|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#136
|
|||
|
|||
Zitat:
und wer bitte sagt, dass der FB2 oder FB3 nicht genauso ein amtlicher Schein war/ist wie der FB1 ? Dass der FB1 der einzige "amtliche" Schein ist, halt ich für ein Gerücht. Das ist eben der "amtliche" Schmalspurküstenschein gegenüber den größeren, sonst aber auch schon nix. |
#137
|
||||
|
||||
Seite
Der Fred Rink hat so eine Seite mühevoll erstellt.
auch auf der Um Links zu sehen, bitte registrieren einiges. genauso die Seite von "MAGREISEN" da wird alles genau aufgezählt was wie wo wann warum Zitat:
Zitat:
Vergleiche mal den SBF See mit dem FB1 was darf ich damit und was ist Praxis vorgeschrieben. Der Österreicher muß Meilen und und und und nachweisen und darf dann auf einem 8m Sportboot rumdüsen. Der Deutsche braucht als minimum auf einem 6m Sportboot 15minuten im Nürnberger Hafen 3 Manöver fahren und darf dann 20m Yachten die Weltmeere befahren. Der Kroate braucht gar nix und den sein Boat Skipper ist sogar gewerblich. Manche Länder brauchen überhaupt keinen Schein Das ist das was mich immer wild gemacht hat, die Österreicher und Schweizer haben den größten Aufwand und dürfen am wenigsten aus Europa Sicht. Jetzt die Frage zum HR Patent Welche Praxis würdest du vorschreiben wenn der eine 5m Sportboot und der andere einen 12m Segler fahren will ? Beide meckern, dem einen ist das zu wenig dem zu viel. Zu unterschiedlich sind die Schifftypen wie AB/ Z / Welle / 1 Maschine / 2 Maschinen. Schreibst eine Nachtfahrt vor oder nicht. Man muß ja nicht in der Nacht fahren wollen aber es kann vorkommen das man zu spät drann ist und das kommt öfter vor als man meint. Deshalb auch in einem meiner Beiträge jeder kann sich sein Skippertraining selbst aussuchen Der meint Boot fahren ist nur Spaß der hat estwas nicht verstanden. Selbst mit einem 3,5 m Schlauchboot bist du in der Pflicht als Skipper. Mangelnde Praxis wiegt bei Gerichten schwerer als das fahren mit dem HR Patent in Griechenland.
__________________
Gruß Herbert |
#138
|
|||
|
|||
meiner ist
mein fb ist aus 2005! amtlich, lichtbildausweis, österreichische staatsdruckerei, geier, mit sicherheit amtlich, daher glaube ich ja, dass es ein amtliches österreichisches gibt, und dher alle herumredereien längst überfällig sind.
ich glaub übrigens dass ich einen der ersteren amtlichen hab, meine laufende nummer ist knapp über 600! |
#139
|
||||
|
||||
Zitat:
Nur, dass man die gesamte Prüfung neu machen muss, wenn man nachträglich die Wasserstraßen ergänzen will, war mir neu. Is halt Österreich
__________________
Viele Grüße aus Wien-Umgebung Hermann Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel... (Bertrand Russel) Meine Videos über die 'Bezwingung' des Zrmanjas: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Aus 'Zwiebelfisch': Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass". "Dass des so schwer sei soll, des versteh i net |
#140
|
||||
|
||||
Dies hat ein ganz einfachen Grund:
Wenn ich ein Donaupatent (also Seen und Flüsse) machen will, muß ich Manöver auf der Donau (oder int. Wasserstraße) machen. Viel Motorbootschulen an den Seen müßten daher ein Boot auf der Donau mieten und den ganzen Kurs dorthin verlagern. Um sich das zu sparen, gibt es eben den Schein ohne int Wasserstraßen. Letztlich braucht jemand, der auf den Seen herumschippert kein int Wasserstraßen Patent. Also eine riesen Erleichterung für alle Bootschulen auf den Seen. Es gibt da einige, die dann das Donaupatent nachgemacht haben. Zuerst das Patent am See, weil auf der Donau fahre ich eh nicht. Dann die laaaaange Sommerpause, naja, vielleicht doch ein Donaupatent? usw usw usw... @Ferdi: hab jetzt meinen Ausweis nicht bei der Hand, muß also erst mal ermitteln.... Aber es gibt einen gravierenden Unterschied: Der FB1 wird von der Behörde selbst geprüft und, soviel ich weiß, auch ausgestellt (weißt selber, Strasser war als Prüfer anwesend!). Die FB2up werden vom MSVÖ geprüft, nicht von der Behörde, vom MSVÖ ausgestellt, aber vom BMVIT amtlichen gleichgestellt. Wer den Ausweis druckt, ist letztlich egal, Staatsdruckerei heißt letztlich ja nix. In der Praxis egal, in der Theorie aber rechtlich ein großer Unterschied. |
#141
|
||||
|
||||
Schein
bei Binnen kenn i mi net qirklich aus
Beim Meer denke ich schon Bei Binnen ist die Landesregierung zuständig beim Meer aber die beiden Verbände im Auftrag der Schiffahrtsbehörde. Deshalb ist der FB1 der Schiffahrtsbehörde zuzuschlagen ob jetzt ein Landesbeamter prüft oder ein MSVÖ Prüfer der auch Landesbeamter ist dürfte egal sein und wird rein zufällig sein. Die Öberösterreicher deren Namen keiner kennt haben eines erreicht das sie schreiben können das ihre Ausbildung gleichwertig ist mehr nicht. Es ist nicht so das ihre Scheine die Anerkennung vom staat bekommen haben. Könnte sich aber mit den Jahren ändern wegen Monopol usw. Diese Scheine sind aber nicht als anerkannt in Kroatien gelistet. Es gibt solche Listen auch in anderen Ländern wobei ich anmerken muß das diese Listen nicht im kontex zum Inhaber stehen. Da geht es rein darum ob der Schein eine Anerkennung des Staates hat oder nicht. Bernhard Welche maximale Schiffsgröße steht auf deinem Schein ? 20m oder 24m
__________________
Gruß Herbert |
#142
|
||||
|
||||
Auf dem FB1 8m, wie schon erwähnt.
Bezüglich Patent: Kommt einfach drauf an, wer dieses jetzt ausstellt (nicht druckt!) Und da muß ich erst mal gucken... |
#143
|
||||
|
||||
Schein
FB1 8m ist klar
aber bei FB2> habe ich 2 verschiedene Angaben auf den älteren 24m auf den IC hat mir einer 20m gesagt
__________________
Gruß Herbert |
#144
|
|||
|
|||
ich hab
auf dem ic sind es 24 meter, und aussteller ist die republik östereich, wieso glaubt mir das der berny nicht, ich hab ihn vor mir liegen, und da steht es groß drauf, republik österreich, bundesministerium für verkehr....
nicht der verband stellt aus, der verband wurde von der republik mit der abnahme der prüfung beauftragt!!! |
#145
|
||||
|
||||
Ich glaub dir ja eh
Bei den älteren ist das halt noch nicht so. |
#146
|
|||
|
|||
na gut!
meiner ist aus 2005, aber erst der 600ste. vielleicht meinst du alles was noch älter ist.
|
#147
|
||||
|
||||
Es wurde in den letzten Jahren viel geändert, auch die Patente, auch die Dokumente, usw usw usw.
Deshalb ist es eben auch immer wieder interessant, was Stand der Dinge ist. Es wäre interessant (wenn auch nicht relevant), ab wann die Republick Österreich diese Dokumente austellte, nach deiner Zahl nach könnte das mit 2005 (oder 2004) schon hinkommen. Genau darum geht es nämlich, wird das Dokument von der Republik ausgestellt, ist es amtlich, wenn nicht, dann eben nicht. Nicht relevant deshalb, da zB in HR alle MSVÖ FBs-IC seit 2009 offiziell anerkannt sind, ergo es wurscht ist, ob amtlich oder nicht. Wichtig insoferne, da ab diesem Zeitpunkt ein Binnenpatent nicht mehr anerkannt wird. Und dieser Umstand mag bei so manchen Hafenkapitänen noch nicht aktuell sein, weshalb auch Permits vergeben werden, was offentsichtlich so manche heimische Fahrschule dazu hinreißen läßt, zu behaupten, Binnenpatente wären nach wie vor anerkannt. Hier sollte man Aufklärungsarbeit betreiben, nicht dass es mal zu einem bösen Erwachen kommt! |
#148
|
||||
|
||||
Scheine
Meine Meinung zu Kroatien und Boot ist folgende
Zwischen dem was wir glauben/wissen was nun Vorschrift/verordnung/Gesetz ist/gilt und der angewandten Praxis liegen Welten. Mag sein das es so wie in Österreich ist da ist auch vieles Ländersache z.B das schnell fahren Wenn in Pula das so ist muß es in Rab nicht so sein und in Bozava ist es ganz anders. Mir ist auch aufgefallen das es eine Rolle spielt wo und bei wem man wohnt. Bestehen verwantschaftliche/freundschaftliche Bindungen vom Zimmervermieter und Hafenkapitän ist vieles anders als bei den normalen Touristen. Wenn jetzt der Fritz in Medulin keine Crewliste braucht ist es in Rab anders und in Jablanac ganz anders da bekommst eine Vignete ohne das jemand fragt ob du überhaupt eine Zuslassung hast. ( ist nur ein Beispiel und hat nix mit dem Hafenamt zu tun ) Dann kommen noch die raschen Änderungen dazu die nicht einmal die HK alle bemerken weil die die letzte Änderungen noch nicht umgesetzt haben. Nur beim umsetzten der verpachteten Buchten und deren umsetzen in Kuna erfolgt fast Zeitgleich mit dem Pachtvertrag Schau ma amoi was 2011 alles bringt
__________________
Gruß Herbert |
#149
|
||||
|
||||
Hallo Stefan!
An welchen FB2 denkst Du dabei? Ich frage deswegen, weil Du ja vom Segeln und Motorbootfahren schreibst. Wenn Du den FB2 vom ÖSV machst, darfst Du damit nur Segler fahren und dessen Flautenschieber benutzen - den Aussenborder vom Beiboot aber rechtlich gesehen nicht und Dein 20PS-Schlauchboot sowieso nicht! Mit dem FB2 vom MSVÖ darfst Du nach österr. Recht aber wiederum keine Segelyacht führen! Das ist halt leider auch so eine "österr. Spezialität", die es wohl in keinem anderen Land gibt... Ein Tipp bezüglich Griechenland - frag doch einfach mal bei einer griechischen Yachtcharterfirma (oder dessen österr. Vertretung) an, ob Du als Österreicher eine Yacht mit dem KRO-Patent bei ihnen chartern könntest - ich bin mir mehr als sicher, dass Du ein JA, kein Problem bekommst! (es kann nur sein, dass sie sagen, dass ein 2. Skipper mit an Bord sein muß, weil das in GR bei Yachtcharter so Pflicht ist - egal bei welchem Schein) L.G. Edwin
__________________
Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#150
|
|||
|
|||
Hallo Edwin,
danke für die Info. Dachte FB2 is FB2 egal ob mit Segel oder mit Motor. Na gut hab ich falsch gedacht Na ja also das is halt wieder amal typisch Österreich und dann wundern wir uns noch, dass und die Kollegen aus Deutschland belächeln??!! Lg, Stefan PS: Ganz ehrlich was bringt der FB3 für einen Motobootfahrer??? Kenne zu mindest keinen der mit einem Mototboot die Welt umfahren hat???? Geändert von fressratte (02.10.2010 um 23:51 Uhr) |
|
|