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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Allein gefahren bin ich ja bisher auch noch nicht. Mein Vater der den Schein hat war bisher immer dabei bis auf das eine mal mit meiner Mutter ! Und außerdem bin ich auch generrell ein Vernünftiger Mensch . Das mit dem alleine Fahren werd ich lassen, versprochen
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#2
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Hi,
war da nicht mal was im Gespräch das 12 oder 14 Jährige mit führerscheinfreien Motoren fahren dürfen ?? ![]() Ich meinte da mal was gehört zu haben, kann aber auch sein das dies nur für Holland gelten sollte. Hans (Daniels ) weis da bestimmt mehr. Gruß Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr ![]() |
#3
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Hallo,
wenn Du mit 15 fährts und erwischt wirst kommt es mit Sicherheit zu einer Anzeige und wird somit Aktenkundig. Willst Du dann den PKW-Führerschein machen taucht das wieder auf. Ich weiß von einem Jugendlichen der mit einem "frisierten" Mofa erwischt wurde, das bedeutet gleichzeitig fahren ohne Führerschein. Als er jetzt 18 wurde und den PKW-Führerschein beantragte musste er vorher zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung ("Idiotentest"). Dieses Risiko, neben all den anderen Unannehmlichkeiten, sollte Dir die Sache nicht wert sein. Das halbe Jahr geht auch noch rum. Grüße Harald |
#4
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Hi
Wo bitte ist das Fahren mit einem führerscheinfreien Motor definiert (außer Versicherung). Ich hatte früher schonmal gesucht, da aber mein Junior inzwischen die Scheine hat, hatte sich die Sache für mich erledigt.
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Gruß aus dem Schwarzwald Helmut Rib that`s it |
#5
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Is gut ihr habt mich bekehrt ich werds mit meinem Boot lassen, natürlich nur bis ich den Schein habe. Bis dahin fahr ich nur noch mit meinem Schnellboot der Bundesmarine spazieren ( keine Angst ist nur ein ferngesteuertes Modell )
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#6
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Zitat:
Falls nicht, brauchst du für deine 5 PS KEINEN Führerschein machen sondern einfach nur warten bis du 16 bist. Besser ist es natürlich du machst den Schein (oder auch gleich noch den SBF SEE dazu), dann darfst du auch mit mehr Leistung fahren... TIP: Erst SBF See und danach Binnen machen, das Spart die Prüfungsfahrt beim Binnenschein ![]() Gruß Carsten PS: und wo sind die Bilder von deinem "Ersatzboot" ? ![]()
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#7
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Was passiert eigentlich wenn sie dich als Erwachsener erwischen? ZB mit einem getunten Motor? Hat das auswirkungen auf den Auto FS?
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#8
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Hallo,
glaubt ihr wirklich, dass sich irgend jemand für ihn von der Wapo interessiert, solange er die Geschwindigkeitslimits einhält ? Warum soll er nicht mal an sicherer Stelle, wo er nun wirklich niemanden tot fahren kann, "üben" dürfen ? Sind wir nicht alle in dem Alter schon mal - manchmal auch häufiger - Moped gefahren ? An der Ostssee rasen 12-Jährige mit den Booten ihrer Väter durch die Badezonen und da die Eltern dort Dauercamper sind und Liegegeld bezahlen, sagt niemand etwas. Das finde ich viel bedenklicher. Gruss Nordy |
#9
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Zitat:
Gruß Carsten
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#10
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Zu Carsten: den Schein will ich sowieso machen aber der Tipp mit SBF See ist gut
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#11
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Lustig ist, das in D-Land (Der wiehernde Amtsschimmel lässt grüssen) durchaus Wasserstrassen gibt, auf denen probehalber bereits mit 12 Jahren ein motorisiertes Wasserfahrzeug geführt werden darf
Um Links zu sehen, bitte registrieren ...natürlich nur unter bestimmten Umständen (sonst wär's ja nicht D-Land)
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#12
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Hallo Helmut,
in der FeV, Fahrerlaubnisverordnung. hier kannst Du´s nachlesen: Um Links zu sehen, bitte registrieren Grüße Harald |
#13
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Zitat:
finde nicht was Du meinst. Wir sperchen doch von Wasser und nicht von Straße?
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Gruß aus dem Schwarzwald Helmut Rib that`s it |
#14
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Hallo Freunde,
stop, das ist nicht ganz richtig was hier gesagt wird. Denn letztes Jahr wurden in Deutschland versuchsweise das Fahren führerscheinfreie Outboarder freigegeben ab einem Alter von 12 Jahre für das Befahren in bestimmten Binnenbereichen. Hier für Christian erstmal die Liste der Führerscheinfreien Outboarder, da muß seiner dabei sein, siehe hier Um Links zu sehen, bitte registrieren Werde die Information noch nachbestätigen. Lediglich darf er mit dem Vater als Skipper anBord unter 16 Jahren nicht das Boot seines Vaters fahren als Rudergänger ohne Führerschein. Dazu fehlt im das nötige Alter. Geändert von DieterM (22.03.2006 um 20:54 Uhr) |
#15
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Hallo Freunde,
Jürgen Straßburger sagt im BOOTE-Forum folgendes am 23.6.2004: „Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug muss das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein“ heißt es gleichlautend in § 1.09 Absatz 1 aller Schifffahrtspolizeiverordnungen (Rhein, Mosel, Donau) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Damit ist klar, dass der Rudergänger auch eines führerscheinfreien, motorisierten Fahrzeugs (weniger als 3,68 kW) mindestens 16 Jahre alt sein muss. Ganz eindeutig heißt es deshalb in § 1.09 Abs. 2: „Diese Altersvorschrift gilt nicht für Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb“ Wenn aber schon der Rudergänger eines jeden Fahrzeugs mit Maschinenantrieb 16 Jahre alt sein muss, ist doch wohl auch klar, dass der verantwortliche „Schiffsführer“ auf so einem Fahrzeug ebenfalls nicht jünger sein darf als 16 Jahre. Klar ist aber auch, dass ein Führerscheininhaber, der Schiffsführer auf einem nicht führerscheinpflichtigen Boot ist, seinen noch nicht 16 Jahre alten Sohn nicht einmal ans Ruder lassen darf!!! Anders verhält sich die Sache auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Klar ist, dass auf Seeschifffahrtsstraßen Boote mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW führerscheinpflichtig sind und das das Mindestalter zum Erwerb des erforderlichen Sportbootführerscheins See 16 Jahre beträgt (Sportbootführerscheinverordnung-See). Gleichzeitig aber definiert die Seeschifffahrsstraßenordnung kein Mindestalter für das Führen eines führerscheinfreien Fahrzeuges. Es ist also kein Gesetzesverstoß, wenn ein 14jähriger (oder noch jüngerer) ein Bötchen mit weniger als 3,69 kW auf einer Seeschifffahrtsstraße führt. Ob diese Regelung sinnvoll ist, möchte ich hier nicht diskutieren.... Grüße Redaktion BOOTE Jürgen Straßburger Hier ein weiterer Hinweis für die Wasserstraßen des Landes Brandenburg von Jürgen Straßburger v. 30.9.2004: Zitat von AndyG Auf den Landeswasserstrassen des Landes Brandenburg gilt für Fahrzeuge bis 3,68kw ein Mindestalter von 10 Jahren. Wenn der Nachwuchs unbedingt mal motoren(legal) soll, bleibt zumindest die Möglichkeit eines Urlaubs in Brandenburg. MfG AndyG Lieber AndyG, eine guter Hinweis auf ein Revier, in dem auch Kinder ab zehn (10) Jahren allein (!) legal ein Bötchen bis 3,68 kW führen dürfen. Allerdings sollte man dazu auch wissen, auf welchen Wasserstraßen in Brandenburg dies möglich ist, weil die meisten Gewässer Brandenburgs Bundeswasserstraßen sind. Also: Die o.a. Regel gilt unter anderem für: Dahme-Wasserstraße von Prieros bis Märkisch Buchholz Emster Gewässer von Lehnin bis Mündung in die UHW Fehrbelliner Wasserstraße von Fehrbellin bis Ruppiner Wasserstraße km 22,0 Gallun Kanal vom Motzener See (Wehr) bis Mündung in den Notte-Kanal Gnevsdorfer Vorfluter von km 8,85 bis zur Mündung in die Elbe Ruppiner Gewässer mit Ruppiner Kanal vom Vileitzsse bis zur HOW Obere Spree von Schleuse Neuhaus bis Leibsch (km 160.9) Grüße Redaktion BOOTE Jürgen Straßburger Lieber Christian, damit ist einiges klar: Du darfst im Bereich der Seeschiffahrtstraßenordnung in Deinem Alter mit 15 Jahren mit dem Führerscheinfreien Outboarder fahren. Ferner darfst Du Binnen auf bestimmten Wasserstraßen im Brandenburg mit Deinem Alter mit dem Führerscheinfreien Outboarder fahren. Ich würde Dir empfehlen in Rheinsburg bei der dortigen WasserSchutzPolizei anzufragen was Sache für das dortige Revier ist. Dann hast Du es Hieb&Stich fest, und kannst je nachdem Dein Schlauchi mitnehmen. Ansonsten empfehle ich Dir Dich über die Seezeichen Binnen zu informieren, am besten ein Lernbuch Binnenführerschein besorgen, denn nicht wissen entschuldigt nicht. So würdest Du Dich sicherer auf dem Wasser bewegen können und an die Fahrregeln halten können. Damit würdest Du auch in Deinem Alter bereits seemannschaftliches Können zeigen. |
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