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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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roland, ich bin absolut deiner meinung. jedes boot sollte eine versicherung haben, und ich rate es auch jedem.
nur stösst es mir halt immer ungut auf, wenn einer, ohne es belegen zu können, einfach sagt: "ich weiss es halt". und zwei absätze später ist das "wissen" dann nur noch ein erfahrungswert. sorry reini, deine erfahrung in ehren, aber ich hab halt andere erfahrungen gemacht. auch wenn du es nicht wahrhaben willst, ich bin nie nach der versicherungsbestätigung gefragt worden. und wissen kannst es auch nicht, oder hast eine offizielle auskunft dazu? du hast halt immer diese erfahrungen gemacht. aber wiegesagt, zitiere hier bitte einen offiziellen schrieb und ich nehm alles zurück und komm mit einer kiste bier bei dir vorbei. trotz alledem würd ich nie mehr ohne eine versicherung fahren, und ich rate echt jedem, die 25 euro oder was es halt kostet, zu investieren. lg martin ps. Zitat:
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#17
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Zitat:
Nu' ist es ja gut nicht immer wieder nachhaken, nachtreten
UND damit Ruh' ist nehme jetzt die Frage Zitat:
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#18
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Servu Martin,
das ist es ja gerade, es steht nirgends konkret beschrieben.
Mir ist es bis jetzt 3 mal aufgefallen das beim Anmelden kein Permit gegeben wurde, weil eben die Versicherungsbestätigung fehlte. (1x Rovinj, Cres und Mali) weiters lautet die Vorschrift, das am Boot die Versicherungsbestätigung mitgeführt werden muss. Daraus schließe ich das eine vorhanden sein muss. Egal, diskutieren wir das beim nächsten treffen aus, ok? PS. ein kurzes Beispiel: Jedes Geschäft in Österreich ist nach dem Gesetz verpflichtet auch 200 und 500 € Scheine anzunehmen, wird aber oft nicht gemacht. Was nun?????? Gesetzlich hast du hier auch keine Handhabe um dies durch zusetzten. Genau so ist es auf den Hafenämtern, der eine will es sehen der andere nicht. Einigen wir uns auf Rolands spruch, Zitat:
lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#19
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Zitat:
Unterabteilung Schifffahrt und Luftreinhaltung Schiffsführung Schiffszulassung Schifffahrtskonzessionen Unterabteilungsleiter: ARNOLD Franz, Mag. Weitere Informationen, unter anderem Formulare zum Download findest Du Um Links zu sehen, bitte registrieren Und bezüglich Versicherung schließe ich mich (ausnahmsweise mal) voll und ganz Rolands Motto an: Zitat:
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Liebe Grüsse und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!!! Dein/Euer Manfred ____________________________________________ Dummheit ist eine grassierende Seuche! Wer achtlos, blind und unbedacht durchs Leben geht, wird gnadenlos von ihr heimgesucht. Sie ist farb- und geruchlos, tut LEIDER nicht weh und ein wirksamer Impfstoff ist nicht in Sicht!!! Die schlimmsten Geisseln der Menschheit sind Neid, Mißgunst, Intoleranz und Egoismus! |
#21
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Zitat:
Bei jeder Anmeldung will der Hafenkapitän von Zadar den Versicherungsnachweis sehen. Hast du keinen wird dir sofort eine kroatische Versicherung verkauft oder es gibt kein permit lg geri ps hier noch der entsprechende Text Zitat von dieser Um Links zu sehen, bitte registrieren EINKLARIERUNG DER VERGNÜGUNGS- UND WASSERSPORTFAHRZEUGE Nach der Einreise nach Kroatien hat sich der Bootseigner oder Schiffskapitän beim nächstliegenden Hafenamt oder seiner zuständigen Zweigstelle anzumelden, ohne Rücksicht darauf ob er auf dem Land- oder Seeweg eingereist ist. Der Bootseigner, der nach Kroatien auf dem Seeweg einreist, muss ohne Verzögerung auf dem kürzesten Weg den nächstliegenden für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen einlaufen (internationaler Grenzübergang), wo Ämter der Polizei, Zoll- und Hafenbehörde vorhanden sind. Alle in den Territorialgewässern der RK befindlichen Wasserfahrzeuge über 3m Länge und mit einem Motor über 4 kW unterliegen der Anmeldepflicht. Bei der Einreiseanmeldung hat der Eigner vorzulegen: • gültiges Dokument oder amtliche Bescheinigung, dass das Seefahrzeug in das staatliche Schiffsregister des Bootseigner-Landes aufgenommen wurde und ihm ein Flaggenzertifikat erteilt wurde, • Eigentumsnachweis oder Nutzungsrecht über dos Wasserfahrzeug, • Nachweis über die Seetüchtigkeit des Wasserfahrzeugs, • gültige Dokumente über die Befähigung des Bootsführers, • Haftpflichtversicherungs-Police. Aufgrund der angegebenen Dokumente wird dem Schiffseigner das Dokument „Einreise- und Aufenthaltsanmeldung einer ausländischen Yacht oder eines Bootes in den Territorial- und Küstengewässern der RK“ /Prijava dolaska i boravka…/ erteilt, das ein Jahr ab dem Ausstellungstag gültig ist.
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wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer |
#22
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Die Seite ist auch nicht immer up to date
ABER nochmal beendet doch die Endlos-Diskussion eine Versicherung ist so nötig wie eine Pinne oder Steuerrad nicht wegen den kroaten sondern wegen dem Skipper selbst |
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reini, man ist in kroatien sowieso irgendwie der willkür des jeweiligen hafenkapitäns ausgesetzt. gesetz hin oder her, wenn der nicht will, dann findet er was, damit der dir das permit nicht geben muss.
und es würde nichtmal was bringen, bei den kroatischen behörden nachzufragen. die haben, wie es scheint, oft keine kontrolle über die ihnen unterstehenden hafenkapitäne. @ geri: in zadar gehts nicht, auf ugljan, ich glaub in preko ist das hafenamt, hat er zur versicherungsbestätigung gesagt: "was is das? is boot mit 18 ps, brauchst du nicht" und das ist eine zweigstelle vom hafenamt zadar. wiegesagt, eigentlich eine überflüssige diskussion, weil man die versicherung ja als selbstschutz haben sollte. und auch überflüssig, weil in kroatien die gesetze nicht so umgesetzt werden, wie sie am papier stehen. lg martin |
#24
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Nach den in anderen Foren abgegeben Postings sind die Kriterien für die Anmeldung anscheinend doch neu:
"Alle in den Territorialgewässern der RK befindlichen Wasserfahrzeuge über 3m Länge und mit einem Motor über 4 kW unterliegen der Anmeldepflicht." Daraus ergibt sich für den Fragesteller , dass er seine Bootslänge genau vermessen sollte. Liegt er unter 3 m, so ist eine Anmeldung wohl nicht vorgeschrieben. Somit bräuchte er lediglich einen anerkannten Bootsführerschein (kroat. A). Um Links zu sehen, bitte registrieren Gruß Werner Geändert von Flipperskipper (16.05.2007 um 21:03 Uhr) |
#25
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Zitat:
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#26
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werner, vermessen braucht sein boot keiner. der kafenkapitän hält sich an den wert, der in der zulassung steht. und die braucht sowieso jedes boot.
3m oder 2.50, 4kw, 5kw oder doch 5ps..... da gibts viele spakulationen, viele erfahrungswerte, aber den gesetzestext hat noch keiner vorgelegt und selbst wenn das einer machen würde, heisst das noch lange nicht, dass des hafenkapitän das gesetz so anwendet, wie es sich die herrschaften in der regierung vorstellen. um auf nummer sicher zu gehen, einfach mit den papieren zum hafenkapitän und nachfragen. wenn er sagt, du brauchst kein permit, dann freu dich. wennst eins zahlen musst, dann geht die welt wegen den paar euro auch nicht unter. lg martin |
#27
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@ rotbart
WANN findet einer eigentlich mal Originaldokument ??? und beendet damit alle Vermutungen ???? Hallo , Habe hier schriftlich vorliegen von der Kroatische Zentrale für Tourismus Stand 2007 Ein Schiff, das kürzer ist als 2,50 m, und/oder dessen Antriebsmotoren eine Gesamtkraft von weniger als 5 kW hat, benötigt keine Vignette. Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden gegenüber dritten Personen ( für Schiffe mit einer Antriebskraft von mehr als 15 kW ) mfg Dieter |
#28
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eigentlich wollt ich ja zu dem thema nix mehr schreiben, aber heute bin ich über was gestolpert.
seit vorigem jahr MUSS man ja beim anmelden des bootes so eine informationskarte kaufen. darauf steht allerlei nützliches. hafenämter und deren telefonnummer, koordinaten der aci-marinas, funkkanäle, auf denen es wetterinfos gibt,....... und auf der rückseite ist die, hier oft verlinkte, "kroatienverordnung" abgedruckt. damit sind die ganzen informationen, die da drin stehen, nicht nur irgendein geschreibe von irgendeinem informationsbüro, sondern das ist das das offizielle informationsblatt der hafenkapitäne, zu dessen kauf man verpflichtet ist. also kann man sich meiner meinung nach schon darauf berufen. lg martin |
#29
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@ Martin,
In der Informationskarte steht wiederrum Boote unter 3m müssen keine Vignette haben (stand 2006 ) vieleicht 2007 schon nicht mehr aktuell. mfg Dieter |
#30
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dieter, bei der, die ich 2006 auf rab bekommen hab, steht 2,5m. steht in der zweiten spalte, 5te zeile.
lg martin |
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