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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Das ist mal ne unterstellung. Und ob die Waldmeister in A oder in D, da wollte ich keinen Unterschied machen. Aber es wurde hier eben geschrieben, das die D-Cops da mal eher ein Auge zudrücken. Ob ich nun mein Auto überlade oder nicht, ist meine Sache und es sind meine Konsequenzen, wenn ich erwischt werde. Ist weder eine Anleitung zum Nachmachen, noch ein schlechtes Beispiel.
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Ingo "Die Farbe ist mir egal, haupsache sie ist schwarz" (Henry Ford) |
#2
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Hallo Ingo
Mit Deiner Ausdrucksweise gelangst Du sehr schnell in den Bereich der Ignorierfunktion. Wenn Du Dich so bei einer Kontrolle aufführst, wie Du hier schreibst, brauchst Dich auch nicht zu wundern, wenn Du zahlst. Wir sind hier in dem Forum, weil wir ein gemeinsames Hobby haben, und da muß ich mich und meine Kollegen nicht anpöbeln lassen. Zum Ausgangsthema: Es gibt zunächst unterschiedliche Waagentypen, die unterschiedliche Toleranzen (im Fachdeutsch Verkehrsfehlergrenzen) haben. Auf Grund so netter Menschen wie Ingo, werde ich den Teufel tun und die jetzt hier öffentlich bekannt geben. Dann gibts unterschiedliche Ahndungen, die der Bußgeldkatalog vorgibt. der BGK geht von einer fahrlässigen begehung aus, mit der Aussage was solls schert mich nicht, handelt es sich um Vorsatz mit Verdoppelung des Bußgeldes. und das Hauptproblem für die Urlauber ist im Anschluß an die Verwiegung die Herstellung des verkehrssicheren Zustandes. Grundsätzlich werden 3 % toleriert, aber dass ist eine Kann-Entscheidung. Wenn es sich um einen besonders netten Menschen handelt, dann gehts auch mal auf genau 0% Überladung runter. Spätestens ab 5 % folgt die Abladung. Deutschland und Österreich sind wie alle anderen auch souveräne Staaten, die ihr Recht unterschiedlich anwenden. Und wie Dieter schon schrieb, gibt es Schadensfall möglicherweise auch Probleme mit der Vollkasko. mfg Marcus |
#3
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Zitat:
Rechtlich gesehen ist Überladen, überladen. Ich hab aber das Gefühl, daß die deutsche Paulizei ein wenig mehr Bemessungsspielraum in solchen Geschichten hat. Vor Fahrtantritt durch Österreich und Schweiz schau ich auch ganz genau hin, die 90 kg Stützlast versauen mir noch zusätzlich die Zualdung. Versicherungstechnisch hätte ich nur bedenken, wenn die Achslasten und zul. GG. das ermittelte Gewicht nicht hergeben............. @Ingo..........na aber wenn Du mir mit Deiner überladenen Karre entgegenkommst, diese nicht mehr im Griff hast und mich gefährdest, ist es halt nicht mehr nur Dein Problem. Ich bin auch nicht der Heilige was z.B. Ladungsicherung etc anbelangt. Bei manchen Dingen muß ich echt den Kopf schütteln, manche Dinge haben aber durchaus Berechtigung ...............
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer Geändert von Monoposti (16.07.2015 um 14:48 Uhr) |
#4
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Zitat:
Danke Ralf hätte ich auch nicht besser schreiben können
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Schöne Grüße aus dem Westmünsterland
Bernhard und Claudia ------------------------------------------------- |
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