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Reparatur/Instandsetzung/Pflege.. Meinungen zum in Stand halten der Schlauchboothaut und deren Anbauteile. |
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#1
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Moin,
wo ist das Problem nachzuweisen, dass man als Käufer mindestens 18 Jahre alt ist ? Und 10 Jahre Aufbewahrungsfrist für die Belege hat der Händler doch eh schon aus Steuergründen. Name und Adresse des Käufers stehen sowieso auf der Rechnung. Also viel Rauch um nichts. ![]() Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. Geändert von Wasserarbeiter (15.02.2018 um 17:15 Uhr) |
#2
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Zitat:
Ein Formular einer Firma sieht so aus: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#3
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Moin,
das ist leider genau die Nummer, die ich mit meinem letzten Beitrag meinte. Der Altersnachweis ist gar nicht der ausschlaggebende Punkt, sondern die restlichen Einschränkungen. Danke EU. Wir werden noch bis zur absoluten Handlungsunfähigkeit reguliert.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#4
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Zitat:
Natürlich wird solch eine Verordnung seinen Grund haben ![]() Ich schätze mal es kommt daher das ich meine Teile im Keller gefertigt habe und anschließend mit dem WC-Zitronenspray durchs Treppenhaus gesprüht habe ![]()
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#5
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... das wird für Privatanwender demnächst auch verboten.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#6
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Naja,warum einfach machen wenn es auch umständlich geht.
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Gruß Jupp |
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