|
Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Danke Ferdi, dann ist es ja gut.
Ich konnte nicht wiederstehen... Obwohl ich diese Aussagen mit dem Umschreiben von Scheinen selten so deutlich gelesen hab... Und das ist nicht alt. Schau mal ganz unten in der PDF!! Dort steht: Einholung der Information: 11.2014 ausgenommen davon sind: Spanien 07.2012 Deutschland 11.2015 Das können die sich doch nicht alles nur ausdenken...
__________________
Es is ja immer was..... LG Gernot |
#2
|
|||
|
|||
Zitat:
Bei den Autoführerscheinen stimmt deine Aussage nicht. Grundsätzlich erkennt jedes EU-Land die Lenkberechtigung eines anderen EU-Landes an bzw muss diese anerkennen. Du musst dafür lediglich 185 Tage deinen Wohnsitz im EU-Ausland (z B auch Kroatien) gemeldet haben. Ist ein EU-Führerschein (egal für welchen EU-Bürger) erst einmal ausgestellt ist er international jedenfalls in jedem EU-Land gültig. Diese EU-Führerscheine brauchen auch nicht umgeschrieben werden. Es gibt z B viele Österreicher, die in Tschechien - teilweise unter dubiosen Umständen - ihrern Führerschein gemacht haben. Kann keine kriminelle Handlung (z B bestochener Dolmetsch) nachgewiesen werden ist dieser Führerschein, den ein Österreicher in Tschechien erworben hat in Österreich und jedenfalls in jedem anderen EU-Land gültig. Autoführerscheine sind jedenfalls meines Wissens wesentlich deutlicher geregelt als Bootsscheine.
__________________
Hermann aus Oberösterreich |
#3
|
||||
|
||||
__________________
Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#4
|
||||
|
||||
Danke Andreas, schöner Link.
Und der bestätigt auch das das kroatische Patent auch bei Nichtösterreichern anerkannt wird. Alles andere wäre ja Mumpitz.
__________________
Es is ja immer was..... LG Gernot |
#5
|
|||
|
|||
Zitat:
Wo darf ich wirklich mit dem kroatischen Küstenpatent noch fahren? Macht es einen Unterschied, ob ich Deutscher oder Österreicher bin? Macht es einen Unterschied, ob ich den "Lappen" in Österreich oder Deutschland mache? Einerseits lese ich immer wie oben, dass für Österreichische Staatsbürger das kroatische Küstenpatent B auch in Italien gilt bzw. in noch diversen anderen Ländern (siehe Link oben). Andererseits sagt mir ein österreichischer Fahrlehrer das sei alles Quatsch und diese Angaben würden alle einfach nicht stimmen. |
#6
|
||||
|
||||
im Prinzip gelten die Vorschriften Deines Wohnsitzlandes. Und dann gibt es Auslegungen, die immer viele Diskussionen mit sich bringen...
__________________
Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#7
|
||||||
|
||||||
Patent
Zitat:
Sagen wir mal so, nach gängiger Meinung zählt nicht der Staatsbürger sondern der Hauptwohnsitz. Da Österreich kein Anrainerstaat mit Meer Zugang ist kann der Staat nicht ein Patent VORSCHREIBEN Im Grunde brauchst für ein eigenes Boot keinen Schein, wenn die z.B. Uferstaaten schreiben, es gelten die Bestimmungen des Heimat Landes. Es gibt aber Länder wie Kroatien die schreiben EINEN Schein vor. Also braucht man selbst für 0,0001 PS einen Schein, selbst wenn für Italener 40 PS und für Deutsche 15 Ps FS frei wären. Zitat:
Im schlimmsten Falle wirst du etwas Zeit bei Behörden verbringen bis die feststellen das du als Wohnsitz Österreicher mit jedem Amtlich anerkannten bzw. ohne Schein fahren darfst. NUR du hast einen Deutschen Pass wie erklärst du dem Kontrollorgan das du Wohnsitz Ösi bist Aus meiner 45 jährigen Bootserfahrung in zig Mittelmeer Länder und 25 Jahre Skippertrainer für mehrere Bootsfahrschulen ist mir (und vielen anderen aus div. Foren ) kein einzige Fall bekannt das man mit dem HR Patent Probleme hatte. Als ich noch aktiv war hatten wir einige Zeit aufgewendet um Amtliches zu bekommen und wir bekamen sie. Zitat:
Zitat:
1. ist der Deutsche SBF See + Binnen in der Praxisausbildung um vieles einfacher ( keine Praxis Seemeilen vorgeschrieben) und dadurch preiswerter. Dann solltest du auch beachten ob du wieder nach D zurück gehst. Hier kommt mein Satz zur Anwendung Nach gängiger, nicht meiner, Meinung muß man den Schein haben wo der Hauptwohnsitz ist. Umschreiben, das geht leider bei keinem Schein. Solltest du dich für den HR Schein entscheiden wirst du in D kaum einer Kontrolle weiterfahren, so wird es von Deutschen verbreitet Zitat:
Aber wenn 200 es anders schreiben glaubt man dies nicht. Zitat:
Da ich für eine MSVÖ Fahrschule die Seemeilen Törns durch führte konnte ich vieles erfahren was der Anwärter für FB2 - FB3 nicht erfahren durfte. Das er NUR ein Vereinspatent erwarb natürlich auch nicht obwohl immer erzählt wurde das ist International gültig, das sind keine Scheine. Eines kann/möchte ich dir mitgeben: Du als Deutscher (auch mit Wohnsitz Österreich ) wäre der SBF See einfacher und hast in D kein Problem wenn du mal in der Nordsee fahren möchtest. Um die selbe Bootsgröße wie beim SBF See (24 m ) mit dem Österreichischen Schein zu fahren mußt du de FB2 machen also Seemeilen Praxis nachweisen. Wenn du nur Mittelmeer bleibst ist das HR Paten B inkl. Seefunk eine gute und preiswerte alternative Nachtrag: Wenn Anbieter für das HR Patent auf ihren Seiten schreiben wo das HR Patent überall gilt ist das nicht falsch. Wäre es dies gäbe es mit Sicherheit einige Klagen der andern Fahrschulen
__________________
Gruß Herbert |
#8
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#9
|
||||
|
||||
Hallo Schebi
Wollte nur Fragen Hast du den Schein Binnengewässer 10m International, oder auch Binnen und Wasserstraßen 10m. Den für Donau braucht man den Wasserstraßen 10m
__________________
Schöne Grüße Robert „In einem wankenden Schiff fällt um, wer stillesteht, nicht wer sich bewegt." |
#10
|
||||
|
||||
Zitat:
Kostet ja nur ein paar Euro extra für das Plastik!
__________________
MfG Schebi |
#11
|
|||
|
|||
Ganz blick ich mich jetzt nicht mehr durch:
Als Österreicher hab ich mit dem HR Küstenpatent in Kroatien kein Problem - eh klar. Mit dem gleichen Patent zB in Italien, Griechenland, Deutschland auch nicht . Als Österreicher mit dem FB2 (3) für Motoryachten in Kroatien, Italien, Griechenland, Deutschland... auch nicht, oder? Welchen Vorteil hab ich jetzt wo? Boat Skipper B: 12 sm, Boote bis 20m FB2: 20sm Boote bis 24m. Wenn man also schon den HR Schein hat als österreichischer Durchschnittsschlaucherlfahrer ist der FB2 unnötig, oder lieg ich jetzt komplett falsch
__________________
Lg Thomas |
#12
|
||||
|
||||
Das stimmt. Dennoch solltest du dich fragen, wann und zu welcher Gegebenheit, die 3 sm verlässt.
Auch dein Beispiel bezüglich der Losinj und Istrien trifft nicht zu, da du dich innerhalb der 3 sm Grenze bewegst. (3 SM von den vorgelagerten Inseln aus.) Soviel ich weiß gibt es die 3SM Definition in Kroatien nicht, nur die 12 SM Grenze, deshalb könnte es sein, dass man hier auch kein Problem hat. Lediglich bei der Versicherung könnte es im Schadensfall ein Thema werden. Ein interessantes Bild dazu: Ich weiß aber jetzt nicht, wie weit das richtig dargestellt ist.... |
#13
|
||||
|
||||
Wäre keine, wenn man keine draus macht ;-)
|
#14
|
||||
|
||||
auch bei 12Sm ist man von Zirje nach Jabuka oder Vis dann auf jeden Fall draußen. Schlimm oder nicht schlimm?)*
Gernot, kommt wieder darauf an, welchen Kurs man fährt Bei direktem Kurs kommst zwangsläufig in intern. Gewässer und dort draussen brauchst ja gar keinen FS. Und nicht vergessen, das "Pseudo Aus-und Einklarieren" (Insiderinfo), man war ja ggfs. kurzzeitig ausserhalb der 12m Zone. Aber Berny schreibt es richtig, kommt darauf an, was man daraus macht. Vielleicht sollte man mal als Deutscher an das Bundesverkehrsministerium schreiben und um Aufklärung bitten. Alles hier Geschriebene bleibt doch sonst nur Stammtischgeschwätz und resultiert ggfs. aus persönlichen Erfahrungen. ("Ich bin als D mit dem HR-FS in I kontrolliert worden, die wollten nichts von mir"). Im Ernstfall wollte ich nicht vor dem dt. Seegericht mit einem HR FS aufkreuzen. Gruß Uli |
#15
|
||||
|
||||
Schein
Zitat:
Österreich hat mit Segler und Motorboot + Bodensee zu viele Scheine Auch wenn Flüsse und Seen nur Zugabe sind es ist ein Schein neben dem " Donaupatent " (Wasserstrassen) Dann der Segelschein und der Moboschein für das Meer, jeweils FB 1-4 Will man die Boote führen wie beim SBF See ist das erst mit dem FB 2 möglich. Blickt man nach Deutschland und seinem SBF ist das logisch aufgebaut. 1 Schein für Binnen 1 Schein für Meer Bin gespannt wann die 15 PS FS frei in Österreich ankommen.
__________________
Gruß Herbert |
|
|