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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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Flaggenrecht
Ordnungswidrig handelt, wer...........
als Schiffsführer eines Binnenschiffes der Vorschrift des § 14 Abs. 1 über die Flaggenführung der Binnenschiffe zuwiderhandelt, Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. |
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