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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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Das Thema denke ich hat sich fürs erste zuminmdest für mich erledigt.
War heute kurz beim Boot und habe beim nachmessen festgestellt, dass ich garkeinen Platz mehr am Steuerstand habe |
#47
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Hmmm ... also Freunde, wer hier meint privat ohne den amtlichen SRC (short range certificate) Funkbefähigungsnachweis und ohne ein amtliches angemeldetes UKW-Funkgerät mit zugeteiltem Funkzeichen auf See (oder auch Binnen) funken zu können, ist einfach auf dem Holzpfad und riskierte Beschlabnahme des Gerätes und hohe Bestrafung. Abgesehen davon ist das absolute Disziplinlosigkeit weil es den bereits überlasteten Funkverkehr mit seinen begrenzten Funkfrequenzen zusätzlich erheblich stört.
Vielleicht noch dazu, für den Seefunk muß man im fremden Lande entweder die Landessprache oder international auch den Sprechfunk in englisch abwickeln können, und das in ganz bestimmten Redewendungen. Wer daher nicht ein einfaches englisch beherrscht ist damit schon mal sehr arm dran. Desweiteren sind in der internationalen Funkabwicklung bestimmte Redeanwendungen zu beachten, die man beim Funkverkehr anwenden muß. Leute laßt die Finger von unangemeldeten UKW-Geräten und noch dazu ohne amtlichen Funkzeugnissen. Ein UKW-Gerät an Bord ist kein Spielzeug und schon garnicht ein Statussymbol. Und hier im FORUM sollte der Schwarzfunkerei genauso wenig Vorschub geleistet werden wie die technische Auskunft zu PS-Steigerung an führerscheinfreien Outboardern. Ich sagte schon, für dem bequemen Empfang von Wetterdienstmeldungen benötigt man kein verbotenes UKW-Funk-Gerät, da gibt es andere und bessere Wege um an aktuelle Meldungen ran zu kommen. Für den privaten Sprechverkehr egal welcher Art sind diese Funkgeräte nicht bestimmt. Also bitte Finger weg davon! |
#48
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Nur beim English ein kleiner Zusatz : Ja international wird so etwas wie englisch gesprochen - wenn sich einem auch manchmal der Magen umdreht Aber genau dafür gibt es die vereinfachten Redewendungen und die kann jeder lernen ! und dafür gibt es DSC und GMDSS an einer solchen Funkstation braucht man im Notfall nur noch die richtige Taste drücken und die ist Deutsch bezeichnet. (gesendet wird ein internationaler Code + Englisch) sooo tragisch ist das nicht !!!! Da war früher manchmal Mailand Air Traffic Control schwerer zu verstehen |
#49
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aber sowas ist doch legal, oder? Gibts schon ab ca. 60 Euro
Hier gings doch eigentlich mehr ums empfangen als um senden. Um Links zu sehen, bitte registrieren
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LG Michel ...nur Fliegen sind schöner |
#50
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Zitat:
Hallo Roland dass wurde uns beim Funkkurs gesagt weil auch einer gefragt hat wenn er das Funkgerät nur in Kroatien verwendet und in Österreich nicht. Somit sagte der Kursleiter,wenn die Antenne demontiert ist gilt das Funkgerät nicht als Benutzungsfähig also muss es nicht angemeldet sein. Wie gesagt dass stammt nicht von mir.
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Gruß vom Opa Hansi Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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#51
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#53
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wenn ich Dich richtig verstehe, kann man also den Seefunk (Wetterbericht) mit den definierten Frequenzen damit nicht abhören?
Was ich eignetlich nicht verstehen kann, denn die UKW Bandbreite ist ja vorhanden
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LG Michel ...nur Fliegen sind schöner |
#54
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..also so unwillig bin ich nicht die Binnenlizenz (UBI) - und die SRC Funkprüfung zu machen. Hier z.Bps. wäre es nicht so teuerhttp://www.meridian-austria.at/seesprechfunk.html .
Wer hat Lust mitzumachen, dann hätten wir den Fetzen und bräuchten nicht lange mehr rumfragen - wie, was wo LG Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#55
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Ihr habt Probleme!
und wenn's keine gibt kann man sich ja auch selber welche machen! |
#56
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Zitat:
Der Besitz und Betrieb auf öffentlichen Frequenzen ist erlaubt. Und zu Michel, gehen tut das. Das Teil deckt zuindest mal den Frequenzbereich ab. Wichtig wäre vor dem Kauf aber zu klären ob der Seefunkdienst ein öffentlicher Funk ist. Amateurfunk darfst Du beispielsweise mithören. Ebenfalls CB, PMR oder Freenet. Bei Seefunkdienst bin ich mir da nicht ganz sicher. Dort solltest Du mal auf den Seiten der BNetzA nachschauen, dort gibt es Bandpläne und die Nutzung. Wichtig ist beim Gerät: - hat das Gerät die richtige Abstimmschrittweite: Schritweite in KHz damit du auf die gewünschte Frequenz kommst - hat das Gerät die richtige Betriebsart: AM/FM oder SSB für die Frequenz die DU hören willst. Ich betone nochmals vor Betrieb oder Anschaffung die bestimmungen für die Bestimmte Frequenz ausfindig zu machen. Die Herren und Damen von der BNetzA sind da recht hilfsbereit. Grüße von einem Funkamateur
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Grüße aus Tübingen Mirco |
#57
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Zitat:
Grundsätzlich gilt in D heute (wenn ich mich recht erinnere) alles womit man AUCH öffentlichen Rundfunk hören kann ist erlaubt ! Aber das ist ein Statement ohne Gewähr ! |
#58
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Ja nun, ich hätte vielleicht dazu schreiben sollen, dass ich nur für D schreiben kann.
Was in HR ist muss entsprechend abgeklärt werden...... Was das Blatt schreibt ist eigentlich wurscht, denn für den Flugfunk besonders geeignet ist eigentlich ein Scanner mit 8,33 KHz Abstimmschrittweite, die schreiben was von 12,5 KHz. Der NOAA Wettersatellit ist auch kein Militärischer Sender, funken tun die aber auf 137,500 und 137,675 MHz und sind ganz legal zu empfangen und zu dekodieren....... Ist aber auch Egal, fürn Schiffsfunk würde es das Gerät tun, obs überall erlaubt ist ist die andere Seite, da muss man sich entsprechend informieren. Klar ist unter diesen Gesichtspunkten betrachtet ein Radio die bessere Wahl, wobei ich oben nichts von einem Radio gelesen habe nur von bequemeren Arten. Aber es gibt Navtex empfänger oder Weltempfänger etc.pp. mit denen das geht. Dennoch ist das Gerät geeignet. Ich war noch nie in HR und kenne die Bestimmungen nicht. Ob das gerne gesehen wird oder nicht ist m.E. ebenfalls unerheblich, die frage ist, sind dort Scanner generell verboten oder nicht. Man braucht ja mit dem Teil nicht hausieren gehen und damit rumfuchteln, wenns nicht gerne gesehen wird. Aber an offizielle Bestimmungen sollte man sich gerade mit diesen Geräten tunlichst halten. Nochwas: ein Icom IC-R5 ist klein, kompakt, leistungsstark und ist ein unauffälliges Gerät und erinnert nicht gleich an einen Scanner
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Grüße aus Tübingen Mirco |
#59
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Hi Mirco
Dieter hatte einen Weltempfänger angesprochen (weiß auch nicht mehr welchen) und war dann auf Zitat:
Ich selbst habe auch einen kleinen durchstimmbaren Empfänger, damit kann ich sogar die DWD Wetterkarten (via RTTY) locker empfangen (im Mittelmeer, in Freising ist es ja kein Problem) es ist ein NASA. Gruß rkr |
#60
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Hi Freunde!
Hier noch mal zu dem Thema Funkanmeldung in Österreich. Ich habe gestern die zuständige Dame von der Fernmeldebhörde in Linz angeschrieben wie es aussieht, ob ich mein in England gekauftes Lowrance LVR 250 anmelden kann, Hier die Kopie der Mail : Sehr geehrter Damen und Herren! Ich möchte gerne ein Seefunkgerät der Marke Lowrance LVR 250 anmelden. In der Anlage erhalten Sie die Komformitätserklärung des Gerätes. Kann ich dieses Gerät anmelden damit ich es in Kroatien auf meinem in Österreich angemeldeten Boot verwenden darf und kann? Sollte ich dieses Jahr noch die Funklizenz in Österreich für den Binnenfunk machen, kann ich dann dieses Gerät auch für den Binnenfunk verwenden? Mit freundlichen Grüßen Mathias .....................ner Beigefügt war diese Komformitätserklärung die mit dem Gerät mitgeliefert wurde: Und hier die prompte Anwort der Dame : S.g.Herr ..........teiner! Die in Ihrem E-mail angeführte Seefunkanlage kann bewilligt werden. Eine Schiffunkbewilligung ist beim Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg zu beantragen entweder via FAX (0732 7485 DW 19)oder am Postweg , Freinbergstr. 22, 4020 Linz. Zur Antragstellunf lege Ich Ihnen in der Anlage 2 Formblätter vor. Die Antragstellung erfolgt gemeinsam mit einer vollständigen Kopie des Seebriefes und/oder Zulassungsscheins (Nachweis, dass das Schiff unter Österr. Flagge fährt). Einsatzgebiete für Schiffunkanlagen von Schiffen unter österr. Flagge können die Weltmeere sein und in Österreich ausschließlich die Wasserstrassen (Donau, March Enns und Traun). Ein Binnenfunk - sollten Sie damit eventuell österreichische Seen meinen - ist mit den für den Schifffunk zugelassenen Frequenzen nicht gestattet. Im übrigen darf eine Schiffunkanlage nur in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Vollzugsordnung für den Funkdienst betrieben werden. Die Funkanlagen dürfen nur von Personen bedient werden, die nach dem Bundesgesetz über Funker-Zeugnisse, Inhaber eines Funker-Zeugnisses sind, das für die Betriebsart, die Leistung und die Art der Funkanlage erforderlich ist. Genaueres über Funkanlagen können Sie auch über unsere Homepage : Um Links zu sehen, bitte registrieren erfahren. Die Gebühren für den Schiffunk betragen einmalig derzeit 49,88 € zuzüglich Eingabegebühr samt Beilagengebühr für den Antrag ( ca. 24,00 €. Weiters wird monatlich wird eine Frequenznutzungsgebühr in Höhe von 10,90 € vorgeschrieben. Mit freundlichen Grüßen ADir ........................er Fernmeldebüro für OÖ u. Sbg Mit Binnenfunk meinte ich die Donau und die angeführten Flüsse. Wusste nicht dass man auf Binnenseen nicht funken darf. Oder versteh ich da was falsch. Fazit, ich werde den Funk anmelden. LG Mathias Roland Roland, jetzt is es soweit
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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