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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 27.09.2005, 17:13
rotbart
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Zitat:
Zitat von dodl
berny, das ist keine EU Resolution glaub ich. ist das nicht eine UN Regelung?

Und was ich immer wieder befürchte - ist in den Staaten die das laut Liste umgesetzt haben, dann nicht ICC Pflicht? Und das waere fuer Österreicher definitiv ein vom MSVÖ umgeschriebener zumindest FBII. Einen Binnenschein schreiben sie ja naturgemaess nicht um.

cu
martin
Also das ist eine von der EU adaptiertes Papier der UN soweit so gut.
Ihr macht IMHO den Fehler zu glauben, dies wäre nun gültiges Recht - mitnichten, es ist ein zaghafter Versuch Minimalregeln einzuführen.
Als Lord Byron das Yachtsgeln erfunden hatte gab es keine Scheine

Man sagt wenn jemand im Land A einen Schein erhalten hat, für dies Boot (Grösse/Gewicht)und das Revier (Binnen / Küste etc) dann soll der auch vom Land B akzeptiert werden.

Da es nun keine einheitlichen Ausbildungs und Prüfungsverfahren gibt (noch nicht einmal in der Berufsschiffahrt) kann man sich nur so helfen, das eine amtliche Stelle ein Person für Kompetent im Sinne der Regel UND im Sinne der Versicherungen (das ist das wichtigste!!!) erklärt.
Die Resolution verlangt nun von jedem Land ein solches Papier von einem Skipper zu verlangen, also wenn früher die Engländer (die auch keine Scheine kannten, bis vor wenigen Jahren noch nicht einmal einen Autoführerschein) mit einer Yacht nach xy-Land segeln durften, so soll nun von Ihnen ein ICC verlangt werden. Natürlich eines das in England ausgestellt wurde, und das nur ein Engländer erwerben kann.

Ob das xy Land dieses englische ICC anerkennt oder nicht liegt aber im belieben das besuchten Landes. Deutsche Skipper sind hier bevorzugt, da wir schon lange Scheine kennen und in unserer Organisationswut bi-lateral organisiert haben, dass die dt. Scheine anerkannt wurden, deswegen hatten wir ja auch in den letzten Jahren das Chaos der dauernd geänderten Scheine / und Namen dafür .

Wenn ich das jetzt auch von den Kosten her richtig begriffen habe, wäre es für Österreicher doch viel interessanten ein HR Schein zu machen und diesen dann in ein ICC umzuwandeln zu lassen, aber HR darf natürlich kein ICC für einen Ö-Bürger ausstellen.
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  #2  
Alt 27.09.2005, 17:36
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
Wenn ich das jetzt auch von den Kosten her richtig begriffen habe, wäre es für Österreicher doch viel interessanten ein HR Schein zu machen und diesen dann in ein ICC umzuwandeln zu lassen, aber HR darf natürlich kein ICC für einen Ö-Bürger ausstellen.
Ich bezweifel, daß ein HR-Schein in Ö in ein ICC umgeschrieben wird.
Wenn ja, dann mache ich diesen Winter noch den HR-Schein.

Aber es fehlt definitiv der FB1.
Werden die 3sm vom Festland, als Kreis rund um Inseln, oder als Grenze über die vorgelagerten Inseln gezogen interpretiert.

Auf deutsch: Dürfte ich mit FB1 in die Kornaten?
__________________
LG
Michael
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  #3  
Alt 27.09.2005, 19:28
rotbart
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Zitat:
Zitat von MichaelH
Ich bezweifel, daß ein HR-Schein in Ö in ein ICC umgeschrieben wird. Wenn ja, dann mache ich diesen Winter noch den HR-Schein.
Deswegen das WÄRE in meinem Text

Zitat:
Zitat von MichaelH
Aber es fehlt definitiv der FB1.
Werden die 3sm vom Festland, als Kreis rund um Inseln, oder als Grenze über die vorgelagerten Inseln gezogen interpretiert.

Auf deutsch: Dürfte ich mit FB1 in die Kornaten?
Nun weis ich nicht was der FB1 einschliesst, aber die HR Hoheitsgewässer rechnen nicht als Kreis um eine Insel, sondern sind eine gerade Linie in der Adria, wobei die die adriaseite der Inseln sozusagen als "festland-küste" angesehen wird.
Da haben sich I und das alte YU, GR und Albanien mal geeinigt.

Das ist aber auch nicht von interesse, ich nehme an deine 3/5 Meilen sind der Abstand zum nächsten Schutzhafen, so ist es in den meisten Ländern.
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  #4  
Alt 27.09.2005, 19:30
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5 Seemeilen von Festland entfernt, wobei die vorgelagerten Inseln als Festland zu werten sind.
So ist normalerweise der FB1 definiert, auch in HR
In dieser Zone wurde der Österreichische Binnenschein bis dato anerkannt.
(keine Kreise, keine Linien, einfach vom Festland entfernt!)
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  #5  
Alt 27.09.2005, 17:36
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nomen est omen
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Das ist ja das ewige Problem. Weil der passende Schein im Land A so teuer ist, sucht man überhaupt erst nach Schlupflöchern.

cu
martin
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  #6  
Alt 27.09.2005, 17:58
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Zitat:
Zitat von dodl
Das ist ja das ewige Problem. Weil der passende Schein im Land A so teuer ist, sucht man überhaupt erst nach Schlupflöchern.

cu
martin
Ja, genau das ist es, und hier bekommen die Verbände MSVÖ und ÖSV jetzt erst recht eine Monopolstellung, weil es keinen anderen Verband oder Behörde oder ähnliches gibt, der/die diese internationalen Scheine austellen dürfen.

Also wird der Österreicher in HR den Schein machen.
Dies ist aber wieder kontraproduktiv, auch für MSVÖ und ÖSV.
Des weiteren hat der HR-Schein keine Gültigkeit in I, also das selbe Problem von vorne.

Hier würde der MSVÖ als Österreichischer Verband gut daran tun, diesen Umstand irgenwie zu vereiteln, indem er zB billige Umsteigkurse oder sogar eine Umschreibemöglichkeit für Binnenscheine auf den FB1 ermöglicht (Das wäre natürlich die beste Lösung!!!)

Dann wäre vielen Österreichischen Patentbesitzern geholfen!!!

Ich gebe auch zu bedenken, dass der Österreichische Binnenschein mit Sicherheit qualitativ gleich gut oder sogar besser ist, als der HR-Schein.
Demnach "zwingt" diese Regelung einen Großteil der Österreichischen Patentbesitzer zu Kursen nach HR, weil man sich den Aufwand für FB2 nicht antut. (Ein Großteil der Österreicher fährt auch nur im FB1 !!!! Der Fb2 und aufwärts ist nur den größeren Ribs vorbehalten, diese wiederum stellen nicht unbedingt den Großteil der Österreichischen Schlauchbootgemeinde dar!)

Deshalb auch der Aufruf, ich denke, je mehr sich daran beteiligen, desto besser kann man beim MSVÖ oder beim BMVIT argumentieren!
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  #7  
Alt 27.07.2006, 18:04
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eine Frage:

hat jemand von euch einen neuen österreichischen Motorbootführerschein umgeschrieben auf international ?

wenn ja, was steht da nun genau drauf ?
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  #8  
Alt 27.07.2006, 18:46
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I für Inland Waters
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  #9  
Alt 27.07.2006, 19:45
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Danke !

weiss nun jemand was Italien oder Frankreich nun unter diesem Inland Water genau versteht ?

bzw ob die Küstennähe von 1 oder 2 Seemeilen dort zum Inland Water zählt.

In Kroatien dürfte es nach den Ausführungen in diesem Forum nicht so sein.
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  #10  
Alt 27.07.2006, 23:15
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früher war es so, dass die Internationalen Patente aus Österreich mit I im FB1 anerkannt wurden.
Es wird auch heute von den meisten Hafenkapitänen in Kroatien so gehandhabt.
Dies vorallem deshalb, weil Österreich früher keine amtlichen Küstenpatente hatte.
Aber I ist eben nicht C !!!

dies hat sich aber 2005 geändert, seit dem gibt es in Österreich auch die internationalen Patente mit C für Costal Waters, mit den Fahrbereichen 2 bis 4.

Das wiederum könnte ein Boomerang werden, wenn die Kroaten zB draufkommen, dass es in Österreich sehr wohl unterschiedliche Patente gibt (I und C) und plötzlich den I nicht mehr anerkennen.

Des weiteren könnte das ganze ein Versicherungstechnisches Problem sein, weil manche Versicherungen den Österreichischen I nicht in Küstennahen Gewässern anerkennen.

Wie weit das in It und in Fr gehandhabt wird, weiß ich leider nicht.
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  #11  
Alt 27.09.2005, 19:32
rotbart
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Zitat:
Zitat von dodl
Das ist ja das ewige Problem. Weil der passende Schein im Land A so teuer ist, sucht man überhaupt erst nach Schlupflöchern.

cu
martin
Darf ich mal fragen, was man (im Schnitt) in Ö für die Scheine bezahlen muß ?
(Komplett = Theorie und Praxis + Prüfunggsgeb. und andere mögliche Gebühren Stempel etc. und unter der Voraussetzung alles nur einmal zu machen, also nie durchzufallen)
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  #12  
Alt 27.09.2005, 19:37
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Boot Infos

Ja, das ist teuer, der FB2 kann mit allen Drum und Dran schon 500 bis 700 € kosten.
Dagegen ist der HR-Schein natürlich ein "Klacks"
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  #13  
Alt 27.09.2005, 20:30
rotbart
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Lest doch mal was Euer eigener Minister (bmvit) schreib über NICHT österreicher, die in A Boot fahren wollen , das wichtige habe ich rot angemerkt und das gilt natürlich auch spiegelbildlich, die Preisfrage ist nun (und das kann eigentlich nur der Minister beantworten) welche zwischenstaatlichen Abkommen z.B. mit HR hat die Republik Österreich ??
schreibt doch Eurem Minister mal einen offenen Brief !!!!!

Der text stammt aus der Webseite des bmvit

--------------------------------

Keinen österreichischen Befähigungsausweis brauchen

ausländische Führer von ausländischen Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt,
die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis besitzen und [B]dies in zwischenstaatlichen Abkommen vereinbart ist[/B];

ausländische Führer von Sportfahrzeugen,
die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis oder ein nach den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) ausgestelltes Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen besitzen;
----------------------------------------------------------

Geändert von rotbart (27.09.2005 um 20:37 Uhr)
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  #14  
Alt 27.09.2005, 20:43
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von “MichaelH“
Heist das, daß die Ö-Binnenscheine für Wasserstraßen und Seen, umgeschrieben auf die internationale Ausgabe in HR, wenn auch inoffiziell, anerkannt wird/wurde?
Falls Du damit meinst, dass Kroatien österr. Scheine umschreibt auf HR-Scheine (oder umgekehrt) muss ich Dich enttäuschen!

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
Bei Österreichern gab es bis zum August 2004 keinen IC mit Costal-Waters (Küstengewässer, weil Österreich keine Küste hat, lediglich die MSVÖ und ÖSV Patente wurden anerkannt, waren aber bis dahin auch nicht amtlich!!!).

Erst im August 2004 wurde dieser amtliche IC dahingehend eingeführt, dass ab diesem Zeitpunkt beim IC auch die gültigen Fahrbereiche angeführt werden (FB2 und aufwärts).
Dies birgt aber die Gefahr, dass ab jetzt im Ausland nur mehr IC mit den angeführten FBs gültig sein könnten. Die alten ICs (ausgestellt vor 2004) bzw ICs, ausgestellt von anderen Stellen (Landesregierung) als vom MSVÖ oder ÖSV (mit FB2 aufwärts) nicht mehr anerkannt werden könnten.
Berny,

ihr verzettelt Euch da ein bisschen – die MSVÖ & ÖSV Scheine wurden immer anerkannt und wurden auch früher schon mit Fahrtbereichen ausgewiesen! Diese Scheine wurden auch nie von der Landesregierung (wie bei den Binnenscheinen) ausgestellt!

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
Um diesen Umstand aber vorzubeugen, wäre also eine politische Regelung (Kompromiss: Österreichische Inlandpatente werden mit ausländischen Küstenpatenten FB1 (= Küstennahe Gewässer bis 5 Seemeilen) gleichgestellt) erstrebenswert.
Bis 2004 (und auch jetzt noch) werden zb in HR diese Inlandpatente auch anerkannt, aber eben nicht offiziell. Und genau dies könnte der springende Punkt sein.
Die von der Landesregierung ausgestellten Binnenscheine können nicht auf Küstengewässer erweitert werden, da diese „echten amtlichen“ Scheine direkt von der Behörde ausgestellt werden und die österr. Behörde keine Prüfungen im Ausland (also an der Küste) abhalten kann weil Österreich nun mal ein Binnenland ist! Weil nicht exekutierbar, kann die Landesregierung keine Scheine für Küstengewässer ausstellen!

Aus diesen Gründen ist auch der MSVÖ und der ÖSV mit den Küstenscheinen beauftragt, da diese Prüfungen am Meer abhalten können. (ist ein bissl verzwickt die Angelegenheit, das war es aber leider schon immer!)

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
Das stimmt so auch wieder nicht, weil der IC ein Ausweis nach internationalem Standard ist (gem EU Resulution)
Klar ist, dass er nicht anerkannt werden muss, wenn ein Staat nicht bei der EU ist. Aber innerhalb EU ist er Standard.
Sorry Berny – die Resolution 40 stammt nicht von der EU sondern von der UNO – die Resolution wurde z.B. auch von Kroatien ratifiziert, obwohl nicht bei der EU! Einen europäischen, einheitlichen Schein gibt es bis heute nicht!

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
Es ist halt nur so, dass ich zB einen IC mit Inland-Waters habe, weil es früher gar keinen anderen in Österreich gab (MSVÖ stellten damals keine IC aus, über die Regierungen bekam man keine Costal-Waters)
Wie Du richtig schreibst – Du hast einen IC für Inland-Waters, also für Binnengewässer!
Früher wurden Binnenscheine (z.B. Donaupatent) auch in Kroatien akzeptiert oder besser gesagt toleriert – ist aber heute nicht mehr so! (auch wenn es ev. so mancher Hafenkapo vielleicht nicht so eng sieht)

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
Wenn ich jetzt einen Costal-Waters will, muss ich entweder über den MSVÖ einen FB2 machen, oder ich mache ein HR-Patent, wobei ich mich schon aus Kostengründen für ein HR-Patent entscheiden würde.
Wenn Du ohnehin nur in Kroatien fahren möchtest, ist das HR-Patent mit Sicherheit die einfachste und kostengünstigste Variante – Du bekommst damit darüber hinaus auch noch die UKW-Seesprechfunkberechtigung (für HR) sowie die Lizenz für kommerzielle Fahrten im Bereich von 3SM!

Zitat:
Zitat von “brummboot“
in diesem Zusammenhang sollte man auch erwähnen, dass es doch möglich ist, seit August 2004 ein IC relativ unbürokratisch ausgestellt zu bekommen, wenn man bereits Inhaber eines entsprechenden (FB 2 aufwärts) MSVÖ- (aber auch ÖSV-) "Befähigungsnachweises" ist. Damit ist doch jeder Inhaber des früheren, eben oft fälschlich als amtliches Papier ("meines heißt "Yacht-Master-License") betrachteten Scheins sozusagen up to date und hat damit tatsächlich ein amtliches Dokument. Was ja zumindest besser aussieht - wie weit auch immer dessen Anerkennungs-Prozess in den einzelnen Staaten gediehen ist.
Stimmt!!!

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
Ja, das ist teuer, der FB2 kann mit allen Drum und Dran schon 500 bis 700 € kosten.
Wird sich nicht ganz ausgehen – Du brauchst für den FB2 min. 500SM nachweisliche Praxis auf einem für den Fahrtbereich zugelassenen Schiff (die Schlauchbootmeilen zählen da leider nicht)! Für die Praxis ist also mit min. 2 Wochen Urlaub und den damit verbundenen Kosten zu kalkulieren!

L.G.

Edwin
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  #15  
Alt 27.09.2005, 20:59
HCC HCC ist offline
der mit den Wellen tanzt
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Boot Infos

Ich hätte als Deutscher jetzt einmal eine Frage. Warum machen die Ö. Behörden einen Unterschied zwischen FB1 und FB2 ? Und was sind die Grundlagen für die verschiedenen Patente ? Schließt FB2 das Patent FB1 ein ?

Ohne mich auszukennen, liest sich das eher wie eine Posse. Man könnte meinen, dass hier unnötig privates Geld verbrannt wird.
__________________
Gruß Christian

Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben.

Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.
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