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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#7
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Hallo.
Laut Merkblatt des ADAC sieht es so aus: Zitat: Gültigkeitsdauer des Internationalen Bootsscheins Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der UNO hat in den Bestimmungen über die Erteilung des Internationalen Bootsscheins für dieses Dokument - für die Befahrung der Gewässer außerhalb Deutschlands - eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum festgelegt. Der Internationale Bootsschein wird ungültig, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder wenn sich im Dokument eingetragene Daten über den Bootseigner, das Boot, den Motor, die Ausrüstung oder den Heimathafen geändert haben oder das Boot verkauft wurde bzw. verloren gegangen ist. Das ungültig gewordene Dokument ist dem ADAC mit Angabe über Änderungen, Verkauf etc. unverzüglich zurückzuschicken. Bei Änderung der Anschrift des Bootseigners, des Bootsnamens, des Heimathafens, der Besegelung oder der Ausrüstung sind diese Änderungen im einzusendenden Dokument zu vermerken und zu bezeichnen. Bei Änderung des Motors muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis (Rechnung/Kaufvertrag) eingereicht werden. Bei Neukauf oder Neubau eines Bootes muss ein neues Antragsformular mit Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Zitat ende. Im gleichen Merkblatt Zitat: In folgenden Fällen wird der Kennzeichenausweis ungültig: - Änderung des Bootseigners - Änderung des Bootsnamens - Änderung des Heimathafens - Änderung der Besegelung - Änderung der Ausrüstung - Änderung des Motors - Verkauf, Verlust, Zerstörung oder Unbrauchbarkeit des Bootes Zitat Ende. Das interpretiere ich so, daß bei einem Motorwechsel zwar der Schein, sprich Kennzeichenausweis, nicht aber das Kennzeichen ungültig wird. Im Übrigen wird der Schein ja alle zwei Jahre im internationalen Verkehr sowieso ungültig und muss erneuert werden, da wäre es ja ein Unsinn wenn sich alle Eigner dann jedesmal neue Nummern auf die Boote pinseln müssten. Grüße Harald |
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