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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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L.G. Edwin
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#17
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Servus Zusammen
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Danke Gruß Peter
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Genieße jeden Tag |
#18
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lg martin |
#19
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NEIN Jedes Frühjahr wird die gleiche Sau durch Dorf getragen, letztes Jahr war es der englische Funkschein aus Berlin Ein Deutscher, der ein in Deutschland zugelassenes Boot besitzt bzw als Schiffsführer fahren will muß a) einen deutschen Schein haben oder b) einen Schein der nach zwischenstaatlichen Abkommen anerkannt wird das ist der 6er im Lotto |
#20
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roland, das ist mir schon klar, ich muß den österreichischen schein haben, und du den deutschen. meine frage war aber, ob es überhaupt scheine gibt, die irgendwer in irgendwas umschreibt, und nicht als "hinterhofaktion", sondern offiziell. natürlich nur bei vergleichbarem oder höheerem aufbildungsstand. also zb. ob mir eine deutsche behörde für einem FB3 einen sbf see ausstellen würde oder so in der art.
mit den führerscheinen fürs auto gibts da doch sicher auch was. wenn du zb. nach österreich auswanderst, musst ja sicherlich nicht nochmal in die fahrschule. da gibts sicher irgendeine umschreibeprozedur. lg martin |
#21
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z.B.: werden die "echten" Funkscheine (nicht der HR-Eintrag) anerkannt zumindest in den Ländern, die das xxxx-Post-xxxx Abkommen unterzeichnet haben. Bei den FS gibt es ja kaum bilaterale oder internationale Abkommen, daher ist das so schwer. Übrigens nicht nur bei Boating Mit einem US Flugschein darfst Du nicht ohne weiteres ein D Maschine fliegen |
#22
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ok, das klingt einleuchtend. also umschreibung nur, wenns irgendein internationales abkommen gibt, dass zb. die scheine gleichwertig sind.
fürs boot gibts dann zwei haken: 1. es gibt fast keine solchen abkommen 2. was kümmert ein internationales abkommen einen österreichischen verein? is ja sowieso krank, für die "offiziellen" scheine ist hierzulande ein mootorboot-verein verantwortlich. lg martin |
#23
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das ist nicht ganz richtig, auch in D ist der Deutsche Segler Verband oder der DMY mit der DURCHFÜHRUNG der Prüfungen beliehen. d.h. in Namen dieser Verbände wird unterrichtet und geprüft, da aber der Inhalt per Order Mufti (sorry Regierung) festgelegt wird ist es ein öffentlicher Schein, mit Adler (zumindest in D) |
#24
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Bezüglich MSVÖ: auch hier das Problem, dass nach den Bestimmungen des MSVÖ nur für MSVÖ-Scheine IC ausgestellt werden. Also bei Vorlage eines HR-Patentes wird vom MSVÖ kein IC beantragt, obwohl meiner Meinung nach mit dem HR Schein die Befähigung für die Küste bewiesen ist, mehr sogar als bei einem österreichischen Patent, die ja streng genommen gar nicht gültig sind, zumal bestimmte Prüfungsteile in einem fremden Hoheitsgebiet abgenommen werden (Thema Hafen-Anlegemanöver usw ). Die Problematik: nur der MSVÖ (bzw ÖSV) kann nach der derzeitigen Gesetzeslage einen IC beantragen. Wäre ja mal schön, wenn sich ein Rechtsanwalt dieses Themas annehmen würde, hier schaut sowieso alles nach einer Monopolstellung des MSVÖ aus. (Es sei den, es ändert sich zu diesem Thema was, gemunkelt wird ja viel!) |
#25
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#26
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2. Klar bei den Verdienstmöglichkeiten kauf ich die in China ein, echt gute Kopien!
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Skipperteam Nach dem Sternenhimmel ist das Größte und Schönste was Gott erschaffen hat, das Meer. Adalbert Stifter |
#27
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Nönö, in HR ist er mit gültigen FS unterwegs, wenn ein Ufall in HR passiert, dann gilt immer noch HR Recht. Es sei denn, er fährt unter D-Flagge, aber hier gibts ja nach dem Seerecht wieder andere Bestimmungen, die die normalen Sportbootler gar nicht betreffen, ergo hilft ihm das nix. Ist ja die typische Frage, darf ein D in HR mit einem 5 PSler ohne Patent fahren, weil das in D erlaubt ist ? Antwort: Nein, weil nach den HR Bestimmungen jeder, der kein gültiges Patent hat ein HR Patent braucht (Kroatien-Verordnung). Das komische "Heimatstaatliche-Recht", welches da in D oft zitiert wird, gilt in D, aber nicht in HR (auch ein Irrglaube so mancher aus D!) Und weil wir dabei sind, Österreichische Scheine werden zwar in HR immer wieder anerkannt, aber ob die gesetzliche Grundlage dafür gegeben ist, weiß eigentlich keiner so richtig, weil auch keiner weiß, wo das jetzt wirklich steht und welche Patente wo gelten..... Ist ja auch ein Vorteil, da doch immer wieder Permitte aufgrund dieser rechtlichen Grauzone erteilt werden. Aber auf die Bulgarischen Patente zurückzukommen: Solange diese Unstimmigkeiten herrschen, sicherlich ein Thema, genauso wie ich als Österreicher zu einem deutschen SBF komme. Aber, man sollte bitte bedenken, die Bulgaren sind bekannt als Fälscher, aus diesem Land kamen früher schon massenweise Dollarblüten, ich würde also in anbetracht dessen sehr vorsicht damit sein, irgendwo stand ja schon mal so ein Bericht über einen gefälschten FS und die Folgen in HR! Geändert von Berny (11.02.2008 um 18:58 Uhr) |
#28
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lokales Recht überwiegt natürlich immer das Recht des Heimatlandes. Ich habe eigentlich keine Lust mehr viel zu Führerscheinen zu schreiben (es gibt aktuell nichts Neues), aber für D-Residents gilt: Alles außer dem SBF See ist Schwachsinn. Kostet auch Geld und ist im Zweifelsfall immer mit dem Risiko behaftet, dass so ein bulgarischer Schein nicht gilt. Umschreibung? Mir ist dazu nichts bekannt obwohl ich regelmäßig die einschlägigen Wassersportzeitschriften aus D lese. Mag sein, dass es eine Ausnahme von der Ausnahme gibt (z.B. Bulgarier, der neu nach D umgezogen ist), aber ansonsten sehe ich es so wie beim Autoführerschein: Wer wegen einer MPU oder ähnlichem im Ausland den Führerschein macht soll in D auch nicht fahren dürfen. Wäre noch schöner... In den nautischen Führern, die ich gelesen habe steht im Prinzip immer, dass der lokale Führerschein gilt (verständlich ) und das Patent, das im Heimatland zum Führen eines Bootes im adäquaten Revier benötigt wird. Als A hat man es da leider nicht sehr gut. Also entweder ein HR-Patent für HR machen, den höheren österr. Verbandsschein oder einen SBF See mit den o.g. Problemen. Wenn man auf eine Umschreibung spekuliert hat man beim SBF See wenigstens den Vorteil das D schon in der EU ist. Aber bis so eine Umschreibung möglich wird (falls überhaupt) ist HR bestimmt auch schon in der EU. Ergänzung: Für den Fall, dass ein D mit mir einen Unfall in HR baut und nur ein HR-Patent hat würde ich ihn zumindest in D verklagen und durch das Gericht prüfen lassen ob er einen gültiges Patent hatte. Eine 100%ige Antwort kann ich hierzu auch nicht geben, aber in jedem Fall ist es ein Angriffspunkt losgelöst von der sonstigen Schuldfrage! Nachdem die Gerichte in D in erster Linie die Eignung und Sorgfaltspflicht hinterfragen (sie Unfallberichte der BSU) sehe ich hier eine berechtigte Chance gerade bei Newbies einen Vorteil mit meinem SBF See (und den anderen D Scheinen) zu haben.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! Geändert von thball (11.02.2008 um 19:49 Uhr) |
#29
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wennst noch nen Minister für irgendwas brauchst sagst bescheid Gruß Carsten PS: Wenn ich als Deutscher mit HR Patent einen Deutschen in HR ne neue Frisur verpasse wird das an ein deutsches Gericht überstellt... Und wenn ich dann keinen Deutschen Führerschein hab, dann fahr ich ohne Schein... Das nur um mal nicht OT zu werden...
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#30
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Schein
Ich hab den Scheinbeitrag nich eröffnet
Bei Schlauchbootfragen kann ich nicht mitreden oder interessiert sich einer was 1972 am markt war und wie die fahreigenschaften waren. oder das ich den 1. 4 Takt honda in österreich hatte ( war bei einem Honda händler beschäftigt ) nei sicher interessiert das keinen. Deshalb schreib ich über ausbildung und scheine und da bin ich fast sicher das mein wissensstand was die ösis betrifft sicher ein höherer ist als bei den meisten im forum. Es ist kein umschreiben möglich nicht einmal einen SHS oder FB4 kann man in ein HR Kaffeepatent umschreiben. Wertigkeit eines Scheines: nach welchen punkten wird den ein schein bewertet um deren wertigkeit zu beurteilen. welcher küstenschein ist nun wertvoller, der viele fragen beantworten kann und noch nie das meer gesehen hat und 2 stunden ein 5 meter boot auf der donau halbwegs ans ufer gebracht hat ? Oder der der 500 Sm mit einem seegängigen schiff inkl nachtfahrt hinter sich gebracht hat und 1. EINEN Tag praxisprüfung inkl. nachteinsteuerung hinter sich hat. Wie soll man die beiden nun vergleichen bzw. eine wertung über ein patent abgeben. Man kann bei allen 3 hier zur diskusion stehenden ( A-D-HR ) Schein eine so unterschiedliche ausbildung durchlaufen das es wirklich nicht gerechtfertigt ist eine pauschale wertung abzugeben. wenn einige von euch auch im yachtrevue forum mitlesen wird euch auch aufgefallen sein das mit den Ösischeinen nicht alles so ist wie manche es darstellen. Ein Beispiel ist ja schon geschrieben worden und das ist auch ein grund warum es keinen FB1 gibt, geben soll. und noch eines sollte man dazu schreiben, das prüfer die nur einen MSVÖ Schein( FB2-4) haben gar nicht als Ausbildungs Skipper fahren dürften. Die würden einen Deutschen SKS oder ein HR Patent brauchen. ( ist nicht von mir sondern aus dem Yachtrevue Forum ) Das ist auch der Grund warum ich auch 2 HR Patente besitze, gewerbliches Skippern. Rein See/Versicherungs-rechtlich darf man mit dem "B" HR Patent als Skipper für die MSVÖ Prüfungstörn skippern. eine MSVÖ Fahrschule deren Skipper einen MSVÖ Schein hat nicht,. so schauts aus. ist das ein punkt der auch zur wertigkeit eines Patentes zählt !!!!!!!???????? es fragt kein richter ob du viele fragen bei der prüfung beantworten konntest nur die fakten zählen. Was alles zum gewerblichen skippern zählt, da kann man nur staunen. Also aufpassen wenn ihr jemanden auf das Boot mitnehmt euch freihalten läßt immer dauf achten das ihr nicht den falschen schein habt
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Gruß Herbert Geändert von herbert (12.02.2008 um 01:50 Uhr) |
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