlungen geführt und mich auch entsprechend erkundigt. Versicherungsfragen sind immer Unfallcausal, auch auf Österreichs Straßen ist das nicht anders. Und die Befähigung zum Lenken meines Bootes habe ich ja mit dem österreichischen Patent bewiesen, mit dem Donaupatent sogar für internationale Wasserstraßen, somit für einen Großteil der Vorschriften auf Wasserwegen. Somit kann die Versicherung mir nicht vorwerfen, dass ich mit dem Boot nicht umgehen könnte oder ich fahrlässig gehandelt hätte, weil ich diverse Vorschriften nicht gelernt hätte. Es bleiben also nur mehr die Vorschriften für Küstengewässer oder ähnliches über, wo die Versicherung behaupten könnte, ich hätte keine Ahnung und deshalb grob fahrlässig gehandelt hätte. Genau dies wurde eben von Yachtpool damals mit dem Beispiel der Quadranten aufgezeigt. Einen Pauschalausstieg einer Versicherung gibt es so nicht! Auch nicht zB bei Alkohol am Steuer auf den Straßen, hier muss auch nachgewiesen werden, dass der Alkoholeinfluss sein nötiges für ein Unfallgeschehen beigetragen hat, was aber auch in der Regel leichter zu beweisen ist. Aber Matthias, ist ja eh egal, die Diskussion wurde ja schon oft genug geführt mit der Erkenntnis, dass alles eine Grauzone ist und genau deshalb ein FB1, welcher in HR als solcher offiziell anerkannt ist (ist ja das nächste, auch dass ist ja Grauzone!), für Österreich die Lösung ist. Und du hast recht, das einzige Patent, von dem wir sicher wissen, dass es wirklich in HR anerkannt ist, ist das HR-Patent. |
#47
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Schein
Wenn der FB1 jemals kommen sollte wird er genauso wie der FB 2 -4 von den Unterzeichnerstaaten darunter auch Deutschland, Italien, Frankreich,Kroatien usw. ohne Probleme angenommen nur in Österreich wird man nie mit dem FB1 fahren dürfen
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Gruß Herbert |
#48
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Ob Yachtpool oder ein anderer Versicherer so ohne weiteres bezahlt, wenn im jeweiligen Land ein entsprechender FS vorgeschrieben ist und man diesen eben nicht hat, lasse ich mal so dahingestellt... Und Berny, in der Kroatienverordnung steht eben nicht, dass Du "nur" den Schein brauchst, der im Heimatland vorgeschrieben ist! Ganz im Gegenteil - er muß letztlich im Einklang mit den Vorschriften der kroatischen Gesetze sein - also ein amtliches Küstenpatent des Heimatlandes oder eben das kroatische! (ist in der vielzitierten Kroatienverordnung, wie bei Gesetzestexten leider üblich, etwas unverständlich formuliert, aber eine Tatsache - das kannst Du mir glauben!) L.G. Edwin
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#49
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In Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien. Als Österreicher fahre ich unter österreichischer Flagge, stellt sich die Frage, ob ich als Besitzer eines Patents nicht doch die nötige Berechtigung habe, zumal es ja eigentlich gar keinen wirklichen amtlichen Küstenschein gibt (zumidest bis vor kurzem, jetzt wurde ja ein C eingeführt) .... Und dann gibts ja noch die Frage, ob ich als Österreicher überhaupt einen Küstenschein brauche, usw usw usw Naja, eine lange, alte und endlose Diskussion. Früher gabs mal den FB1, warum wurde der eigentlich abgeschafft ??? Richtig ist, und dass sollte man immer sagen, derzeit ist es so, dass eben nur beim HR-Patent (und wirklich nur beim HR-Patent!) sicher ist, dass es gilt. Geändert von Berny (23.12.2007 um 21:04 Uhr) |
#50
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L.G. Edwin
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L.G. Edwin
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Bootsführerschein
Der Österreichische SBF See ist da
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Gruß Herbert |
#53
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Servus Herbert, nicht schlecht deine Antwort um 1,39 Uhr
...und jetzt lehn ich mich zurück und warte auf die Antworten was wieder nicht passt ( i lieg flach ) @ Berny jetzt hast endlich deinen Schein den du dir so gewünscht hast.. Bin schon mal gespannt ob du ihn nun endlich machst damit du HR gesetzeskonform unterwegs bist. Oder findest wieder eine Ausrede. Bin echt neugierig auf deine Antwort . LG Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
Geändert von Rotti (15.02.2009 um 08:02 Uhr) |
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Schein
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Wir sind für unsere Charterkunden bis 23 Uhr und wenn es sein muß rund um die Uhr, auch Sonntags da. Jetzt können wir so wie die Deutschen beim SBF SEE schreiben , wenn es um das HR Patent geht, warum machst du nicht den FB1 der ist International gültig stimmt zwar nicht aber das glauben doch alle Auch der FB1 genauso wie SBF SEE SKS FB2 - FB4 sind NUR nationale Scheine, die anerkannt werden oder auch nicht. Hat man ja gesehen wie schnell das geht in Kroatien und das ist noch nicht ganz ausgestanden.
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Gruß Herbert |
#55
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Wos is, Herbert?
Jetzt wirds Zeit, dass du dich einklinkst in das Österreichische Schein-Geschäft () ... Ich bin bei den ersten, die bei dir oder auch Edwin den FB1 machen. Wär' doch ein Gegengewicht zu den, sagen wir, "traditionellen Anbietern" bei uns.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin) |
#56
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Zitat:
Zum Thema FB1: sehr gut, endlich ist er da. Nur, was kostet er jetzt, wer darf ihn Unterrichten usw usw usw. Also ist ja noch nicht alles ausdiskutiert, denke ich mal. |
#57
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Schein
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Das wird zumindest bei uns nicht geschehen. Wir sind ja einige Jahre für eine Ösi Bootsfahrschule gefahren und das war Öd Nicht das fahren sondern die Art wie es durchgeführt werden mußte. wir werden weiter das HR Patent anbieten aus gutem Grund nimmt man die 3 SM vor Küste / Inseln wörtlich ist man schnell in einem Bereich wo man merkt der FB1 ist nicht ausreichend das HR Patent aber schon. Wer chartert braucht Funk und das ist beim HR Patent dabei und keine 3 SM Beschränkung. Ob die vercharterer den FB1 annehmen steht in den Sternen aber denkbar sonst müßten wir den SBF See auch ablehen. Es werden weiterhin Urlauber D/A/usw. beim HK das HR Patent machen, die waren sowieso nie unsere Kunden. Für die Sportbootfahrer die auch in anderen Länderen ihr Boot fahren möchten ist nun etwas geschaffen worden das ich als positiv bewerten möchte und das meine ich ehrlich. Jetzt hat der Österreicher auch eine echte Wahlmöglichkeit
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Gruß Herbert |
#58
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Schein
Zitat:
Unterrichten werden es die Bootsfahrschulen wer den sonst. Kann ja nicht sein das jeder X beliebige wie beim HR Patent da wildwuchs betreiben darf Eines kannst mir glauben wir machen es nicht
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Gruß Herbert |
#59
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Zitat:
Schade, muss ich weiter am Meer mit meinem wertlosen, mickrigen, von niemanden anerkannten, von den Versicherungen abgelehnten, von der Ausbildung her minderwertigen, angeblich leicht von korrupten Beamten kaufbaren und noch dazu uncool aussehenden Kroatischen Küstenpatent herumfahren ... (... weil ich finde die MSVÖ-Sache in der Durchführung auch öd.)
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin) |
#60
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Zitat:
na, für den FB1 könnten wir uns aber schon gemeinsam wo anmelden und das durchziehen. Da tun sicher noch ein paar Aduten mit . |
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