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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#16
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tam tam ums gewicht
Hatte auch schon Problem mit dem Gewicht ( beim Auto WOWA gespann)
einerseits haben wir WoWa fahrer es leichter da das zugfahrzeug bis 3,5 t sein darf und hinten drann die Sintflut und KEINE GO BOX. andererseits hats bei mir Gesamtgewicht Höchstzulässig 3,8 T alles zusammen und so musste der E zu B Schein her. Zuerst alles auf 3,5 t hintypisiert das wir fahren konnten, einmal auf die waage war der WoWa schon 210 kilo überladen (Shit) Tja richtig umgeladen in den Van gings dann auf der Autostrada 100 km schnell. Nun ganz offiziel´mit Hängerschein und 3,8 t unterwegs stehen laut Gesetz nur mehr 80 km/h an. so oder so ein ..... Gruß Chri |
#17
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Zitat:
Hi Ferdi Besser so, früher kauften sie alles in Germani und bei uns schmissen sie das Leergebinde weg. Oder? Franz |
#18
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Dafür zahlen wir bei euch auch jede Menge "Müllentsorgungsgebühren"
Einmal Passau - Graz und Retour: ca 120 Euronen mit der Go-Box
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#19
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Zitat:
Essen gehen wir in Österreich nicht mehr - so ist die Maut auch wieder herrin. Die 3,5 to Grenze ab der man ein Schwerlast-LKW ist finde ich *schrottig*. Ablasten ist bei unserem WoMo nicht möglich, weil die Karre bereits 3,4to Leergewicht hat (ich dachte mal es wären 3,2to) => Vorteil außer der überhöhten Einstufung in Österreich wäre nur noch alle 2 Jahre TÜV, ansonsten nur Nachteile wegen geringerer Zuladungsreserven. btw-- selbst bei diesem Fahrzeug haben wir eine Überladung hinbekommen - ca. 200kg Schlauchi mit Allem Zubehör - 210Liter Wasser und 2 weibliche Tennager haben uns das Auto vollgeladen, sodass die örtliche Müllwaage 200kilo zuviel angezeigt hat, bei 4,2to wäre die 10% Ausladegrenze ja 420kg Übergewicht - das finde ich ja richtig heftig...... da würde mir die *Düse* schon gehen, die 200kg zuviel hab ich in den Kurven sehr wohl gemerkt.
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grüsse Jürgen (der 15.te) Geändert von DschungisKahn (09.03.2007 um 11:14 Uhr) |
#20
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ich find die Diskussion über die 3,5t Grenze und die Go-Box echt lustig.
Natürlich seh ich ein, dass es blöd ist, wenn ein Womo als LKW behandelt wird, nur weil es 3,7 statt 3,5 t hat. Andererseits, irgendwo muss die Grenze gezogen werden. Wären's 4t, dann würden die mit 4,2t jammern. In Ö gilt halt PKW-Schein nur bis 3,5t, und deshalb auch eine 3,5t Grenze. Andererseits find ichs gut, dass so schwere Womos als LKWs gelten, sie halten mich ja auch genauso auf wie LKWs, weil sie so langsam fahren PS: Jürgen, Du tust mir leid - 4t - Womo, 3 Wochen Griechenland-Urlaub, 25K Ribberl (allerdings mit supersparsamen Honda 90PS-4-Takt ) und kannst Dir in Österreich kein Essen mehr leisten, wegen der LKW-Maut . Weisst was, machst einen klitzekleinen Umweg und fahrst über Hollabrunn, ich spendier der ganzen Family ein Supperl und ein Schnitzerl . |
#21
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Das wegen der Maut stimmt nicht, aber das ganze spielt eine Rolle bei den Lenkerberechtigungen:
(Außerdem darf die ASFINAG kein Gewicht kontrollieren !!!) Also wenn ein 3,5 T überladen ist, braucht er keine Go-Box, aber er wird abgestellt, solange, bis das tatsächliche Gewicht unter den 3,5 liegen. Weiters bekommt er eine Anzeige, weil er ein Gefährt gefahren ist, welches ein tatsächliches Gewicht von über 3,5 t hat, und er dafür nicht die notwendige Lenkerberechtigung gahabt hat (Führerscheinklasse C = LKW) (Bin mir da aber auch nicht ganz sicher, wie das wirklich ausjudizitiert ist !) Dies fällt aber auch wieder flach, wenn er einen C-Führerschein hat. Aber vielmehr Problem sehe ich im Abstellen, das wird immer genauer und strenger gehandhabt !!!Auch bei den ausländischen Grenzen (Slowenien zB!) Also wenn jemand mit Überladung spekuliert, dann soll auch auch damit spekulieren, dass er etwas zurücklassen muss!!! Gott sei Dank, bei mir : 2,6 T Eigengewicht, 3,5 T Gesamtgewicht = 900 KG Zuladung, und noch etwas Zuladung im Boot, das geht sich wenigstens alles ohne Probleme aus !!! |
#22
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@ferdi,
auch Olaf hat sich was einfallen lassen um die ungerecht, gefühlte Maut zu umgehen - was zahlst als PKW und was als LKW??? - der Unterschied ist zu heftig. Warum ich das derartig ungerecht finde als Schwer-LKW eingestuft zu werden wird vermutlich mit der alten LKW-Definition zusammenhängen, dort waren 7,5to die Grenze. Ferdi - ich war 2 mal in GR und 25k hab ich auch nicht hingelegt fürs Rib, sondern inkl. aller unnötigen Spässle - das mach ich aber freiwillig und nicht gezwungenermaßen - das ist der Unterschied. Mit Dir darüber diskutieren zu wollen ist aber mühselig, weil Du dort Dein Gehalt her beziehst, wenn ich mir das richtig gemerkt habe. Insofern finde ich den Witz mit dem Schnitzel mehr als daneben - naja der Zar von Österreich halt....
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
#23
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Bei einer Überladung von mehr als 10 % wird es Tteuer und es hagelt Punkte auf dem Konto in Flensburg.
Es ich aber Falsch zu glauben, dass man auch nur mit 1 Kg Überladung weiterfahren darf, das Fahrzeug ist bis auf das zulässige Ges.-Gewicht abzuladen was meistens durch das ablassen des Wassers ausreicht. Nehmt mal bei der nächsten Fahrt zum Müllhof das Wonmobil und fahrt dort auf die Waage, Ihr werdet aus dem Staunen nicht heraus kommen. Unser Hymer B644 sollte mit allen Extras 3350 Kilo auf die Waage bringen, hat aber leer ohne Wasser,Gas und Ladung 3580 Kg auf die Waage gebracht und über die Option in der Preisliste, Ablastung auf 3499 Kg kann ich nur lachen. Habe zweimal nach gelesen ob dort Ablasten oder abmontieren auf 3500 Kg stand. Wir haben an der Mosel einen Womofahrer kennengelernt der ein Womo gewandelt hatte weil er nur noch 20 Kg zuladen durfte und die Werksangabe um über 400 Kg überschritten wurde. Wir können mal ein Thema aufmachen Was soll mein Womo leer wiegen und was wiegt es wirklich und ich wette kein Womo wird das Gewicht bringen das in den Papieren steht oder das Gewicht gar unterschreiten.
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Gruß Frank Immer noch mit Scheibe aber schlauchlos glücklich. |
#24
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Zitat:
Und das mit dem Schnitzel ist ernst gemeint, wenn'st den kl. Umweg in Kauf nimmst . |
#25
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Zitat:
das selbe würde ich mit dem Boot und dem Trailer empfehlen, sonst stehen bald Womos und Trailer mit Booten drauf an den Autobahnen . |
#26
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Knaus Travel Liner 710: "Leermasse" laut Fahrzeugschein: 3150 kg Gestern gewogen mit Fahrer, halbvollem Dieseltank, halbvollem Wassertank, urlaubsfertig gepackt (allerdings ohne Wäsche) und Boot am Haken: Vorne: 1350 Hinten: 1850 Da bleiben mir 300 kg für meine Frau, Wäsche, den Scooter und ein paar Lebensmittel. Uns wenns bei der "hoheitlichen Waage" mal doch nicht passt: dann pack ich den Scooter raus und fahr damit weiter (bis zum nächsten Parkplatz ) P.S. Dank der HU weiss ich jetzt auch was das Boot mit Trailer wiegt: Genau eine Tonne
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#27
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Zitat:
@Berny - wie ist das eigentlich in Ö bei in D angemeldeten Fahrzeugen. Wird bei einer Überprüfung in Ö von der Ö-Polizei bei D-Autos auch die Stützlast dem Fahrzeug aufgeschlagen ? Oder wird der Anhänger extra gewogen und das Auto/Womo extra, so wie sonst auch in Ö ? |
#28
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Zitat:
die Wette hast du schon verloren. Mein Ford Transit Nugget AD war vom Werk aus als PKW zugelassen , eingetragenes Gewicht 2.311 Kg. Vor der EZ wollte ich das Fahrzeug als Womo zulassen. Obwohl das Fahzeug unverändert war bestand der TÜV auf nachwiegen! Und siehe da: Lehrgewicht 2.260 Kg!!! eingetragen. Bei 3.000 Kg Zul.GG ergibt sich daraus eine Zuladung von der die meisten Dickschiffwohnmobilfahrer hier nur träumen. Da kann auch noch ein gscheites Motorrad oder Schlauchboot auf den Motorradträger. Ciao Bernd
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Freier TRANSIT-Verkehr Das Leben ist zu kurz, um 3 Takte auf einen Funken zu warten..... |
#29
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Die Problematik liegt vermutlich ganz woanders:
Die Deutschen machten früher schon immer wieder Unterschiede zwischen LKW oder schwere Anhänger bzw WoMos oder WoWas. Alleine die alte Führerscheinregel bestätigt dies ja. Aber die Tendenz der EU ging in eine andere Richtung, nämlich die der in Österreich eben schon lange praktizierten, dass es eine 3,5 T Grenze gibt, alles andere ist egal. Die Österreicher haben deshalb vermutlich auch kein wirkliches Problem damit, sehr wohl aber die Deutschen, weil eben hier oft noch "veraltete" Denkweisen zu diesem Thema herrschen und die Umstellung auf neue Denkweisen, noch dazu, wo sie die Möglichkeiten noch mehr einschrenken, eben schwer ist (siehe eben wieder alte und neue Führerscheinlösung, was das Ziehen von Wohnwagen betrifft!) @Ferdi: nein, kein Unterschied zwischen Ö oder D, die Gefährte werden entweder auf komplette Waagen gestellt, oder das Gefährt komplett mit den einzelnen Rädern auf Wiegeplatten aufgeladen, und die einzelnen Gewichte zusammengezählt. Das Gesamtergebnis machts aus, alles andere ist egal. PS.: hab mal zwei Verkehrspezialisten zu dem Thema Führerschein und Überladung gefragt, der eine sagte "strafbar" der andere sagte "hat nix damit zu tun" Naja, wie so oft bei solchen "Spezialfragen", wir sind auch nur Menschen, zwar Polizisten, aber keine Rechtsexperten. Und würden wir alles wissen, und dieses Wissen alles richtig sein, dann gäbe es keine Gerichte und Anwälte mehr |
#30
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Zitat:
Habe mir sagen lassen bei Wohnwagen soll das Problem noch schlimmer sein, ein Freund hat einen Knaus Südwind und ges.-Gewicht 1800 Kg und in den Papieren ein Leergewicht von 1660 Kg. Bei einem PKW würde keiner auf den Gedanken kommen diesen immer bis Anschlag beladen zu fahren und das bei jeder Fahrt.
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Gruß Frank Immer noch mit Scheibe aber schlauchlos glücklich. |
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