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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#16
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Zitat:
Wegen "Experten"... Ich bin keiner, aber lesen kann ich.
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Gruß, Ranko |
#17
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Wir haben auch mal bei der Bootsanmeldung in Tisno gefragt, ob auch jemand ohne Führerschein fahren darf, wenn ein Führerscheininhaber auf dem Boot ist - Antwort: Geht gar nicht!
Die Gesetzeslage ist das Eine - was dann wirklich bei einer Kontrolle passiert wohl eine andere Geschichte? Gab es den Fall schon mal, dass bei einer Kontrolle der Fahrer keinen Führerschein hatte, ein Mitfahrer (Bootsführer?) schon und wenn ja, wie ist das ausgegangen? Wäre mal eine Info diesbezüglich aus dem wirklichen Leben und nicht was wäre wenn... |
#18
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Ich meinte auch die Gesetze von Kroatien, also offizielle Stellen, so wie die RIS-Datenbank in Österreich.
Muss doch sowas geben... Hier werden immer irgendwelche Mutmaßungen angestellt, wo irgendwo irgendwer was gesagt und wer anderer das weitererzählt hat......... |
#19
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Im Zweifel würde ich immer die Variante wählen.
An die Bestimmungen halten und nur fahren mit Führerschein. lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#20
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Zitat:
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#21
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... über welche "Ticketpreise" reden wir denn?
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#22
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Je nach festgestelltem Vergehen oder Sammlung mehrerer, bis einige hundert Euro und mehr. Von "Wasserpolizei" erwischt, kann es teilweise richtig teuer werden. Wenn die "Einsatzkosten" in Rechnung gestellt werden, können es gar schnell einige tausend Euro werden.
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Gruß, Ranko |
#23
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Zitat:
Bei kleineren Booten beschränkt sich die Schiffsführung auf Lenken und Gashebel bedienen, das ist aber nicht immer so. Man kann nicht stundenlang am Steuer stehen und die Navigation außer Acht lassen. Beim Segeln kommen noch weitere Aufgaben dazu, da mag manchmal das Ruder halten die einfachste Position sein. Ich kenne die Regelung nicht, darum ist es hier müßig zu rätseln was sie genau beinhaltet. @Ranko, habe es versucht zu finden in dem von Dir genannten Thread, aber leider ist mir kein Post diesbezüglich aufgefallen. Zumindest keiner, der direkt einen Gesetztestext aufzeigt. Muss aber nichts heißen, waren ja einige Posts.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! Geändert von thball (03.09.2015 um 21:30 Uhr) |
#24
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Zitat:
Werde versuchen die Regelung wieder zu finden ...
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Gruß, Ranko |
#25
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Hier mal die offizielle Site: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Der Google-Übersetzer sollte ausreichen.
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Gruß, Ranko |
#26
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Nur was nützt es, wenn im Gesetzestext x steht, der Kapitan sagt y und die Polizei ist bei einer Kontrolle der Meinung z wäre das richtige?
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Gruß Peter |
#27
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Da sind aber nur die Patente beschrieben, nicht die Voraussetzungen für das Lenken eines Bootes.
Ein rechtlicher Umkehrschluss kann da verkehrt sein. Und so eine Googleübersetzung: wenn ich beim Bootfahren irgendwas von "zu Fuss gehen" lesen muss....... |
#28
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O.K
schließen wir das Thema. Solange kein Gesetzestext vorliegt bleibt die Sache ungeklärt. Danke Franz |
#29
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Zitat:
Neee, ich meinte Theo mit seinem Beitrag#8 Was hat er bezahlt, weil jemand ohne Schein am Ruder stand, der sich (sonst) an alle Regeln gehalten hat und "nur" kontrolliert wurde, weil die Polizei gerade langeweile hatte? Nebenbei: ich bin seitdem wir in Kroatien mit dem Boot unterwegs sind (und das sind mittlerweile 12 Jahre) nie "ohne Grund" kontrolliert worden. Einmal waren wir in den Kornaten zu schnell (Halbgleitfahrt int 100m Anstand zum Ufer): die Papiere wurden kontrolliert und es gab einen erhobenen Zeigefinger.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#30
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Zitat:
... IX. POSADA BRODICE Članak 49. (1) Osoba koja upravlja brodicom ili zapovijeda jahtom MORA biti osposobljena kao: – Voditelj brodice kategorije A – Voditelj brodice kategorije B – Voditelj brodice kategorije C – Zapovjednik jahte kategorije A (jahta do 100 BT) – Zapovjednik jahte kategorije B (jahta do 500 BT) (2) Osposobljenost se dokazuje Uvjerenjem o osposobljenosti za voditelja brodice, odnosno Svjedodžbom o osposobljenosti za zapovjednika jahte. (3) Isprave iz stavka 1. ovoga članka izdaju se na hrvatskom i engleskom jeziku, i sadrže najmanje sljedeće podatke: – ****v tijela koje ga izdaje – broj uvjerenja/svjedodžbe – ****v osposobljenosti – mjesto i datum izdavanja – ime i prezime imatelja – datum rođenja imatelja – fotografiju – opis ovlaštenja. ... Bitte sehr .. Korrekte Übersetzung: Eine Person, die ein Boot steuert oder eine Yacht befähigt, MUSS qualifiziert sein als: Ist das jetzt soweit vom Tisch? Wie gesagt, das ist die GESETZLICHE Seite ... und die ist sowas von eindeutig. Die Hafenkapitäne, da sie sowohl Offiziere sind als auch Staatsbeamte, müssen (müssten) sich an diese Gesetze halten.
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Gruß, Ranko Geändert von wwoody (04.09.2015 um 17:29 Uhr) |
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