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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#6
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Zitat:
Da die neuen Funkgeräte beide Betriebsmodi beherrschen, kann man sowohl beide Nr. abspeichern und das Funkgerät dann entsprechend auf beide Boote mitnehmen. Es gibt keine Vorschrift, dass ein Seefunkgerät nur auf einem Boot betrieben werden darf. Genauso darf man, wenn man nur SRC oder UBI hat, den jeweils andern Modus nicht nutzen. Da im Binnenbereich Handfunkgeräte verboten sind, ist das eher die große Einschränkung. Ich habe mir zu Weihnachten, zusätzlich zu meinem im Wiking Komet GTS festeingebauten Funkgerät, noch das Handfunkgerät ICOM IC-94D gekauft. Meine ATIS Kennung habe ich auch hier einprogrammiert, obwohl ich es Binnen ja gar nicht nutzen darf. Dass man die Kennungen nur einmal einprogrammieren kann, anschließend Änderungen nur noch über Händler möglich sind, habe ich eher als Diebstahlschutz wahrgenommen. Ich glaube nicht, dass man hier verhindern wollte, dass Leute ein Funkgerät nicht abwechselnd auf zwei Booten nutzen sollen. Allerdings sollte im DSC-Betrieb schon die bootsbezogene MMSI einprogrammiert sein, weil sonst Rettungsarbeiten doch erheblich behindert sein könnten...
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Grüße aus Marzipanien Nautic _________________________________________ Unterwegs mit der der ANYU II ∙ Callsign DJ8933 ∙ MMSI 211820630 WIKING Komet GTS ∙ Baujahr 1988 ∙ Heimathafen Lübeck Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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