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2-Takt Alles zum Thema 2 Takt Aussenbordmotoren. |
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#1
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Tom, danke für den Versicherungshinweis. Das ist natürlich wichtig. Gemäß meinem Versicherungsmann ist das Boot über meine Betriebshaftpflicht mitversichert; dafür habe ich mir auch eine Bescheinigung ausdrucken lassen weil ich oft nach Holland fahre und die Hollander haben strikte Bestimmungen was alles mit zuführen ist. Das übermotorisierte werde ich mal hinterfragen.
Die Wahl des 30 war wegen des jüngeren Alters im Vergleich zu 25 und 28. Gruß Ralle |
#2
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Hallo Ralle,
bin mal gespannt was er sagt. Vielleicht noch eine Ergänzung. Bei uns (Bodensee) muss man ein Boot zulassen und es wird dabei geschaut ob die Vorgaben (CE, Gewicht Motor, PS Motor etc.) eingehalten werden. Bei uns wäre so eine Zulassung nicht möglich. Je nachdem wo Du unterwegs bist, könnte das auch Probleme geben…
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
#3
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Zitat:
Gilt dies auch, wenn das Boot privat, also nicht gewerbsmässig genutzt wird?
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AK Voraus Markus ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#4
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Zitat:
Dazu gehören neben Dingen wie z.b. Almanak, Anker,Feuerlöscher auch die Bescheinigung der Haftpflichtversicherung. Im Unterschied zu D braucht man in NL ab 20km/h einen Führerschein und nicht ab 15 PS und dann sind diese weiteren Dinge mitzuführen. Ich wollte eine Haftpflichtversicherung abschließen und er sagte brauche ich nicht weil über Betriebshaftpflicht abgedeckt. Auf meinen Wunsch hin hat er noch ein Schreiben besorgt wo das drinsteht Incl. Versicherungssumme und da fühle ich mich nun save. Gruß Ralle |
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