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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Boot in Garage
Hallo Freunde,
aus gegebenem Anlass bräuchte ich dringend Euere Hilfe. Darf ein Schlauchboot mit Anhänger in einer Garage -rechtlich gesehen- geparkt, bzw. abgestellt werden? Eine freundliche Nachbarin will mir wohl "einen Strick draus drehen" weil Sie keine Garage hat und eine sucht. Ich weis, das sind Probleme , aber wie verhält es sich tatsächlich? Sie hat schon des wegen auf FB gepostet.....
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Liebe Grüße OLI |
#2
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Liebe Grüße OLI |
#3
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Zitat:
nein, darf es nicht. Wenn Du danach googelst wirst Du massig Infos darüber finden. Garagen sind ausschließlich für die Nutzung zugelassen Autos darin abzustellen. Ist leider so. Ich halte mich aber auch nicht daran.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#4
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Hallo
Ich würde mal sagen, das kommt drauf an, was in deinem Mietvertrag steht. Wenn man aber das liest Um Links zu sehen, bitte registrieren scheint das wohl doch erhebliche Einschränkungen bei der Garagen-Nutzung zu geben. Hätte ich so nicht gedacht. In deinem Fall würde ich mich auf das "Parkplätze auf der Straße frei halten" dadurch, daß dein Anhänger in der Garage steht, berufen. Vielleicht reicht das ja schon. Gruß Ulf Geändert von ulf_l (17.07.2019 um 07:04 Uhr) |
#5
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Garagen sind eigentlich nur für Autos gedacht .
Aber wo kein Kläger da kein Richter . Das ist bei dir aber leider anders . Aber es werden wohl einige von uns ihre Boote in Garagen haben. Hoffe für dich das sich alles noch zum guten wendet.
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Gruß Jupp |
#6
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Servus Oli,
so einfach würde ich da noch nicht aufgeben. Zum einen ist es Ländersache, zu defnieren, was in einer Garage stehen darf, und was nicht. Das sollte sich in der Länderbauordnung finden lassen. Zum anderen ist das erst einmal ein PKW-Anhänger, der fahrbereit und zugelassen ist. Dafür ist die Nutzung der Garage nicht so abwegig. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Die geben da oftmals unkompliziert Auskunft wie die Rechtslage ist. Wie auch die anderen Meldungen ist meine leider sinnlos, weil sie nur eine Meinung ist. Viel mehr wirst Du hier auch nicht erreichen, weil die Rechtslage (Gesetze, Urteile, etc.) schon recht komplex ist. Ist die Garage gemietet? Wenn ja, steht was zur Nutzung im Mietvertrag? Ciao, Ralf
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
#7
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Lies Dich mal hier rein:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Danach ist NICHT definiert, daß z.B. Anhänger (Hier: Boot auf Trailer) verboten sind. Anders verhält es sich mit übrigem Gerümpel
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Gruß Heinz |
#8
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Würde ich mich vorab auch erst mal bei der Gemeinde schlau machen, was der Nutzungsplan oder die Satzung vorsieht...........
Wäre schon traurig, daß man nicht mal eine Garage nutzen darf, wie man möchte, wenn keine Gefahr ausgeht . Ist das datenschutzrechtlich eigentlich i.O. ein Bild in FB so einzustellen.....
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#9
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In Österreich, scheint das nicht so ein Thema zu sein, da ist es durchaus der Fall, Garagen als Abstellraum anzumieten.
Abgesehen davon, würde ich dir folgenden Tip geben: kauf dir ein Motorrad, stell es seitlich rein, dafür hast du dann die Garage! Dass da auch noch ein Boot drinnen steht....ist halt so
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liebe Grüße Stefan |
#10
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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 7 Lagern von Gegenständen
Auf Stellplätzen dürfen zwar auch Anhänger abgestellt werden; allerdings nur dann, wenn sie angemeldet und fahrtüchtig sind. Unzulässig ist die Nutzung des Stellplatzes nur, falls dort dauerhaft ein nicht zugelassenes, fahruntüchtiges Kraftfahrzeug steht oder wenn von der Nutzung dauerhafte oder starke Beeinträchtigungen ausgehen, z. B. wenn in einem engen Hof ein Wohnmobil abgestellt wird. Da bin ich ja wieder etwas beruhigt! Es ist ja auch kein Müll und Gerümpel drin! Fender, Leinen, Plane, Ersatzprop, Edelstahlschrauben und Werkzeug
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Liebe Grüße OLI |
#11
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Datenschutzrechtlich mit dem Foto weis ich noch nicht bescheid. Bin aber mit meinem Anwalt in Kontakt.
Ach ja, der alte Kinderwagen list noch in der Garage-Asche über mein Haupt
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Liebe Grüße OLI |
#12
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Gut das meine Garagen mir gehören.
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Alpsee / Richard Der der aus den Bergen kommt!!! |
#13
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Moin Richard,
das hat nix mit den Eigentumsverhältnissen zu tun, sondern mit der amtlich zugelassenen Nutzung. Wenn die Garage gemietet ist, kannst man sich nur eingeschränkter darüber hinwegsetzen, wenn Der Vermieter nicht mitspielt.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#14
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Tja Richard,
da muss ich Dich enttäuschen. Markus hat da leider recht. Ich hatte heute Nachmittag ein Gespräch mit meiner Rechtsanwältin. Der Schwerpunkt liegt auf dem Anhänger. Der muss zugelassen, fahrtüchtig und mit TÜV sein. Sie meinte, dass das Ordnungsamt so eine Anzeige in Ablage P verschiebt und würde den Spieß umdrehen-die Stadt bzw. das Bundesland nicht in der Lage ist unser Eigentum auf öffentlichen Stellflächen zu schützen... Des weiterem ist doch in 3 1/2 Wochen die Urlaubsnutzung, wo das Booti fit gemacht wird...… Ich warte mal ab und bin in Bereitschaft.
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Liebe Grüße OLI |
#15
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Na, dann steht doch einem schönen Urlaubsbeginn nix mehr im Weg.
... und für das Rib ist dann die Garage eh zu klein ;). Ich drück Dir die Daumen, dass die Nachbarin wieder runterkommt.
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
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