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  #1  
Alt 22.02.2005, 09:47
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DieterM,

ich ersuche Dich nochmal, bitte keine Falschinformationen, auch wenn Du glaubst, dass es richtig ist.
Berny, Dodl und ich haben erklärt, wie's in Österreich funktioniert.

danke
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  #2  
Alt 22.02.2005, 11:29
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Ja Reini, schoen dass das bei euch so ist, oder am Telefon so klingt.

Ich habs letztes Jahr gemacht und fuer die Zulassung mehr geblecht als fuer den Trailer.
Das ganze fing auch mit einem Telefonat aehnlich deinem an..

cu
martin
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  #3  
Alt 22.02.2005, 11:52
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Hallo Ferdi und Miteinander,

alles klar, dabei handelt es sich hier ja nur um einen ungebremsten Trailer bei dem ich für mögliche Interessenten aus Österreich die Sache ein bischen schmackhafter machen wollte, da Gerry seine Sachen sehr gepflegt hat.

Der HEKU-Trailer scheint aber doch ein paar Hürden in Österreich nehmen zu müssen mit Beleuchtung und Rückstrahlern, da er in Deutschland meist in nur sehr einfacher Ausrüstung geliefert wird im Niedrigpreissegment, und hier die einfachen Anforderung für die Betriebserlaubnisse erfüllt. Das ist ja auch das Kreuz mit den Mehrkosten der besser ausgerüsteten Trailer, die dann teuer erscheinen aber erst eigentlich aus dem Anhänger einen guten Trailer machen der auch auf der Straße alle Sicherheitsanforderungen erfüllt und für das Boote-Handling die richtige Ausrüstung drauf hat.

Im Segment der gebremsten Trailer mit 1000 oder 1300 kg Gesamtgewicht taucht ja auch die Führerscheinfrage in Österreich auf, wo die nächste Stufe bei 1.000 kg liegt. Ich sehe da schon eine Reihe von Problemen auftauchen für gebrauchte 5,5 - 6 m RIBs aus Italien, die ja dort überwiegend mit 1 300 kg Trailer gezogen werden, und die dann in Österreich auch auf 1 000 heruntertypisiert werden müssen, wenn man nicht eine Ergänzungsprüfung bei den Führerscheinen ablegen möchte. Der Trailer wäre dann aber mit 1 000 kg auch echt voll ausgelastet mit den RIBs.

Reini danke ich für die Aufteilung, hier ist das Thema goldrichtig und zeigt mal wieder wie sensibel dieses Thema ist.
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  #4  
Alt 22.02.2005, 12:01
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Hm, gebremst kann ich an sich auch alles ziehen was ich will, solang ich im Bereich der Zulassung und insgesamt unter 3500kg bleibe. Da muss man auch nix runtertypisieren. Kein Problem mit dem gewicht. Was den Fuehrerschein angeht erst ab 3500kg Gesamtgewicht.

So stehts auch drin. Leichter Anhaenger ODER Anhaenger der nicht schwerer als das Zugfahrzeug ist. In diesem Fall dann aber höchstzulaessiges Gesamtgewicht des Haengers :)

Warum einfach wenns kompliziert auch geht...beim Fuehrerschein dreht sich alles um die summe der höchstzulaessigen Gesamtgewichte. Klar ich darf ja auch keinen leeren LKW fahren, auch wenn er grade leichter als 3500kg ist.

cu
martin
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  #5  
Alt 22.02.2005, 12:35
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Hallo Martin-D,

da gibt es aber eine Führerschein Einschränkung bei dem zulässigen Anhängergewicht mit 1000 kg oder 1300 kg in Österreich, und Mathias R war drauf gestoßen, als wir sein Boot in Italien holten. Du triffst ihn ja demnächst und sprich ihn mal bitte auf dieses Thema an, denn er hat bereits den neuen EU-Schein, da steht es drin.
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  #6  
Alt 22.02.2005, 12:48
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DieterM,

es gibt in A keine Führerscheineinschränkung auf 1000kg oder was auch immer beim Hänger.
Nur, mit einem gebremsten Trailer darf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns nicht über 3500kg kommen, wenn man nur den B-Schein, also nur den PKW-Schein hat.
Um mehr als 3,5 Tonnen bewegen zu dürfen braucht man den C-Schein (LKW) und/oder den E (Hängerschein) . Das hat man aber gleich mit einem GW, der sagen wir 2500 Gesamtgewicht hat und einem 1300kg Hänger. Der müsste dann auf 1000kg runtertypisiert werden, was aber meistens eben nicht geht, weil man schwerer ist.

Mit meinem X-Trail, der ca. 2000kg zul. Gesamtgewicht haben darf, darf ich also einen gebremsten Hänger bis 1500kg ziehen, auch wenn im Zulassungsschein eigentlich 2000kg zulässige Anhängelast steht.
Das Heruntertypisieren kann also sehr individuell notwendig werden, aber man kann da nicht verallgemeinern.
Und bitte, das alles nur bei gebremsten Hängern über 750kg.

Wie Dodl schon geschrieben hat, mit einem leichten Anhänger bis 750kg (gebremst oder ungebremst) darf das Zugfahrzeug max. 3500kg zul. Gesamtgewicht haben und der Hänger geht dann noch darüber. Und das alles mit B, also PKW Schein bis 3500 kg. Das Gespann dürfte also im schwersten Fall 4250kg wiegen.
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  #7  
Alt 22.02.2005, 12:55
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Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Martin-D,

da gibt es aber eine Führerschein Einschränkung bei dem zulässigen Anhängergewicht mit 1000 kg oder 1300 kg in Österreich, und Mathias R war drauf gestoßen, als wir sein Boot in Italien holten. Du triffst ihn ja demnächst und sprich ihn mal bitte auf dieses Thema an, denn er hat bereits den neuen EU-Schein, da steht es drin.
@Dieter, bitte nicht verwechseln: Bei Rotti war damals die Bestimmung bezüglich der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Bedeutung (insgesamt 3500 KG bei B ohne E), er wäre damals mit einem Hänger mit 1300 Kg über diese Marke gekommen. Deshalb hätte er den Hänger heruntertypisieren oder ein anderes Auto nehmen müssen.
Das hat aber nichts mit einer Grenze von 1300 KG oder 1000 KG zu tun, soeine Grenze gibt es in den Führerscheinbestimmungen nicht.
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  #8  
Alt 22.02.2005, 16:27
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
@Dieter, bitte nicht verwechseln: Bei Rotti war damals die Bestimmung bezüglich der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Bedeutung (insgesamt 3500 KG bei B ohne E), er wäre damals mit einem Hänger mit 1300 Kg über diese Marke gekommen. Deshalb hätte er den Hänger heruntertypisieren oder ein anderes Auto nehmen müssen.
Das hat aber nichts mit einer Grenze von 1300 KG oder 1000 KG zu tun, soeine Grenze gibt es in den Führerscheinbestimmungen nicht.
Hallo Berny & Ghaffy,

das ist es, ich habe schon verstanden, danke. Auch Ferdi hatte es so schön erklärt vorher, danke!

Diese Abgrenzung ist schon reichlich tricky, und man kann leicht drüber stolpern bei den neuen EU-Bestimmungen.

Die unlängst vor einigen Jahren in Deutschland auch in Kraft getretene EU-Regelung schränken die Führerscheinneulinge jetzt doch stärker ein und man muß aufpassen beim Ziehen von Anhängern, das man innerhalb des erlaubten Gewichtslimits liegt.
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  #9  
Alt 22.02.2005, 13:19
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Hallo Leute!

Eine Gewichtsbeschränkung hinsichtlich des Anhängergewichts (1000 oder 1300) gibts mit dem Ö Führerschein "B" nicht. Folgende Bestimmungen gelten (BGBl I 120/1997 idgF):

1. Gespann darf 3500 kg höchst zulässige GESAMTMASSE nicht überschreiten.
2. Ein Anhänger darf eine höchstzulässige Gesamtmasse aufweisen, die die EIGENMASSE des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
3. Ausnahme: Anhänger bis 750 kg fallen nicht unter diese Regelung. Die dürfen auch gezogen werden, wenn damit das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3500 kg überschritten wird. Alles, was schwerer als 750 kg ist, muss jedenfalls gebremst sein, darunter entscheidet der Hersteller des Zugfahrzeugs (mein Voyager erlaubt zB nur 450 kg ungebremst, und das bei 1980 kg Eigengewicht / 2560 kg GG. Gebremst dürfte ich 1.600 kg ziehen, brauche dazu allerding zumindest die Führerschein-Kombination B+E)

In der Praxis heisst das: das theoretisch höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers von 1750 kg wird wohl nicht erreichbar sein, weil zum Eigengewicht des Zugfahrzeugs noch ein paar hundert kg Nutzlast dazukommen.


Beispiel für Führerschein B:
Eigengewicht des Zugfahrzeugs 1.650 kg, theoretisches Anhängergewicht (wenn vom Hersteller nicht anders angegeben) daher 1.650 kg. ABER:
Höchstzulässiges Gesamtgewicht (Eigengewicht + Nutzlast): 2.150 kg
DAHER maximales Anhängergewicht 1.350 kg

Gruss
Andreas
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  #10  
Alt 22.02.2005, 12:59
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Hy Martin,

Zitat:
Zitat von dodl
Ja Reini, schoen dass das bei euch so ist, oder am Telefon so klingt.

Ich habs letztes Jahr gemacht und fuer die Zulassung mehr geblecht als fuer den Trailer.
Das ganze fing auch mit einem Telefonat aehnlich deinem an..

cu
martin

es ist nicht nur am Telefon so, mein Freund hatte dasselbe durchgemacht wie ich es beschrieben hatte, allerdings mit einem joghurtbecher.
Aber die Formalitäten und das prozedere ist das gleiche. Ohne Probleme und hatte alles zusammen nicht mehr als 130.- €uronen inklusive der benötigten Teile gekostet.

Naja, vielleicht mahlen die Mühlen bei euch anders. Wer weiß wenn der Amtsschimmel mal wiehert,....... :blemblem: :blemblem:

lg Reini
__________________
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  #11  
Alt 22.02.2005, 13:13
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Also in Wien kostet alleine die Zulassung (auch eines österreichischen Trailers) 170€. Bloss so.

Und vorsicht. Ich hab mich explizit auf Heku bezogen. Normalerweise gehst du mit dem COC Papier zum Importeur und kriegst einen Typenschein. Damit umgehst du die ganze Typisierungssache. Das geht aber bei Heku mangels Importeur nicht. Und ohne österreichischen Typenschein gibts nun mal keine Zulassung. Also Einzeltypisierung, Pickerl, Zulassung. Macht in Wien ohne Bremsen runde 500€, mit Bremsen (beglaubigt asbestfreie neue Beläge :) ) 600€.

cu
martin
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