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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#16
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Hallo Jürgen,
du hast ja doch das recht von kauf zurückzutreten... innerhalb von 7-tage, ohne aufgabe von gründe... (oder liege ich da falsch..) Kannst auch mein Caribe C-12 von 2003 mit 30 PS Johnson ('99) und neue Trailer kaufen, Kaufvertrag schicke ich gerne zu :zerschepp Aber nicht ohne eine Probeflug ! Gruß, Frank:) p.s. "Kaufvertrag schicken" finde ich der Hammer... da stimmt was nicht)
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... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt... --------------------------------------------------- ... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten... --------------------------------------------------- |
#17
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ich hätte genauso geantwortet!
Warum mailste denn erst, dass du das Boot für 6500 kaufen willst?
Dann auch noch so dreist, nochmals handeln zu wollen? Bevor hier jetzt einer auf mich schimpft: einen augenblick inne halten, nachdenken, wie würde ich die Sache sehen, wenn ich der Händler wäre??? So, jetzt sieht die Sache schon anders aus oder? Nun zum rechtlichen: rechtlich gesehen gehört zum Kauf ein Angebot: "Ich biete € 6500,00 " und die Annahme des Gebotes: "OK, wann soll ich liefern?" Ein Vertrag behinhaltet und fixiert diese beiden Dinge nur. Ergo ist ein Vertrag zu Stande gekommen. Inwieweit der jetzt zum Leben erweckt wird entscheiden die Partner-oder ein Gericht Inwieweit jetzt die Sache geht hängt also auch von DIR ab. Wenn dir das Boot gefällt, sprich doch einfach mit dem Händler. Wenn du das Ding nicht haben willst, schau dir das Ding an und suche intensiv nach "verborgenen Mängeln" die der Händler evtl. nicht mitgeteilt hat, so richtung "arglistige Täuschung". Dann stehst du evtl. bei einer richtigen Auseinandersetzung etwas besser da, besser jedoch du kannst dich so einigen, den: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes hand... |
#18
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Hallo Stefan,
Du übersiehst eine kleinigkeit. Ich biete 6500. OK ich reserviere das Boot bis 31.12. Nachdenken: Ergo ist kein Vertrag zustande gekommen. Der kommt erst zustande wenn Jürgen den Vertrag unterschreibt. Und wenn Jürgen bis zur unterschrift etwas besseres findet oder sich die Sache anders überlegt, oder Ihm das Boot doch zu teuer ist oder oder oder. Dann kann der Händler gar nix machen. Selbst wenn Jürgens eMail rechtlich als Vertrag gewertet würde, gilt hier immer noch das Fernabfragegesetz, da er es hier mit einem Händler zu tun hat. |
#19
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warum wohl haben wir hier so viele
Anwälte??? Eben! Grundsätzlich gebe ich dir recht, vergesse jedoch Ebay nicht, ist ein Sonderfall-ok. Das war jedoch auch lange Grauzone.
Ich glaube auch nicht, dass letztendlich der Händler "wilde Sau" spielt. Er hat es eben genauso dreist zurückgezahlt :coool: Wenn man jetzt sportlich ist lässt sich doch was draus machen: |
#20
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Hallo Stefan,
klar, aber ich sehe da wirklich keine Probleme für Jürgen, zumahl es sich nach dem Foto nicht um ein Schrottboot handelt, vielmehr sieht das Ding Top in Ordnung aus. Aber nochmal zum Thema Verträge: Schau wir verkaufen Netzwerkkomponenten, wenn ein Kunde von uns ein Angebot möchte oder fragt, "macht Ihr das für das Geld" gibt es ein Angebot von uns an den Kunden. Danach erwarten wir aber Grundsätzlich vom Kunden eine Auftragsbestätigung / Bestellung. In diesem Fall einen unterschriebenen Kaufvertrag. Das machen wir nicht weil wir der Post was gutes tun wollen sondern weil wir keine Chance haben, aufgrund eines einfachen Angebotes, dem Kunden auch nur einen Euro zu berechnen. Und das haben uns unsere Anwälte gesagt. Ich denke halt nur das der Händler das Geschäft unbedingt machen will sonst wär er auch nicht gleich soviel vom Urpreis runter gegangen. Mit dem Druck machen hast Du da sicher recht. |
#21
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Ich glaub ich kauf das hier
Hallo Jürgen,
steht das Boot bei der Fa.Kainz in Passau? Wenn ja,dann habe ich das Boot schon gesehen. Es machte auf mich einen ordentlichen Eindruck ,es schien mir gepflegt,ich glaube man kann es kaufen. Manfred |
#22
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Juristen-Forum
Im Ernst, frage mal einen deiner Anwälte: grundsätzlich reicht ein Angebot und eine Annahme, nix anderes hast du auch geschrieben und nix anderes ist letzendlich auch STRENG GENOMMEN schon gelaufen! Mir ist bloß irgendwie ein wenig die Galle hochgekommen, als ich den Verlauf verfolgte. Da musste ich irgendwie auch mal den Händler in Schutz nehmen. Erst freut sich der Jürgen ein Loch in den Bauch, dass er "ihm" soviel aus den Rippen geleiert hat und dan giebts kalte Füße. Ist halt nicht fair, egal, ob beim Bootkauf, Auto, Rasierklinge, etc. BTW: ich habe vor gut 8 Wochen mein Boot auch über das Internet verkauft. Der hatte es auf den Bildern gesehen, 2x mailmäßig gehandelt, Kaufvertrag gefaxt, am nächsten WE wurde es dann abgeholt. Der war über 600 KM gefahren!:coool: Eine neue Erfahrung:beide waren zufrieden-ohne Anwälte Übrigens: ich finde das Angebot recht günstig, also Boot+Motor+Trailer. Der einzige offensichtliche Mangel: Die Posilichter sind NIEMALS fachgerecht angebaut! |
#23
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Zitat:
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#24
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Hallo,
Da ist garnix verbindlich. Den selben scheiss hat ein Angestellter von Renault versucht als ich mein Auto gekauft hab. ich habs dann auch gekauft und er wurde gekuendigt. Schau es dir an und dann entscheide in Ruhe. ich bin unter meinem gute 20min herumgekrabbelt hab gedrueckt, gekratzt (mit dem Fingernagel :) ), geächzt und gestreichelt. Wenn der Haendler meint er muss nen Film drehen dann lass es, denn das sagt dann schon einiges aus! Ich habe dem Droste in Tange sogar Vorkasse angeboten, falls er mir ein einwandfreies Boot zusichert. und der meinte, vorbeikommen, ansehen, tätscheln und dann reden. Der haette mich noch viel frueher festnageln koennen und tat es nicht. Also bloss nicht einschuechtern lassen. Ausserdem gilt hier doch das Fernabsatzgesetz? Also 2 Wochen Rueckgaberecht ohne Angabe von Gruenden. cu amrtin |
#25
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Im uebrigen, wenn ich 6500€ haette, dann koenntest du das Boot schon nicht mehr kaufen
Ich finds fuer den Preis naemlich super! cu martin |
#26
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Hallo Jürgen,
was ist ,steht das Boot bei der Fa.Kainz? Wenn ja,dann scheint mir wie gesagt der Preis für das Boot Ok. Manfred |
#27
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Hey Doddl!!!
wenn das Fernabfragegesetz greifen soll, muss ein Vertrag bestehen!
WAS denn NU ??? Na also Giebs zu! da besteht ein Vertrag nach BGB! So, das man den wegen vielen Dingen lösen kann auch wegen einem Fernabfragegesetz dsas iss ja nu wat anderes, steht auch im BGB. Das soll jatz aber auch genug sein, juristisch gesehen Kann ja mal passieren das man sich selbst im Eifer des Gefechts verrennt. Nur, ist das jetzt fair wenn man den Händler unseriöses Verhalten unterstellt, möglichst auch noch sagt: ätsch, ich habe dich verarscht, du kannst mir garnix.... so stellt man sich auf eine Stufe mit den richtig tollen Händlern, die wir alle so mögen... Zu den "sportlich sehen": so fing das hier doch an: habe fast mein traumboot gekauft... Jürgen, was hat sich denn zwischenzeitlich geändert? |
#28
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Hallo,
na schön langsam weiss ich nicht mehr wo ich mich befinde.Eines versteh ich nicht;da wird mit juristischen Mätzchen herumgetan,keiner steht mehr zu dem was er einmal gesagt hat. Bei uns im Innviertel handhaben wir das so:Jemand macht ein Angebot,der Partner(Verkäufer )nimmt an,dann ist der Vertrag zustandegekommen! Ohne wenn und aber!! Bei uns gilt eben noch Handschlagqualität. Sollte man eigentlich überall erwarten. Manfred |
#29
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Na was is jetzt?
Beruhigt Euch mal wieder Jürgen war seit 21.o1 Uhr nicht mehr online und seitdem wurden wieder 13 Threads darüber geschrieben, aber wie soll er antworten wenn er nicht da is? Häääää? Locker bleiben, er wird das Ding schon schaukeln |
#30
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Na langsam du weisst schon wie ich das meine :)
Prinzipiell kann er jetzt sagen, will ich nicht. Er kanns aber auch kaufen und wieder zurueckgeben. So war das mit dem Fernabsatzgesetz gemeint. Aufgrund einer email in der er den Preis druecken will gibts keinen Vertrag. So wie ich das sehe wird hier ueber den Preis verhandelt. Das Fernabgabegesetz hab ich erwaehnt um deutlich zu machen, es kann garnix passieren. Ich hab bei meinem Avon das mit Motor fuer 6k€ angeboten wurde, 2900 fuers Boot mit Haenger geboten. Der Haendler meinte 3k€ mit dem gebremsten Haenger und ich sagte OK. Dann hat er nochmal gefragt ob ich es ansehen will und ich hab gesagt/geschrieben ich nehme es, wenns in ordnung ist. Dann hab ich es angesehen und er hat NOCHMAL gefragt ob ich es nehmen will. Und erst dann hat er einen Vertrag ausgefuellt. So macht das ein serioeser Haendler. Denn der macht das taeglich und hat die Nerven. Wenn nun ein haendler gleich hysterisch wird laesst das nichts gutes erahnen wie ich finde. Juergen war vielleicht etwas flott mit seiner mail, aber als Haendler muss man das beruecksichtigen. hab ich heuer selber dutzentfach gemacht (wenn auch nicht mit Booten). Da gleich so eine brueske mail zu schreiben triggert bei mir sofort das "Passivwiderstandsgen" :) Einen Kaufvertrag gibts, wenn einer unterzeichnet ist. Da hat uebrigens mein haendler die Gewaehrleistung ausgeschlossen, was ich auch unterschrieben habe, weil eh ungueltig. Was solls, der Haendler muss ja wissen, dass er nicht durchkommt. Wenn er Stress macht, kauft man halt das boot und gibts ein paar tage spaeter ohne Angabe von Gruenden zurueck. Dann aber den Kaufvertrag ohne es zu sehen unterschreiben :) Ausserdem schreibt der Haendler ja, er haelt das Boot bis 31.12 zurueck. Er WEISS also, dass es nicht gekauft ist. Denn sonst haette er einfach den Kaufvertrag geschickt. Was macht er denn sonst nach dem 31.12.?? cu martin |
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