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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#31
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Zitat:
Bei den Autoführerscheinen stimmt deine Aussage nicht. Grundsätzlich erkennt jedes EU-Land die Lenkberechtigung eines anderen EU-Landes an bzw muss diese anerkennen. Du musst dafür lediglich 185 Tage deinen Wohnsitz im EU-Ausland (z B auch Kroatien) gemeldet haben. Ist ein EU-Führerschein (egal für welchen EU-Bürger) erst einmal ausgestellt ist er international jedenfalls in jedem EU-Land gültig. Diese EU-Führerscheine brauchen auch nicht umgeschrieben werden. Es gibt z B viele Österreicher, die in Tschechien - teilweise unter dubiosen Umständen - ihrern Führerschein gemacht haben. Kann keine kriminelle Handlung (z B bestochener Dolmetsch) nachgewiesen werden ist dieser Führerschein, den ein Österreicher in Tschechien erworben hat in Österreich und jedenfalls in jedem anderen EU-Land gültig. Autoführerscheine sind jedenfalls meines Wissens wesentlich deutlicher geregelt als Bootsscheine.
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Hermann aus Oberösterreich |
#32
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Ganz blick ich mich jetzt nicht mehr durch:
Als Österreicher hab ich mit dem HR Küstenpatent in Kroatien kein Problem - eh klar. Mit dem gleichen Patent zB in Italien, Griechenland, Deutschland auch nicht . Als Österreicher mit dem FB2 (3) für Motoryachten in Kroatien, Italien, Griechenland, Deutschland... auch nicht, oder? Welchen Vorteil hab ich jetzt wo? Boat Skipper B: 12 sm, Boote bis 20m FB2: 20sm Boote bis 24m. Wenn man also schon den HR Schein hat als österreichischer Durchschnittsschlaucherlfahrer ist der FB2 unnötig, oder lieg ich jetzt komplett falsch
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Lg Thomas |
#33
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Zitat:
siehst, und wennst keine Meldung im Ausland hast, dann gilt er eben nicht. Das mit den Österreichern in Tschechien (sind eh Tschecherer, die das machen, denens bei uns den Schein abgenommen haben) ist eh eine Linke und offensichtlich müssens für 1/2 Jahr den Wohnsitz nach Tschechien verlegen. Also, ich nenn das nicht ganz legal . Ist aber eh wurscht, ist ja nur ein Vergleich gewesen, und offensichtlich hinkt der. |
#34
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Schein
Last bitte den Autoführerschein weg, der ist mit keinem Küstenschein vergleichbar.
Es hat auch wenig Sinn über die Scheine zu diskutieren man würde als Österreicher nie auf einen grünen Zweig kommen. Wie ich schon schrieb, Österreich kann keinen Schein vorschreiben und das ist der Punkt. Meist geht es bei Schein Fragen um Neueinsteiger und die sollten zumindest ehrlich wertfrei Informationen bekommen. Wobei ehrlich das Problem aufwirft das es die meisten ehrlich meinen aber es eben nicht wirklich wissen. 2 Länder und so unterschiede mit den Scheinen Ist es nicht einfacher mal nachzudenken was möchte der Neuling. Klar Bootfahren, aber wo und vor allem welches Boot. Meist fährt der Österreichische Bootfahrer nach Kroatien. Da wäre das HR Patent durchaus OK Da sich Österreich entschlossen hat einen FB 1 neu aufzulegen ist das nach meinem bescheidenen Wissen fast die bessere alternative. Wer ein eigenes Boot hat und mal ein größeres Boot chartern möchte ist mit dem HR Patent besser dran wegen Funk. Wer nun sogar den FB 2 möchte braucht Praxis Meilen und die können mit dem HR Patent und auf entsprechenden Booten auch selbst erworben werden. Deshalb finde ich den Einstieg über das HR Patent als guten Weg. Für einige ist der Schein eine Preis und Zeit Frage und der Partner hat auch noch ein Wort mit zu reden
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Gruß Herbert |
#35
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Ich habe auch nur das HR-Patent inkl. Funk und das Österreichische Donaupatent sowie den Binnen Funk UBI, auch ich hatte noch nie Probleme in Italien, Spanien oder Griechenland
Hatte vor zwei Jahren das HR-Patent zu Hause vergessen und die Kroaten akzeptierten sogar das Donaupatent der Hafenkapitän stellte mir ein Schreiben aus damit ich bei Kontrollen keine Probleme bekomme und es gab auch keine
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Besten Dank und liebe Grüße aus Wien Kevin und Freund Christoph |
#36
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Hallo Kollegen!
Das HR Patent gilt im Ausland (Italien, etc) nur für Kroaten. Mein Freund und ich sind 2003 mit seiner Azimut 52 von Kroatien nach Venedig gefahren. Wir hatten beide das HR Patent. In Venedig beim Einklarieren haben Sie das Schiff sofort an die Kette gelegt (Führen einer Yacht mit nicht gültigem Patent: Mußten dann einen Freund von uns anrufen der damals schon FB 3 hatte. Dann durften wir weiterfahren. Haben dann auf schnellstem Weg auch das FB 3 in Österreich gemacht. Theorie in Österreich und praktische Prüfung in der Adria im Beisein von 2 österreichischen Prüforganen.
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liebe Grüße und immer eine Hand breit Wasser unterm Propeller(Schlauch) Gottfried |
#37
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Schein
Zitat:
Genaugenommen hätte dein Freund nicht einmal in Kroatien damit fahren dürfen. Eine Familie deren Princess in Italien liegt hatte Angst da sie nur das HR Patent hatten. Nun machten 4 Personen den FB 3, war eine lustige Woche. Nach einigen Jahren fragte ich na wie sieht es aus ? Wir geben bei Kontrollen immer das HR Patent her und noch nie ein Problem. Das einzige Problem das ich sehe ist der Umstand der Wartezeit bei Kontrollen wenn sich ein Staatsorgan nicht auskennt wie es mit Österreichern ist. Ich bin in keiner Organisation eingebunden die Patente anbietet
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Gruß Herbert |
#38
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Zitat:
schon mal einen gesehen? Steht da nicht... Liebe Sportbootführerschein See Besitzer - lasst Euch durch solche Aussagen nicht verunsichern. Es gilt natürlich das Fahrgebiet wie mal gelernt!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! Geändert von thball (26.02.2017 um 10:35 Uhr) |
#39
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Schein
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Der SBF-See "beginnt" an der sogenannten Basislinie und endet an der 3 Seemeilen-Linie. Um Links zu sehen, bitte registrieren Ich hab schon bei Einführung des FB 1 geschrieben das dies kein vollwertiger SBF See wäre, na ja das trieben die Goldhamster vom ÖSV quer. Dank MSVÖ auf 10 m update das reicht den meisten Ob es seid meinem Abgang in die Pension bei den D oder A - HR scheinen viel geändert hat kann ich nicht sagen.
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Gruß Herbert |
#40
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Zitat:
er gilt auch noch in einem weiteren Bereich, aber das führt jetzt vielleicht zu weit... Mensch Herbert, erkläre uns doch nicht des SBF See.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#41
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Schein
Zitat:
Es ging ja nicht gegen SBF SEE sondern im Vergleich zum FB 1 den es noch nicht so lange gibt. Ich hoffe du hast meine Bemühungen nicht als verstanden. Das dieses Thema noch Generationen beschäftigen wird ist sicher. Genauso wie 100 % zu beginn der Saison die Frage: Warum darf ich in Deutschland mit 15 PS fahren aber in Kroatien brauche ich einen FS
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Gruß Herbert |
#42
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grüß dich Herbert,
ich fasse mal mein gefährliches Halbwissen zusammen: 1. Ein Österreicher hat in der Praxis mit dem HR Schein weltweit keine Probleme. 2. ausserhalb der 3sm Zone ist man in internationalen Gewässern und dort gibt es nirgendwo auf dem Planeten eine Führerschein Pflicht. Daher reicht für jeden Erdenbürger formal ein Küstenschein für die 3 Sm Zone. Und mit 3 sm ist nicht die Entfernung vom Festland zur Insel oder Insel zu Insel sondern die 3sm Zone = nationales Hoheitsgebiet eine Staates gemeint . Die 3sm Zone von HR ist übrigens auf der Karte die man beim HK bei der Anmeldung bekommt sehr gut eingezeichnet. (Wenn man die überschreitet ist die FS Frage das kleinste Problem , denn wen man die 3 sm Zone überfährt reist man formal aus HR aus und muss bei der Wiedereinreise neu einklarieren. Die Kroaten kontrollieren das u.a. mit AIS Daten und kassieren fleißig Segler ab die beim Kreuzen die 3sm Linie überschreiten und damit illegal aus und wieder einreisen... ) EIn FB 1 reicht damit -genau wie der SBF See auch- für die Fahrt von HR nach Italien oder Honolulu . 90 % der deutschen Weltumsegler dürften nur mit dem SBF See ausgestattet sein. Der SKS und alles andere sind rein freiwillige Scheine.... Der SBF See hat auch keine Längen oder Gewichtsbeschränkung, es dürfen nur keine gewerblichen Schiffe bewegt werden, die 50 Meter Privatjacht dagegen schon ... |
#43
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Schein
hallo aus Wien
DANKE für die präzise Ausführung genau das war es
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Gruß Herbert |
#44
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Das mit der 3sm Zone ist ein Fehler!
Hoheitsgewässer sind meines Wissens 12sm.
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MfG Schebi |
#45
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Das stimmt. Dennoch solltest du dich fragen, wann und zu welcher Gegebenheit, die 3 sm verlässt.
Auch dein Beispiel bezüglich der Losinj und Istrien trifft nicht zu, da du dich innerhalb der 3 sm Grenze bewegst. (3 SM von den vorgelagerten Inseln aus.) Soviel ich weiß gibt es die 3SM Definition in Kroatien nicht, nur die 12 SM Grenze, deshalb könnte es sein, dass man hier auch kein Problem hat. Lediglich bei der Versicherung könnte es im Schadensfall ein Thema werden. Ein interessantes Bild dazu: Ich weiß aber jetzt nicht, wie weit das richtig dargestellt ist.... |
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