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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Hi!
Und der Schwachsinn geht weiter. Heute den Trailer angemeldet, bis gestern hatte ich einen gültigen TÜV bis 07/2015, jetzt habe ich ein Pickerl bis 02/2014 ![]() D.h. in zwei Monaten darf ich wieder antreten. Ich finde diesen Behördenkram einfach zum Kotzen. Die Anmeldung hat € 176,25 gekostet ![]() LGryße Mike aus Salzburg |
#2
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Zitat:
![]() das geht mit dem Datum der Erstanmeldung in D und nicht mit dem Datum der Typisierung in A. was Dich nicht trifft, aber was in A jetzt bei Neubooten auch gemacht wird. Früher galt die Binnenzulassung (Donauzulassung) bei Neubooten 10 Jahre ab Anmeldezeitpunkt. Danach muss man wieder zur Überprüfung, wobei meist immer um 5 Jahre verlängert wird. Die Prüfer haben aber, je nach Zustand des Bootes, einen Ermessenspielraum und können die Verlängerung zw. 1/2 Jahr und 7 Jahren variieren. Wie gesagt, 5 ist meist Standard. Jetzt kommts aber - seit neuestem, zumindest in NÖ wird das schon so gehandhabt, gilt bei Neubooten für die 10-Jahre-Gültigkeit nicht mehr das Anmeldedatum sondern das RUMPF-Erzeugungsdatum, das ja in der HIN drin steht. Wenn ein Neuboot also 5 Jahre beim Händler im Schauraum steht, danach kauft man es und lässt es als Neuboot zu, gilt die Binnenzulassung nur noch für 5 Jahre. die spinnen komplett ![]() |
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