Mehr Geschwindigkeit
Hallo Nordy, hallo Peter,
ich seid der Sache sehr nahe, also genau so sieht es aus.
Die Versicherung muss nicht zahlen, es sei denn es wurde die Mehrleistung des Außenborders angemeldet und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers liegt vor.
Genau wie beim KFZ die Versicherung nicht zahlt, wenn ein PS-stärkerer Motor nicht abgenommen wurde, verhält es sich beim Boot.
Ein Unterschied besteht dahingehend, dass beim Auto der TÜV prüfen muss, ob die Komponenten wie Bremsanlage, etc. noch ausreichen, gibt es beim Boot keine solche Bremse :5bouncy: :5bouncy: :5bouncy:
Zumindest erklärte mir das mein Versicherungsvertreter so, den ich gestern gefragt habe, nachdem ich sowieso wg. KFZ-Änderung mit Ihm gesprochen hatte.
Gruß Erich
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