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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#16
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Könnte auf einem grösseren Segler im Sturm spannend werden wenn ich das Steuer halte und meine Frau unter Deck schicke um eine Ausweichroute auszuplanen und den neuen Kurs festzulegen.
Wer trägt dann die Verantwortung für eine Havrie? Der Idiot mit dem Bootsführerschein der Handlungsunfähig war, weil er das Steuer festhalten musste und daher ein Laie das Schiff ohne Sicht und bar jeder Kenntnis von Navigation geführt hat ja sicher nicht, oder? Die Position am Steuer wird total überbewertet. |
#17
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Bis jetzt keine Antwort auf diese Frage.
Also locker bleiben...
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Es is ja immer was..... LG Gernot |
#18
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Zitat:
Drum wollen ja auch die Griechen beim Chartern 2 Leute die entsprechende Kenntnisse nachweisen koennen. Ob uns eine Insel oder Untiefe im Weg ist kann Sie hingegen durchaus auf der Karte sehen. cu martin |
#19
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Jepp, außerdem ist das ja auch "Auslegungssache" : Zitat:
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#20
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Ich denke auch, das wird nicht so heiß gegessen wie es ist und kommt auch immer auf die Situation und den jeweiligen Beamten drauf an.
Kein Grund zur Panik, denke ich.
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein. Markus Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende. „Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt” Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar. Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt. Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS. |
#21
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Ich denke daß diejenigen die haben zahlen müssen nicht hier im Forum vertreten sind...... obwohl.... hatte nicht jemand hier geschriebn daß er tiief in die Brieftasche hat langen müssen? da war doch was...........
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#22
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das ist auch nicht die Antwort auf einen rechtlichen Aspekt, sondern die auf die Aussage eines deutschen Bloggers.....
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#23
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Warum sind bei Euch so wenig Führerscheine an Bord?
Wir haben im Normalfall 3 gültige Scheine dabei. Bis auf den "Kleinen", welcher natürlich inzwischen der "Längste" ist, darf sowieso jeder ans Steuer. Laßt Doch Eure bessere Hälfte mal einen Kurs machen! Bei uns hat Heike sogar mit den Führerscheinen angefangen!!! Gruß
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Viele Grüße Heike & Rüdiger |
#24
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Was mir immer wieder auffällt ist, dass für verschiedene "Vergehen" mal Strafen verhängt werden, mal nicht, mal mehr, mal weniger. Und immer muss man offensichtlich gleich zahlen ansonsten sind die Papiere weg. Es kann doch nicht sein, dass in einem Rechtsstaat (welcher auch Kroatien sein sollte) kein Rechtsmittel gegen "willkürliche" Entscheidungen und Strafhöhen zulässig ist. Es muss doch möglich sein eine Anzeige zu erhalten gegen welche ich Einspruch erheben kann, gehört werden muss und dann eine rechtsverbindliche Entscheidung erhalte! Damit würde man dann sehen wie Kroatien (und nicht die Kroaten) die Gesetze auslegen. Mit welchem Recht legt ein Beamter das Recht aus und kassiert bei anderer Ansicht meinerseits einfach die Papiere ein?
Bernhard |
#25
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Das gibt's in anderen Ländern auch. In Wien werden zb Falschparkern mit nicht österreichischen Kennzeichen Radkrallen angelegt, weil sie sonst die Strafzettel einfach wegschmeißen. Der Lenker muss dann zur Polizei, die strafe Zahlen und erst dann kann er wieder fahren.
In Italien, so hört man, werden Boote oder auch andere Fahrzeuge gerne mal bis zum Ausgang eines Verfahrens beschlagnahmt. Und zur "Willkür": es gibt in Rechtsstaaten meist einen Strafrahmen. Der Polizist kann dann auf Grund der Umstände die Strafe festlegen oder auch nur verwarnen. Das mit den unterschiedlichen Strafmaßen hat man ja sogar vor Gericht. Lg Martin |
#26
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Das macht die Sache aber nicht besser!! Wenn ich die Strafe einmal bezahlt habe ist es mit Einspruch vorbei. Mit welchem Recht schneidet Österreich, Italien oder sonstwer einen "Ausländer" vom Rechtsweg ab?
Ich habe in Wien zurecht eine Parkstrafe erhalten, aber die Höhe war meiner Meinung unangemessen hoch (80,- €). Also Einspruch gegen die Höhe der Strafe und gut wars. Ich habe dann die angemessene Strafe (35,- €) bezahlt. Selbst Schuld, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wieso soll diese Vorgehen für einen "Ausländer" nicht möglich sein? Das dem offensichtlich so ist muss ich zur Kenntnis nehmen, aber in Ordnung kann das nicht sein! Bernhard |
#27
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wenns zwischen zwei ländern ein abkommen gibt, dass die strafen auch über landesgrenzen hinaus eingetrieben werden, dann geb ich dir absolut recht. es gibt aber viele länder, denen egal ist, was ihre leute im ausland anstellen. und genau dann gibts halt keine andere möglichkeit.
lg martin |
#28
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Lieber Namensvetter
bevor du so herumnörgelst,,solltest dir lieber ein paar Rechtsvorschriften zu Gemüte führen, dann wüsstest du,,das das alles seine Richtigkeit hat. deine Statements sind letztlich nur polemisch und haben mit der Wirklichkeit nix zu tun. Und übrigens sei froh, dass den Polizisten ein wenig Ermessensspielraum genehmigt wir, sonst würdest du vermutlich an jeder Ecke wegen irgendeiner Kleinigkeit zahlen..... |
#29
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Berny - meinst Du mich?
Bernhard |
#30
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Zwischen Deutschland und Österreich besteht ein Abkommen was Strafen angeht, habe selbst schon mal ein Knölchen aus Österreich bezahlen müssen das sie mir Nachause geschickt haben. Ich bin bei Innsbruck auf der Autobahn geblitzt worden. Also, warum bekomme ich als Ausländer in Österreich beim zuschnell fahren einen Strafzettel nach geschickt aber beim falsch Parken in Wien bekomme ich ne Kralle und muss vor Ort bezahlen? Liegt es vielleicht am Bundesland die selbst entscheiden ob sie nach schicken, oder ist das Österreich weit gleich?
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Gruß Peter |
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