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#1
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Zitat:
In Österreich ist die Sicherung bei der Trenung von oder mit der gesamten Anhängerkupplung im § 13 Abs 2 und 5 KFG geregelt. § 13 KFG Vorrichtungen zum Ziehen und zum Stützen von Anhängern Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 2016-12-31) (1) Kraftfahrzeuge und Anhänger, die zum Ziehen von Anhängern bestimmt sind, müssen eine sichere Anhängevorrichtung aufweisen, die es ermöglicht, einen Anhänger so zu ziehen, daß dessen Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen kann (§ 104 Abs. 2 lit. a). Sie müssen Vorrichtungen zum Anschließen der elektrischen Leitungen für vorgeschriebene Leuchten und der Übertragungsvorrichtungen für vorgeschriebene Bremsanlagen des Anhängers aufweisen. (2) Sind Fahrzeuge zum Ziehen von Anhängern außer Sattelanhängern bestimmt, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, so müssen diese Fahrzeuge eine Vorrichtung aufweisen, an die die Sicherungsverbindung des Anhängers (Abs. 5) angeschlossen werden kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Die Sicherungsverbindung muß so anschließbar sein, daß die Radspur des Anhängers auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann, wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. (3) Die Verbindung der Fahrzeuge muss gefahrlos von einer Person ohne Verwendung von Werkzeug herstellbar und lösbar sein. Für das Kuppeln von Anhängern mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg sind nur selbsttätige Kupplungen zulässig, die einen selbsttätigen Kupplungsvorgang erlauben. Das gilt jedoch nicht für das Kuppeln von land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern oder gezogenen auswechselbaren Maschinen (Richtlinie 2003/37/EG). Omnibusse, die zum Ziehen von Omnibusanhängern bestimmt sind, dürfen jedoch auch mit einer nicht selbsttätig schließenden Anhängevorrichtung ausgerüstet sein, die mit dem Ende der Deichsel des Omnibusanhängers spielfrei und doppelt gesichert verbunden werden kann. (4) Anhänger außer Nachläufern und Sattelanhängern müssen mit einer Anhängerdeichsel ausgerüstet sein, die das sichere Anhängen an das Zugfahrzeug ermöglicht. (5) Anhänger, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, außer Sattelanhängern, müssen außer der Anhängerdeichsel (Abs. 4) eine Sicherungsverbindung aufweisen, mit der sie, auch wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, so gezogen werden können, daß ihre Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf. Daher ist im Absatz 2 1.Satz angeführt, dass Fahrzeuge eine Vorrichtung (meistens Öse) benötigen, an die die Sicherungsverebindung des Anhängers angeschlossen werden kann. Insbesondere beim Lösen einer abnehmbaren Anhängerkupplung ist das Sicherungsseil im Hinblick auf die Abbremsung des Anhängers wirkungslos.
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Hermann aus Oberösterreich |
#2
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So Jungs. Der Ordnung halber ein aktuelles Bild wie das ganze ausschaut. Aus der Bucht hat sich der liebe Harry für das hier entschieden, weil halt massiv
an dieser Kupplung solls ran und so schauts aus. wie man erahnen kann geht das Seil trotzdem noch über den Kopf , führt es aber dann zischen den Aussparungen rechts. Da kann es nicht raus wenn die Deichsel sich unerwartet löst.Simpel aber wirkungsvoll Jungs .......das Stück Metall kostet fast nix ist aber ein Stück Sicherheit (ich habs auch nicht gewusst )
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#3
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Stimmt, das gilt aber nur für fest verbaute Kupplungen.
Bei abnehmbaren Kupplungen ist das Problem, die Sicherungseinrichtung muss eigentlich am Fahrzeug befestigt sein. Die abnehmbare Kupplung könnte man verlieren (so wie es bei VW - Fahrzeugen vor ein paar Jahren durch einen Konstruktionsfehler der Kupplung passiert ist), dann löst aber die Bremse des Anhängers / Trailer nicht aus, weil das Bremsseil ja noch an der Kupplung hängt. Der ein oder andere Autofahrer hat es wohl auch schon geschafft die abnehmbare Kupplung nicht richtig einrasten zu lassen. Mit dem gleichen Ergebnis. Ich habe es ganz einfach geregelt, ein zusätzliches Bremsseil / Abreissleine gekauft, die eine Seite ist an der Abschleppöse befestigt die andere durch die Öse der eigentlichen Abreissleine gezogen. Sollte mir so ein Sch... mal passieren, wird der Trailer gebremst. Bei einer Kontrolle kann auch keiner meckern.
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Gruß Dieter |
#4
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von den ganzen Sch...ss hab ich nirgendwo was gelesen auch wenn man sich das vorstellen kann. Und wenns den Gotthard zerreißt und der Hänger sich löst, bekomme ich auch ne Strafe? Nene lassen wir mal die Kirche im Dorf
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#5
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Zitat:
Um Links zu sehen, bitte registrieren In der Artikelbeschreibung sind schon einige gute Hinweise zu finden! Die dortige Schelle hat den Vorteil der Direkteinklinkung. Bei den Abreißseilen seht ihr auch die veschiedenen Typen: Öse, Haken oder Spange für die Knott-Hänger.
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Tout est gris sur gris |
#6
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Zitat:
Es bleibt natürlich immens wichtig - im Austauschfall - immer zum gleichen Typ "Abreißseil" zu greifen, also keinesfalls zu mischen! Wer Knott hat muss auch wieder Knott wählen, wer AL-KO hat, muss eben den ALKO-Haken wählen!! Was ansonsten passiert, sieht man ganz gut im Niederländischen Film. Hier hat das Team leider nicht so ganz sauber gearbeitet.
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Tout est gris sur gris |
#7
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So sieht ein ungebremster Trailer mit Sicherungsseil aus.
Mit einer Kette ist es so ähnlich. Diese wird an den Schrauben der Zugkugelkuppelung befestigt. Mein erster Trailer hatte eine Kette und der nach 3 Jahren auf Kulanz gelieferte neue Trailer hatte ein Sicherungsseil.
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#8
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Hallo Reiner,
Legst du die Öse von dem Sicherungsseil lose über den Kugelkopf, oder wird es befestigt ? Gruss Rainer
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Gruß Rainer |
#9
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Die Öse wird vor dem ankuppeln über den Kugelkopf gestülpt.
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#10
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Hallo,
Reiner, war nicht genau das, mit dem nur drüberlegen über die Kugel/den Schaft, das was nicht erlaubt war? Ich meine das Seil/die Kette muß am Fahrzeug selber befestigt werden oder zumindest an der dafür vorgesehen Öse an der AHK, mir Karabiner oder ähnlichem. Zumindest steht es so in den einschlägigen Links die hier schon gepostet wurden. Habe mir jetzt extra an meine Kette Karabiner drangemacht, vorher habe ich auch nur drübergelegt. Gruß Peter
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P.G. |
#11
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Zitat:
Ich habe die Öse des Sicherungsseil (Kette) über die Kuppelung gestülpt oder die Kette drüber gelegt. Ist für mich sowieso Schnee von gestern da ich jetzt einen gebremsten Trailer habe
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#12
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Zitat:
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gruß von Paul der in den Niederlande wohnt und nicht in Holland. Ik ben trots een LIMBURGER te zijn. |
#13
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Also ich bin der Meinung das bei einer fest verbauten Kuppelung am Fahrzeug es ausreicht das Sicherungsseil über den Kuppelungskopf zu stülpen.
Was passiert wenn die Zugkugelkuppelung sich am Fahrzeug löst Das Sicherungsseil (am Ende einen Karabiner Haken) zieht sich an der Anhängerkuppelung fest und löst die Notbremsung aus. An meinem Trailer ist eine Bremse mit einem Federspeicher verbaut. Die Bremse wird über einem gewissen Punkt mit dem Sicherungsseil ausgelöst und der Federspeicher übt den weiteren Druck auf die Trailerbremsen aus. Im weiteren Verlauf wird des Sicherungsseil abreißen. Wenn die Bremsen gut eingestellt sind wird er vernünftig abgebremst werden. Ob sich der Trailer überschlägt oder einigermassen die Spur behält vermöge ich nicht zu wissen.
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#14
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Zitat:
Du hast schon Recht, aber die Gesetzeslage ist halt leider anders. Leider macht es keinen Sinn, darüber zu reden, ob es so, oder so besser ist. Und, gerade für die Schweizer ist das eine schöne Abzocke.
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein. Markus Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende. „Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt” Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar. Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt. Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS. |
#15
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Ich habe dies schonmal gepostet hier. Das war mal ein beitrag von Icing und zwar zu lesen unter Bremsseil.
Ist leider nur in Niederländisch. Nur sollche test gabs vom adac noch nicht zu sehen. Unter andern kommt auch zur sprache am ende, das man nur original stahlseile benutzen sollte. Um Links zu sehen, bitte registrieren
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gruß von Paul der in den Niederlande wohnt und nicht in Holland. Ik ben trots een LIMBURGER te zijn. |
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