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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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#16
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#17
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Hilft nicht, der Kollege meiner Schwester hatte so was in seiner Harley und die wurde gestohlen, er wusste das sie auf einem Firmengelände steht, in einer Halle, und die Polizei durfte aber nicht zugreifen. Da du keinen Durchsuchungsbefehl dafür bekommst, da der Besitzer des Geländes nicht zwingend der Dieb sein muss, und er den Zugang verweigerte.
Du kannst sie dann nur selbst zurückstehlen, bekommst aber wegen Einbruch eine Klage und Besitzstörungsklage. Auch wenn du ein SMS bekommst, das sich dein Boot in Nordrussland befindet, nutzt das nichts, wenn die dort erst starten. Und weiters, kann der neue Besitzer nachweisen, das er das Boot legal gekauft hat z.b. in Polen, und nicht erkennen konnte, das die Papiere gefälscht waren, dann ist er neuer rechtmässiger Besitzer. Gibt es sehr viele Beispiele mit grossen Yachten! Die einzige ChANCE ist wenn du das Boot noch erwischt, wenn es auf der Strasse transportiert wird, ohne neuem Besitzer, gleich nach dem Diebstahl. Wird es im Wasser gestohlen, und ist aus der 12 Meilengrenze raus, oder in Albanien oder Tunesien, oder Bosnien, hast auch keine Chance. Die schleppen es meistens ab!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#18
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Zitat:
das stimmt, zumindest nach deutschem Recht, nicht. Wer gestohlenes Gut kauft, wird nicht Eigentümer und darf es nicht behalten. Auf dem Schaden bleibt er selber sitzen.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#19
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Gutgläubig erworbenes Diebesgut kann beispielsweise in Russland nicht zurück verlangt werden. „Das kann schon ziemlich frustrierend sein“, weiß Flindt aus eigener Erfahrung zu berichten. So hat sein Schadenteam durch intensive Fahndungsarbeit eine gestohlene Motoryacht auf Seengewässern bei Moskau wiedergefunden. Obwohl einwandfrei nachgewiesen werden konnte, dass es sich um das gesuchte Objekt handelt – in den Papieren stand sogar noch der alte Schiffsname – sind Pantaenius aufgrund der russischen Rechtslage die Hände gebunden. „Da der jetzige Besitzer belegen konnte, dass er das Schiff tatsächlich gutgläubig von einem Händler – der natürlich nicht mehr aufzufinden ist – erworben hat, haben wir keine Möglichkeit, das Schiff zurückzubekommen.“
Wenn sie in Russland ist hast Pech gehabt! Es gibt viel Beispiele! Deutsches Recht ist besser, nur bleibt sie meist nicht in Deutschland, die Yacht die gestohlene!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#20
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Hi!
SMS bekomme ich auch den ein virtueller Zaun durchbrochen wird, also sich der der Anker löst oder gelöst wird. Oder das GPS-Signal plötzlich weg ist oder der Batterie abgeklemmt wird etc. Aber stimmt schon, nichts ist sicher. LGryße Mike aus Salzburg |
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