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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Hallo Michel,
Du schreibst: Zitat:
Zitat:
Wir 2 können wohl all beide nicht mehr richtig :lesen lg Ferdi |
#2
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Also jetzt frage ich mich (nachdem ich schon die suchfunktion bemueht habe. Ehrlich! ) wie das bei mir ist.
Ich brauche in meinem Heimatland (canada) derzeit kein fuehrerschein um ein boot ueber 4m zu bewegen. Heist das dass mich die deutschen auch in deutschland rumfahren lassen? (kann ich kaum glauben). Oder: Wenn ich will kann ich hier ein fuehrerschein machen, lassen mich die deutschen mit dem dann auf deutschen gewaessern rumfahren? (Man unterscheidet hier nicht nach binnen und see ... ) All fragen beziehen sich auf motorboote ueber 5 PS. :) Matt
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Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen. |
#3
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Hallo Matt,
hier fahren ohne Führerschein darfst du bestimmt nicht. Ob bei einem Ausländer der Führerschein aus dem Heimatland in D anerkannt wird, möchte ich allerdings mit ja beantworten, weil das dem Grundsatz, es gilt im Ausland immer der Führerschein aus dem Heimatland, entspricht. Gruss Nordy |
#4
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Hallo Matt,
wenn Du Staatsbürger eines Landes bist, in dem KEIN Führerschein vorgeschrieben ist, darfs Du hier in Deutschland OHNE Führerschein ein Boot bewegen. Und zwar genau nach den Vorschriften, die auch in Deinem Heimatland gelten. |
#5
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Führerschein
Noch mal kurz zum Vermieter aus Italien.
Habe gestern mit Bekannten gesprochen, der sich rechtlich ziemlich gut auskennt. Er bestätigt im Wesentlichen die Aussagen vom Michel. Wenn der ital. Vermieter einem Deutschen Bootsfahrer ein 40-PS-Boot vermietet, hat er im Schadenfall ein Problem. Er kann dann auf den Schäden an seinem Boot sitzenbleiben. Leider hat auch der Deutsche ein Problem. Er ist ohne Führerschein gefahren, den er ab mehr als 5 PS an der Schraube haben muss. Somit ist er auch fällig bei z. B. bei Personenschäden etc. Unklar war, ob sich die Versicherung des Vermieters das Geld wieder holen kann, welches z. B. an einem gegnerischen Boot entstanden sind. Leider werden Boots- und JetSki-Vermieter immer teils aus geschäftlichen Gründen teils aus Unkenntnis Fahrzeuge vermieten. Das gleiche gilt (oder galt) übrigens auch für andere Länder. Habe in Spanien, Griechenland und Türkei Boot oder JetSki gemietet. Meinen Schein wollte keiner sehen, hat überhaupt nicht interessiert. Meist keinerlei Hinweise auf Entfernungen zum Strand, die einzuhalten sind, Bojen oder irgendwelche Verbotszonen. Da sind halt ein paar ganz tolle Typen zwischen den Schwimmern durchgebrettert. Aber das kennen ja sicher alle von irgendwoher oder ? Gruß Erich |
#6
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Hmmm Ferdi,
Walter ist aus Deutschland. Walter hat einen in Deutschland zugelassenen Fürerscheinfreien Motor Folglich Kann er damit in Deutschland Fürerscheinfrei fahren oder. Sonst wärs ja ein "Führerscheinfreier Binnenmotor" etc. Heist für mich also: Er meint das Ausland. Wenns anders ist möchte ich Walter um Stellungnahme bitten. Wenn ich nicht recht habe gebe ich dafür "niemandem" hier aus dem Forum ein Bier aus. Nur dem Walter. |
#7
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Scheine
@ Walter
Ich habe dir den Beitrag im Um Links zu sehen, bitte registrieren geschrieben. Abgesehen das du mit diesem Motor keinen Schein brauchst, würde ich die Scheine machen. 1. wirst du bald mehr wollen als die 3,69 kW 2. es wird nicht lange dauern dann kommt das nächste Boot. herbert |
#8
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Vielen Dank für eure Antworten.
Ich fasse mal kurz zusammen. Mit meinem Motor und meinem Boot brauche ich also keinen Führerschein.(lt.Liste des BSH). Ok,in Deutschland kann ich also fast überall fahren,wo erlaubt,außer Bodensee. Im Ausland kann ich also folglich dann auch fahren wenn ich euch richtig verstanden habe. Ihr empfehlt jedoch den Schein zu machen um auf der sicheren Seite zu sein. Habe ich das jetzt so richtig verstanden? Walter @Michael:Wann kann ich mein Bier abholen |
#9
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Jederzeit,
spätestens beim nächsten Treffen. Walter gibs zu das hast Du nur wegen dem Bier geschrieben. And the winner is: FREDI :backsite: Ich hab verloren :flennen::flennen::flennen: |
#10
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@Michael,
na wo ist denn das nächste Treffen? Übrigens bestell deiner Frau herzliche Grüße aus Ihrer alten Heimat,obwohl ich ja auch nur ein zugereister aus Bayern bin aber meine Frau eben aus Chemnitz. Aber wie du ja auch schon richtig festgestellt hast,kommen nunmal die hübschesten Frauen aus Sachsen!
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In diesem Sinne Walter |
#11
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o.k., Michel, ich habs ja gewusst , aber ich versprech es Dir, ich werd nicht darauf herumreiten :zunge: . Höchstens hie und da so zwischendurch einstreuen (so ähnlich wie meine anderen Seitenhiebe zu einer bestimmen Bootsmarke und Vorkommnissen, die ich hier nicht extra nennen möchte :rofl: ).
lg Ferdi |
#12
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Junge Junge was für ein Posting. Führerschein frei darf in D bis 3.68 KW an der Propellorwelle Führerscheinfrei gefahren werden. Aber auch hier nichts ohne Ausnahmen nämlich überall dort wo örtliche Vorschriften etwas anders sagen als Beispiel hier die Berliner Gewässer dort braucht mann den Schein ab 0 KW an der Propellorwelle ( ich glaube Schwimmflossen sind dort ausgenommen weil Fußantrieb -) ) aber auch ein Surfer braucht dort einen ( ihr wist schon Mutters Bügelbrett mit Besen und Bettlaken -))) aber aus meiner Fahrschulzeit ist mir der Satz im Gedächtnis geblieben "Vor dem Fahrtantritt über die Vorschriften und besonderheiten des Reviers zu erkundigen". Aber an sonsten gilt der Vetrag von Haifa in dem es wohl geregelt ist das man das Wasserfahrzeug im Ausland mit dem Befähigungsnachweis geführt werden darf mit dem eben dieses auch im Innland geführt werden muß. Ich denke jetzt müßte wieder das mit den örtlichen Vorschriften kommen. Aber lassen wir das, als Tip Chartere in Italien ein Schiff dann darfst du 40 PS ohne Schein bewegen.
Gruß WoSo
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Gruß Wolfgang _____________________________ Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt ) (Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte) |
#13
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Das würde dann ja heissen, das wenn ich mein Boot auf meine Freundinn anmelde, die hat Österreichische und Italienische Staatsbürgeschaft und wir nicht mehr als 40 Ps hinten drann haben Sie überall fahren darf?
Oder gilt immer nur das Land in dem man offiziell gemeldet ist? Wäre ja interessant. |
#14
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Hallo WoSo,
das mit dem Tip stimmt so leider nicht, da Du als deutscher eben auch in Italien ein Boot über 5 PS an der Welle, nur mit Führerschein fahren darfst. Dazu brauchst Du einen Sportbootführerschein See. Als Gegenleistung darf ein Italiener hier in deutschland aber ein Boot mit 40 PS fürerscheinfrei fahren. Das ist gerecht oder, aber leider Fakt. |
#15
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Hallo Michael und alle anderen,
in Deutschland bestehen offensichtlich die strengsten Vorschriften für Sportbootführerscheine. Mit einem deutschen Führerschein hätte ich nirgends auf der Welt Bedenken, mein führerscheinpflichtiges Boot zu betreiben. Das von dir genannte Extrembeispiel ist zweifellos die Sache mit dem Deutschen in Italien und dem Italiener in Deutschland. Als Person mit italienischer Abstammung aber deutschem Pass und Wohnsitz benötige ich einen Führerschein, auch wenn ich in Italien mit dem Boot unterwegs bin, während meine Landsleute in z.B. Deutschland oder Österreich bis 40 PS freie Fahrt ohne Schein haben - kommt aber offensichtlich seltener vor als umgekehrt!? Verwunderlich ist nur, dass solch unterschiedliche Vorschriften innerhalb der EU immer noch Bestand haben können. Eine Vereinheitlichung im Sinne aller Sportbootfahrer wäre wünschenswert. Gruß Lanfranco |
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