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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
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  #18  
Alt 19.01.2006, 11:28
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Hansi
Hallo Dieter

Ein Funkgerät gilt als nicht in Betrieb wenn:
Die Funkantenne abmontiert ist
Das Funkgerät nicht angeschlossen ist

Wenn ein Crewmitglied das entsprächende Funkzeugnis besitzt ist es überhaupt kein Problem mit dem Funkgerät es darf dann auch verwendet werden so ist es laut meiner Information in Österreich

Bitte nicht schlagen so haben wir es beim UKW und SRC gelernt

Lg Hansi
Keine Angst wir in D auch, aber das hat sich eben durch die EU Regel geändert, da Österreich angeblich EU Mitglied ist wird es sich auch bei Euch ändern.
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