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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Ich werde das mit dem WSA in Berlin mal versuchen, sofern ich es denn brauche. Danke für den Tipp
In Deutschland brauche ich ja erstmal kein Kennzeichen, nur den Namen auf dem Heck. Für Schweden und Dänemark, meine bevorzugten Ziele außerhalb Deutschlands, habe ich mittlerweile rausbekommen, das ich gar nichts benötige. Weder Kennzeichen noch Führerschein oder sonstwas, es reicht ein Name am Heck und der Eigentümername am/im Boot. Zumindest gilt das für mein kleines Boot.... In Schweden greifen entsprechende Regeln erst ab 12x4m. In Dänemark benötigt man nur ab 25PS den "Speedbådbevis", also den "Powerschein" . Eine Gastflagge wird aber gern gesehen Eine Versicherung werde ich aber auf jeden Fall abschliessen.... Kroatien hat echt die härteste Regelung in Europa oder? Es gibt also echt etwas, womit die Deutschen in Europa mit am liberalsten sind... hätte ich nicht gedacht. |
#2
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Liberal? Komm mal an den Bodensee!
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! |
#3
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Naja.... der ist ja auch "internationales Gewässer"
Aber ansonsten sind "wir" mit 15PS Führerscheinfrei schon recht freigiebig wie ich finde. Ich wundere mich immer beim mitlesen, das Österreich wohl recht heftig ist mit Vorschriften.... Ich muss aber zugeben, das mir als Norddeutscher Österreich nicht nur geografisch fernliegt.... |
#4
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Zitat:
Beispiel Kroatien oder Österreich: Du brauchst keine Zulassung, wenn das Boot im Heimatland zugelassen ist. Umkehrschluss: Wenn das Boot nicht im Heimatland zugelassen ist, brauchst du im Ausland eine gültige Zulassung. Führerschein detto: Wenn du KEIN Patent hast, brauchst du das ausländische. Ergo hilft dir hier keine 15 PS Frei-Grenze. Btw: soviel ich weiss, gilt in DE grundsätzlich die 5 PS Grenze, die 15 PS-Grenze ist eine deutschinterne Ausnahmeregelung. |
#5
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Hallo Berny,
für mein Boot (2,7m, 2,5PS) brauche ich in Deutschland gar nichts machen, außer einen (Fantasie-)Namen am Heck und im Boot meine Adresse anbringen. Das gilt für alle Boote bis 2,21KW/3PS, da die als "Kleinstfahrzeuge" gelten. Darüber muss man das Boot anmelden, aber man braucht trotzdem bis 15PS keinen Führerschein. Die 5PS Grenze gab es mal, aber die gilt nur noch für ganz bestimmte Gebiete wie am Rhein und (glaube ich) am Bodensee. Aber da braucht man ja sowieso noch das Bodenseepatent. Ich persönlich empfinde das schon teilweise als reines "abkassieren", zum Beispiel die "E-Motor Plakette" an den Seen des Ruhrverbandes. Die bezahle ich, einfach weil es schön ist dort zu fahren. Ich habe aber nicht vor mich zusätzlich noch um irgendwelche Führerscheine oder Anmeldungen zu kümmern, einfach weil ich es nicht einsehe und es für meine Anwendung auch nicht muss. In meinen bevorzugten Urlaubsländern brauche ich das ja auch nicht, und dann fällt Kroatien eben als Urlaubsland aus, zumindest mit Boot. Aber dahin würde ich vermutlich eh eher fliegen, ist ganz schön weit von hier aus mit dem Auto. Österreich kommt für uns nicht in Frage, wir mögen einfach keine Berge.... Geändert von hotte76 (11.11.2020 um 09:26 Uhr) |
#6
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Am Bodensee darf man bis 6 PS ohne Führerschein fahren. Darüber benötigt man das Patent (= Führerschein). Grundsätzlich braucht man aber eine Zulassung für Motorboote. Unabhängig von der Leistung, also auch für E-Motoren und Kleinst-Benziner.
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! |
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