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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#16
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So wie Padmos es erklärt so hat es mir mein RA auch erklärt und so ist es! (Habe ihn gerade mal angerufen und den Fred durchlesen lassen)
Eine zugesicherte Eigenschaft (Hypalon) fehlt und das ist ein ziemliches Problem. |
#17
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Erklärung...
Zitat:
...aber ich bin natürlich froh, dass der Kollege dieselbe Auffassung vertritt... Grüße aus dem Allgäu... Flo... |
#18
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..wieso sollte ich böse sein???
...ich habe nochmal ein bisschen nachgeschaut!! Danke hast recht beim Privatverkauf gibt es eine Haftung wenn man diese nicht ausschließt. Da hatte wohl der Rechtsanwalt im Fernseh keine Ahnung aber das warst du wohl nicht noch etwas gefunden!! ...beim Privatverkauf gibt es keine Beweislastumkehr, das heisst der Käufer muss sofort nach Übergabe den Mangel beweisen!!
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Gruß Stefan |
#19
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Zitat:
Hallo Erich, das ist ja das was ich auch meine, den käufer hätte es nie und nimmer gestört wenn nichts kaputt gegangen wäre. zumal er ja gleich nach erhalt der hersteller angaben hätte reklamieren können. nun isses aber angeblich kaputt ! nach ca. 3 - 4 monaten und mehrmaligem gebrauch gruß und danke nick |
#20
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Ja, ja, mein Ra ist halt ein cleveres Kerlchen Nicht nur im Allgäu sitzen prima Leute!
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#21
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Beweislastumkehr
Zitat:
Ja - der im Fernsehen bin ich NICHT gewesen. Nein - das mit der Beweilastumkehr stimmt zwar. ABER: Die Beweislast des Käufers ist sozusagen "zweigeteilt" - zunächst muß der Käufer beweisen, DASS ein Mangel vorhanden ist. Bei der Frage, ob dieser bei ÜBERGABE bereits vorhanden WAR, gibt es durchaus Beweislasterleichterungen. Denn wenn es dem Käufer gelingt, zu beweisen, dass der Mangel konstruktions- oder wie hier: reparaturbedingt - (wieder) aufgetreten ist (sein könnte, wir wissen es ja nicht im konkreten Fall) und durch bestimmungsmäßigen Gebrauch nicht vermieden werden konnte, wird die Schlußfolgerung , dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, zulässig sein... ...grundsätzlich würde ich aber im Prozeß erstmal behaupten, dass der Mangel vom KÄUFER zu vertreten ist - besonders dann, wenn, wie hier, die Sache bereits gebraucht wurde (und zwar auch vom Käufer, wenn es sich um eine gebrauchte Sache handelt ). ....usw. usw. usw. usw..... ...Grüße vom Flo... |
#22
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Zitat:
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#23
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also ich sag für heute erstmal
so richtig danke für die vielen meinungen und vorschläge daß das nicht ganz einfach wird denke ich mit schon, aber man kann sich nicht alles gefallen lassen auch nicht als verkäufer ! grüße aus dem allgaeu nick |
#24
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Zitat:
Nun ist aber was kaputt gegangen und der Käufer wird es darauf beziehen, dass eben genau diese Schäden mit einem Hypalonboot nicht passiert wären. Wo er evtl. auch Recht haben könnte. Wäre natürlich auch schön wenn man hier die andere Seite hören könnte? In Punkto Kaufbeschreibung hast Du eben eine wichtige Sache verwechselt (gewollt oder nicht/uninteressant). Pvc-Boote haben nicht diesselbe Langlebigkeit wie Hypalonboote und bei einem 16 Jahre altem PVC Boot gibt es eben dann auch mal schnell Ermüdungserscheinungen. Muss nicht, kann aber eben sein wie man sieht. Ich würde Dir aber auf jedenfall empfehlen eine aussergerichtliche Lösung zu finden. |
#25
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Hallo,
irgendwie kommen hier drei Fragen durcheinander: A: besteht ein Grund den Kauf rückgängig zu machen ? B: wenn ja wie soll er annuliert werden (ex nunc/ ex tunc)? C: und damit zusammenhängend -> wer hat den zwischenzeitlich entstandenen Schaden zu tragen? Aber mein Tippp wäre, versuche eine Kulanzlösung zu erreichen (z.B. gib einen Teil des Kaufpreises zurück), denn einen Teil der Anwalts- und Prozesskosten wirst du sicher tragen müssen, und der ist ganz sicher mehr als der Verkaufserlös.
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lG, Gerald ...und irgendwann bleib´i dann dort... |
#26
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Hallo Nick,
bei dem Streitwert und der unklaren Situation würde ich in jedem Fall versuchen eine gerichtliche Lösung zu vermeiden und mit dem jetzigen Besitzer eine kulante Regelung zu finden. Finanziell kannst Du bei einem Gerichtsverfahren in Anbetracht der zu erwartenden Kosten, auch bei einem Teilerfolg, nur drauflegen. Daß Du zu 100 Prozent vor Gericht Recht bekommst kann man wohl ausschließen, mir würde es jetzt darauf ankommen die Anwaltskosten niedrig zu halten. Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
#27
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...na ja, ein bißchen Strategie muß ja schon sein...
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#28
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Gerichtliche Auseinandersetzung
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...blöd nur, dass die Klage schon eingereicht ist. Man könnte, ich schreibe ausdrücklich "könnte", auch hinterfragen, inwieweit die Kosten bei Deinem Vorschlag vielleicht auch mehr werden... ....was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird.... weil: 1. die vorgerichtlichen Kosten bereits angefallen sind. 2. dto für eine Gerichtsgebühr 3. vorgerichtlich gerade KEINE Einigung erzielt worden ist 4. der gute Nick vielleicht auch Gegenrechte geltend machen könnte, als da wären: a) Nutzung des Bootes b) Mängel, verursacht durch den Käufer 5. Die Kosten unter 1/2 vom Verkäufer zum jetztigen Zeitpunkt, selbst wenn noch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden würde, mit ziemlicher Sicherheit auf jeden Fall getragen werden müßten. ...Harald sei mir bitte nicht böse, aber sooo einfach, wie Du es darstellst ist es ganz und gar nicht. Grüße Flo Geändert von Padmos (09.09.2008 um 14:05 Uhr) |
#29
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Nun freu ich mich als User wirklich, dass sich die Juristen dem Thema hier annehmen.
Nur Flo, Deine Einstiege ins Thema klingen für mich ziemlich arrogant. Kannst Du nicht beim Sachlichen bleiben? Reinhard
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Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#30
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....der Einstieg
Zitat:
habe ich noch nie gemacht, aber jetzt bitte ich (ganz ausnahmsweise) darum, mal die Suchfunktion im Zusammenhang mit Sachmängeln oder schiefgelaufenen Reparaturen zu bemühen. In diesem wie dem "Blauen". Du wirst feststellen, dass immer und immer wieder dieselben falschen Auskünfte gegeben werden.... Da muß ein kleines "Spaßerl'" zu Beginn einer erneuten Richtigstellung schon mal erlaubt sein - ich meine, wahrscheinlich hast Du den Beitrag ja verfolgt.... Und Jungs, ganz ehrlich: Wenn das für Euch arrogant klingt, was ich schreibe und wie ich schreibe - dickes sorry ...und dann laßt Euch folgende Gegenfrage gefallen: Wie sachlich ist es, jemandem, der echt ein Rechtsproblem hat, Ratschläge zu erteilen, die mit den gesetzlichen Grundlagen unvereinbar sind?? ...nix für ungut... |
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