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#1
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also irgend wie geht es hier total durcheinander.
Dass der Trailer versichert sein sollte - da sind wir uns doch alle einig. Für Deutschland Es gibt mehrere Möglichkeiten: extra abschließen, in der Bootshaftpflicht oder in der Privathaftpflicht ist der Versicherungsschutz eingeschlossen. Aber: Eine Haftpflicht Versicherung hat die Aufgabe nicht nur zu zahlen, sondern auch unberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren, selbstverständlich auch vor Gericht, der Versicherungsnehmer ist dann außen vor. Gruß Jochen |
#2
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Zitat:
Zitat:
Haben die Eltern den Schaden am Trailer gezahlt ? Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern, ... fällt mir da nur ganz spontan ein.
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mit besten Grüßen Dirk |
#3
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Servus,
eine Summe habe ich nie erfahren, nur ein Schreiben seitens der Versicherung, das der Schaden ausgeglichen wurde. Lg Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
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