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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
Ihr macht IMHO den Fehler zu glauben, dies wäre nun gültiges Recht - mitnichten, es ist ein zaghafter Versuch Minimalregeln einzuführen. Als Lord Byron das Yachtsgeln erfunden hatte gab es keine Scheine ![]() Man sagt wenn jemand im Land A einen Schein erhalten hat, für dies Boot (Grösse/Gewicht)und das Revier (Binnen / Küste etc) dann soll der auch vom Land B akzeptiert werden. Da es nun keine einheitlichen Ausbildungs und Prüfungsverfahren gibt (noch nicht einmal in der Berufsschiffahrt) kann man sich nur so helfen, das eine amtliche Stelle ein Person für Kompetent im Sinne der Regel UND im Sinne der Versicherungen (das ist das wichtigste!!!) erklärt. Die Resolution verlangt nun von jedem Land ein solches Papier von einem Skipper zu verlangen, also wenn früher die Engländer (die auch keine Scheine kannten, bis vor wenigen Jahren noch nicht einmal einen Autoführerschein) mit einer Yacht nach xy-Land segeln durften, so soll nun von Ihnen ein ICC verlangt werden. Natürlich eines das in England ausgestellt wurde, und das nur ein Engländer erwerben kann. Ob das xy Land dieses englische ICC anerkennt oder nicht liegt aber im belieben das besuchten Landes. Deutsche Skipper sind hier bevorzugt, da wir schon lange Scheine kennen und in unserer Organisationswut bi-lateral organisiert haben, dass die dt. Scheine anerkannt wurden, deswegen hatten wir ja auch in den letzten Jahren das Chaos der dauernd geänderten Scheine / und Namen dafür . Wenn ich das jetzt auch von den Kosten her richtig begriffen habe, wäre es für Österreicher doch viel interessanten ein HR Schein zu machen und diesen dann in ein ICC umzuwandeln zu lassen, aber HR darf natürlich kein ICC für einen Ö-Bürger ausstellen. |
#2
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Wenn ja, dann mache ich diesen Winter noch den HR-Schein. Aber es fehlt definitiv der FB1. Werden die 3sm vom Festland, als Kreis rund um Inseln, oder als Grenze über die vorgelagerten Inseln gezogen interpretiert. Auf deutsch: Dürfte ich mit FB1 in die Kornaten?
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LG Michael |
#3
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Da haben sich I und das alte YU, GR und Albanien mal geeinigt. Das ist aber auch nicht von interesse, ich nehme an deine 3/5 Meilen sind der Abstand zum nächsten Schutzhafen, so ist es in den meisten Ländern. |
#4
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5 Seemeilen von Festland entfernt, wobei die vorgelagerten Inseln als Festland zu werten sind.
So ist normalerweise der FB1 definiert, auch in HR In dieser Zone wurde der Österreichische Binnenschein bis dato anerkannt. (keine Kreise, keine Linien, einfach vom Festland entfernt!) |
#5
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Das ist ja das ewige Problem. Weil der passende Schein im Land A so teuer ist, sucht man überhaupt erst nach Schlupflöchern.
![]() cu martin |
#6
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Also wird der Österreicher in HR den Schein machen. Dies ist aber wieder kontraproduktiv, auch für MSVÖ und ÖSV. Des weiteren hat der HR-Schein keine Gültigkeit in I, also das selbe Problem von vorne. Hier würde der MSVÖ als Österreichischer Verband gut daran tun, diesen Umstand irgenwie zu vereiteln, indem er zB billige Umsteigkurse oder sogar eine Umschreibemöglichkeit für Binnenscheine auf den FB1 ermöglicht (Das wäre natürlich die beste Lösung!!!) Dann wäre vielen Österreichischen Patentbesitzern geholfen!!! Ich gebe auch zu bedenken, dass der Österreichische Binnenschein mit Sicherheit qualitativ gleich gut oder sogar besser ist, als der HR-Schein. Demnach "zwingt" diese Regelung einen Großteil der Österreichischen Patentbesitzer zu Kursen nach HR, weil man sich den Aufwand für FB2 nicht antut. (Ein Großteil der Österreicher fährt auch nur im FB1 !!!! Der Fb2 und aufwärts ist nur den größeren Ribs vorbehalten, diese wiederum stellen nicht unbedingt den Großteil der Österreichischen Schlauchbootgemeinde dar!) Deshalb auch der Aufruf, ich denke, je mehr sich daran beteiligen, desto besser kann man beim MSVÖ oder beim BMVIT argumentieren! |
#7
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eine Frage:
hat jemand von euch einen neuen österreichischen Motorbootführerschein umgeschrieben auf international ? wenn ja, was steht da nun genau drauf ? |
#8
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I für Inland Waters
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#9
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Danke !
weiss nun jemand was Italien oder Frankreich nun unter diesem Inland Water genau versteht ? bzw ob die Küstennähe von 1 oder 2 Seemeilen dort zum Inland Water zählt. In Kroatien dürfte es nach den Ausführungen in diesem Forum nicht so sein. |
#10
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früher war es so, dass die Internationalen Patente aus Österreich mit I im FB1 anerkannt wurden.
Es wird auch heute von den meisten Hafenkapitänen in Kroatien so gehandhabt. Dies vorallem deshalb, weil Österreich früher keine amtlichen Küstenpatente hatte. Aber I ist eben nicht C !!! dies hat sich aber 2005 geändert, seit dem gibt es in Österreich auch die internationalen Patente mit C für Costal Waters, mit den Fahrbereichen 2 bis 4. Das wiederum könnte ein Boomerang werden, wenn die Kroaten zB draufkommen, dass es in Österreich sehr wohl unterschiedliche Patente gibt (I und C) und plötzlich den I nicht mehr anerkennen. Des weiteren könnte das ganze ein Versicherungstechnisches Problem sein, weil manche Versicherungen den Österreichischen I nicht in Küstennahen Gewässern anerkennen. Wie weit das in It und in Fr gehandhabt wird, weiß ich leider nicht. |
#11
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(Komplett = Theorie und Praxis + Prüfunggsgeb. und andere mögliche Gebühren Stempel etc. und unter der Voraussetzung alles nur einmal zu machen, also nie durchzufallen) |
#12
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Ja, das ist teuer, der FB2 kann mit allen Drum und Dran schon 500 bis 700 € kosten.
Dagegen ist der HR-Schein natürlich ein "Klacks" |
#13
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Lest doch mal was Euer eigener Minister (bmvit) schreib über NICHT österreicher, die in A Boot fahren wollen , das wichtige habe ich rot angemerkt und das gilt natürlich auch spiegelbildlich, die Preisfrage ist nun (und das kann eigentlich nur der Minister beantworten) welche zwischenstaatlichen Abkommen z.B. mit HR hat die Republik Österreich ??
schreibt doch Eurem Minister mal einen offenen Brief !!!!! Der text stammt aus der Webseite des bmvit -------------------------------- Keinen österreichischen Befähigungsausweis brauchen ausländische Führer von ausländischen Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt, die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis besitzen und [B]dies in zwischenstaatlichen Abkommen vereinbart ist[/B]; ausländische Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis oder ein nach den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) ausgestelltes Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen besitzen; ---------------------------------------------------------- Geändert von rotbart (27.09.2005 um 20:37 Uhr) |
#14
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ihr verzettelt Euch da ein bisschen – die MSVÖ & ÖSV Scheine wurden immer anerkannt und wurden auch früher schon mit Fahrtbereichen ausgewiesen! Diese Scheine wurden auch nie von der Landesregierung (wie bei den Binnenscheinen) ausgestellt! Zitat:
Aus diesen Gründen ist auch der MSVÖ und der ÖSV mit den Küstenscheinen beauftragt, da diese Prüfungen am Meer abhalten können. (ist ein bissl verzwickt die Angelegenheit, das war es aber leider schon immer!) Zitat:
Zitat:
Früher wurden Binnenscheine (z.B. Donaupatent) auch in Kroatien akzeptiert oder besser gesagt toleriert – ist aber heute nicht mehr so! (auch wenn es ev. so mancher Hafenkapo vielleicht nicht so eng sieht) Zitat:
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Zitat:
L.G. Edwin
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#15
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Ich hätte als Deutscher jetzt einmal eine Frage. Warum machen die Ö. Behörden einen Unterschied zwischen FB1 und FB2 ? Und was sind die Grundlagen für die verschiedenen Patente ? Schließt FB2 das Patent FB1 ein ?
Ohne mich auszukennen, liest sich das eher wie eine Posse. Man könnte meinen, dass hier unnötig privates Geld verbrannt wird.
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Gruß Christian Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben. Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben. ![]() |
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