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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 29.04.2004, 12:50
Ferdi
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Reden

interessant wäre jetzt noch die Frage, darf er, wenn das Boot mit 25 PS und Pinne in D zugelassen ist, damit auch in A fahren, wo man bei uns nur bis 20PS damit eine Zulassung bekommt ? Liegt ja glaub ich nur an der Zulassung und ist nicht prinzipiell verboten.
Manche Feuerwehren haben bei uns auch eine Zulassung für 40 PS mit Pinne auf ihren Zillen auf der Donau.
Meiner Meinung nach müsste es erlaubt sein, dann auch in A damit zu fahren.

lg
Ferdi
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  #2  
Alt 29.04.2004, 13:01
Scarab
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Zitat:
Zitat von Ferdi
Manche Feuerwehren haben bei uns auch eine Zulassung für 40 PS mit Pinne auf ihren Zillen auf der Donau.
Zillen werden generell bis 40 PS zugelassen, Schlauchis (auch Ribs) werden bis max. 20 PS mit Pinnensteuerung zugelassen, alles was darüber ist bekommt eine Fernlenkung vorgeschrieben (A).

Wie das mit Booten aus D ist wenn die in A fahren weiß ich leider nicht.
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  #3  
Alt 29.04.2004, 13:54
alex101068
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Zitat:
Zitat von Scarab
Zillen werden generell bis 40 PS zugelassen, Schlauchis (auch Ribs) werden bis max. 20 PS mit Pinnensteuerung zugelassen, alles was darüber ist bekommt eine Fernlenkung vorgeschrieben (A).

Wie das mit Booten aus D ist wenn die in A fahren weiß ich leider nicht.

Ganz blauäugig würde ich behaupten, Boot ist in D zugelassen und darf in D
25 PS an der Pinne haben. Zulassung und Versicherung sind gültig.
Ergo sollte ich auch in A damit fahren dürfen, oder.

In D würden wir ja auch keinen Harleyfahrer aus den USA aus dem Verkehr ziehen
der mit gültiger US Zulassung und Auslandsversicherung mit seiner langen Gabel
bei uns fährt, nur weil der deutsche TÜV einen Ohnmachtsanfall bekommen würde.

Oder liege ich mit meiner Meinung falsch?

Gruß Alex
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  #4  
Alt 29.04.2004, 13:58
Ferdi
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nein Alex,

ich seh das eigentlich auch so, aber ich weiss es nicht ! Aber wahrscheinlich hast Du Recht.

lg
Ferdi
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  #5  
Alt 29.04.2004, 14:32
Neptun Neptun ist offline
gestrichen
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abgegebene "Danke": 0


Hi,

mal mit dem gesunden Menschenverstand betrachtet, stimme ich Alex auch zu,
in Deutschland ist das zugelassen, also müsste es für einen Deutschen, der als Gast (Ausländer) in Österreich fährt, erlaubt sein.
Aber interessant wäre es, wie es die Bürokraten sehen :schlaumai

Grüße
"Neptun"
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  #6  
Alt 29.04.2004, 18:51
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Beiträge: 10.300
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Boot Infos

Die Bürokraten sehen das anders:
Es kommt drauf an, ob es ein Abkommen zwischen D und A gibt.
Wenn nicht, Pech gehabt.

Aber nur keine Angst, soviel ich weiß, gibt es in der EU derartigen Abkommen, aber wo das jetzt genau steht, weiß ich auch nicht.

Wenn das Boot in D zugelassen ist, dann darf es nach diesem Abkommen auch in A fahren. Natürlich mit der Ausstattung, wie es in D vorgeschrieben ist.
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  #7  
Alt 29.04.2004, 21:40
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STM STM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

mannohmannohmann :blemblem: :blemblem: :blemblem: :blemblem:

das mit dem behördenkram
bin mir sicher, dass keiner von denen jemals in einem solchen boot gesessen ist - wenn sie stress machen.

story:
heute wollte ich meinen neuen eintragen lassen:
eine überprüfung ist nortwendig, weil der neue um 2,3kW stärker ist :weissnich

3 stunden später:
anruf der netten dame vom amt: " überprüfung ist doch nicht notwendig, weil der motor und das boot CE gekennzeichnet sind. :schlaumai

was das mit CE zu tun hat ???????? :weissnich

aber: - es findet sich immer ein weg - frag die behörde - solage bis du die gewünschte antwort hast - lass nicht locker - gehtnichtgiebtsnicht
lGmartin
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