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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Danke für die Bestätigung.
Noch was hat mich bewogen, auch wenn man beim Kauf da nicht dran denkt: Irgendwann hat man vielleicht doch andere Ideen und will wieder verkaufen, und spätestens dann ist der fehlende Nachweis wieder ein Manko.
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Gruß Robert "Habe gehört du hast jetzt ein Boot?" - "Ja, aber nur ein Schlauchboot, mit einem Zweitakter." - "Ach so." - |
#2
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Zitat:
Wenn ich mein Boot verkaufe mache ich einen Kaufvertrag aus Privat in Deutschland, was soll da schief gehen? Wenn das Boot hier ist und ich es 5 Jahre besitze muss ich doch niemanden erzählen was ich bezahlt oder ein gesteckt habe. Falls es ins Ausland geht, muss der Käufer sehen wie er es mit der Steuer macht, nicht mein Problem. Oder sehe ich da etwas falsch?
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Gruß Andy "Bin auf dem Weg ins Badezimmer geblitzt worden, wollte putzen – jetzt ist der Lappen weg!" Nuova Jolly King 670 E-TEC 200 HO |
#3
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Zitat:
Obwohl ich das auch so sehe, dass es nicht so heiss gegessen wird,wie gekocht. Hat was mit der Ein und Ausklariererei zu tun.Hier muss man u.U. auf Anforderung den Nachweis bringen, da Einfuhr in den Europäischen Binnenmarkt.Bei Booten ist das eben zolltechnisch anderst.Ich kenne aber in unseren Reihen keinen, der auf MwSt. kontrollier wurde ,ausser die Geschichte mit den damaligen Zolllagern. Erst der EU Beitritt von HR hat den MwSt. Hype ausgelöst,vorher hats keinen interessiert bei unseren Bootsgrössen. Von der Schweiz nach D habens mich mal kontrolliert.Aber WSA und T2L war dem Zoll genug. Was mir Sorgen macht ist der Brexit.Ich schiele auch nach England und hoffe dass ich vor dem Aus noch fündig werde. Ich seh schon Einfuhrsteuer kommen, wenn was einführst......
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
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