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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#16
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Zitat:
Östereicher kauft das Fahrzeug in D-Land kaufen und es wird über den Händler angemeldet..... oder so ähnlich (Ich hab's nicht genau verstanden.. aber es wird gemacht )
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#17
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Irgendwie wird der Hinweis auf die Nova negiert, oder wie kann ich das verstehen, wenn alle über die "geringen Steuern" in Österreich diskutieren ???
Hier mal ein Hinweis, um was es eigentlich geht: Um Links zu sehen, bitte registrieren @Olaf: naja, das mit dem Händler kann ich schon nachvollziehen: Der Händler meldet das Womo an, somit ist das Womo in D. Dann gibts einen Nutzungsvertrag, und ich kann als Ö das WOMO des D benutzen. Ist sehr aufwendig, ich denke rechtlich auch nicht unproblematisch, wenns zu Problemen kommt, daher machts nicht wirklich Sinn. Aber wer sich dadurch noch einige € ersparen will, naja, soll er es! |
#18
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Erstmals Danke für die Antworten auf meine Fragen.
Daß manche halt etwas daneben liegen mit Ihren Äußerungen ist halt so. Mir geht es nicht darum KEINE Steuern zu bezahlen, aber es ist für mich (und viele anderen WOMO Besitzer) einfach nicht nachvollziehbar, daß ein Fahrzeug mit einem Wohnmobilaufbau bis zum 4fachen der Steuer bezahlen soll, als Nutzfahrzeug auf dem baugleichen Basisfahrzeug! Das wird dann noch begründet mit dem höheren Schadstoffausstoss Tatsache ist, daß diese Steuererhöhung nur dazu genützt wird die Steuersäckel der Länder zu füllen. Diese Steuererhöhung bringt mal schnell 50 Millionen Euro Ein Wohnmobil hat eine jährliche Fahrleistung von vielleicht 15.000km. Ein gewerblich genutztes BAUGELICHES Fahrzeug ein vielfaches davon! Das wäre ungefähr genauso als wenn plötzlich privat genutzte Außenborder eine bis zu 4 mal Höhere Abgabe zu entrichten hätten als gewerblich genutzte Außenborder! Ich möchte mal den Aufschrei von den Besitzern hören, die mir hier etwas unlauteres Unterstellen wollen. |
#19
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@ tripple,
Erklär mir mal bitte den Unterschied zwischen Wohnmobilfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Welchen Grund gibt es das Wohnmobilfahrer bei der Kfz- Steuer bevorzugt werden sollen ??? Wenn es Unterschiede gibt, so sind mir diese noch nicht aufgefallen... Ich muss für meinen Geländewagen durch die Steuererhöhung auch 510 Euro MEHR zahlen. Aber ich brauche für den Wohnwagen ein passendes Zugfahrzeug, also bleibt mir auch keine große Wahl... Wenn mir die Steuer zu teuer wird, dann muss ich eben auf ein kleineres Auto und damit auch auf einen kleineren Wohnwagen Umsteigen Meine restliche Meinung zum Womosteuergejammer hab ich an anderer Stelle schon mal geschrieben.. Gruß Carsten
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#20
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also wenn ich das richtig verstanden habe, stösst es einfach vielen auf, dass sie für einen zb. sprinter, in dem 2 matratzen, ein gaskocher und ein campingklo 15000km im jahr herumgefahren werden, viel mehr steuer zahlen, als einer, der einen baugleichen sprinter hat, damit aber jeden werktag zb. pakete ausfährt, das ganze dann 150000km im jahr. aber der camper haut angeblich mehr schadstoffe raus.
also die logik muss mir erst einer erklären. lg martin |
#21
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Dann sollen sich doch die Womofahrer ihre Inneneinrichtung rauswerfen und das Fahrzeug als LKW zulassen, dann sparen sie auch Steuern...
Der Unterschied ist ja der das ein als LKW zugelassener Sprinter eben ein LKW ist (zu 99% von Firmen eingesetzt die sich die Steuern eh irgendwie zurückholen ) und ein Womo eben nur für den privaten Freizeitgebrauch ist... Mein Auto hat mich auch nur 172 Euro im Jahr Steuern gekostet (Kombinationskraftwagen), dann ist denen eingefallen das es sowas nicht mehr gibt, jetzt sind 683 Euro fällig... Ich könnte aber ja sogar noch was einladen (eine Tonne Zuladung), aber deswegen bin ich trotzdem kein LKW... Ein Wohnmobil ist ja auch nicht für den Transport gebaut, sondern eben zum Wohnen... Da wird dann eben der Schadstoffausstoß vorgeschoben um mehr Steuern kassieren zu können... Es bringt aber nichts sich darüber laufend aufzuregen... Und das ist das was viele Womofahrer eben nicht merken... Sie sagen nur gleiche Basis wie XYZ... Anders gesagt welches Recht hat ein Womofahrer gegenüber einem Wowafahrer das er einfach weniger Steuer für sein Womo fordert als ein Wowafahrer der für sein schweres Zugfahrzeug reichlich Steuern zahlen muss??? (Und für den Wowa kommt auch noch mal was dazu...) Gruß Carsten
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#22
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Zitat:
Hallo na das ist doch ganz einfach!! Den einen braucht man zum Arbeiten und den Anderen um Urlaub zu machen!! In unserem Staat werden eben Dinge subventioniert die den Gewinn eines Unternehmens verringern könnten. Fragen über Fragen.... warum muss ich für meinen Diesel, mit dem ich nur 6000km pro Jahr fahre, genau soviel Steuern bezahlen wie jemand der 40000km pro Jahr fährt....
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Gruß Stefan |
#23
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das erklären war rein auf den schadstoffausstoss bezogen. aber carsten hat es schon treffend geschrieben: der schadstoffausstoss wird vorgeschoben.
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#24
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Zitat:
Somit: Wer viel fährt sollte gar keine Kfz-Steuer zahlen und die wo wenig fahren EXTRA-Steuer. Der Umweltaspekt sollte ja über die Mineralölsteuer wieder abgedeckt sein!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#25
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Zitat:
....kriegen man das noch so gedreht dass man Geld wieder bekommen wenn man Auto fährt
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Gruß Stefan |
#26
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#27
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Hallo Leute,
an die gerichtet, die so neidisch auf die niedrigen Steuern der als LKW zugelassenen Kastenwagen schielen: Fragt mal bei eurer Versicherung die Versicherungsprämie für solch ein Fahzeug an! Dann werdet Ihr die Steuer für euren Geländewagen oder Wohnmobil gerne zahlen. Ich bin jedenfals froh um meine Wohnmobilzulassung. Sorry, war jetzt etwas neben dem Thema, mußte aber sein. Ciao Bernd
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Freier TRANSIT-Verkehr Das Leben ist zu kurz, um 3 Takte auf einen Funken zu warten..... |
#28
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Zitat:
Wenn man die Lkw Steuer haben will dann auch alles andere!!!
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Gruß Stefan |
#29
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@ Stefan,
Sonntagsfahrverbot mit Hänger gilt erst ab 3,5 t zGG des Zugfahrzeugs... Musste mich damals auch schlau machen... Gruß Carsten
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#30
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Zitat:
Sonntagsfahrverbot gilt für jeden Lkw mit Hänger auch wenn der Lkw nur zGG von 2000kg hat Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß Stefan Geändert von stebn (12.01.2007 um 20:15 Uhr) |
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