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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#11
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Zitat:
Anmeldung Boote Nach der Registrierung von Booten, Hafenbehörde oder Niederlassung wird Sie die Tags ausgeben, die Sie auf dem Boot drucken müssen Im Register der Boote müssen Boote länger als 2,5 Meter oder Boote mit einer Gesamtleistung und Antriebszahnrad von mehr als 5 Kilowatt eingegeben werden, die vollständig von einer natürlichen oder juristischen Person im Besitz Sitz oder Wohnsitz in Kroatien ansässig ist. In das Register der gemeldeten Boote und ein Boot der gleichen Eigenschaften werden können, die ganz oder teilweise durch ausländische natürliche oder juristische Personen oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder eines kroatischen Bürger gehört, die keinen festen Wohnsitz in Kroatien hat, wenn das Boot hauptsächlich in der kroatischen Meer. Der Besitzer dieses Bootes ist verpflichtet, einen Vertreter in der Republik Kroatien zu genehmigen, mit Sitz oder Wohnsitz im Gebiet der Hafenbehörde oder Niederlassungen errichtet, wo das Boot in das Register der Boote registriert ist. Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren Als ausländische natürliche oder juristische Person benötigt man offenbar keinen Wohnsitz in HR, aber der Vertreter den man ernennen muss.
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Gruß, Ranko |
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