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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#16
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#17
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So sehe ich das auch! Sogar für Wien!
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Grüße Bernhard "Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!" |
#18
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es ist halt so, für die Durchführung ist das Land zuständig, daher kann es durchaus andere Regeln in Wien geben.
Wenn also die Landesregierung sagt, "nicht erlaubt", dann ist es so. Natürlich könnte man um einen Hinweis auf die entsprechende Verordnung fragen, Antwort aber nicht verpflichtend... |
#19
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Zitat:
Sollte die Bestimmung, nicht mehr als 4,4 kW nur im Staubereich also kein Wiener Unikum sein (Landesgesetz oder Verordnung) - und da kenne ich nichts - dann darf es in Wien eben KEINE ANDEREN REGELN geben als in Öberösterreich, da die Wasserstarßen-Verkehrsordnung für alle Bundesländer gleich gilt und gleich zu vollziehen ist. Die vielzitierte "Behördenwillkür" findet sicherlich statt, ist aber nicht rechtens und daher einfach bekämpfbar (wenngleich dann ein Verwaltungsverfahren lange dauern kann. Blöd wenn man auf eine schnelle Erledigung angewiesen wäre). Ich werde morgen (im anderen Thread damit es beieinander bleibt) berichten, was der Sachverstänige zu dem Thema gemeint hat.
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Grüße Bernhard "Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!" |
#20
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Ideal wäre für mich eine Donauzulassung Boot Motor mit 4,39 KW ausserhalb der Staubereiche.
Somit könnten meine Frauen auch damit auf der Donau und den Seen in Österreich fahren. Befürchte aber das die erst ab 4,40KW für die Donau zulassen werden. Ideal wäre das Boot mit 5Ps zugelassen zu bekommen für Donaustrom und Staubereich, dann kann man überall in Österreich damit ohne Schein fahren, wo Motorboote mit verbrenner erlaubt sind.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas Geändert von Visus1.0 (27.03.2018 um 15:23 Uhr) |
#21
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Bernhard, das schrieb ich ja, Verordnungen oder Ähnliches.
Nur muss man die selber suchen, das Land ist einem Normalbürger nicht verpflichtet, diese auf Anfrage bekannt zu geben, wenn diese schon veröffentlicht wurde. die Frage ist relativ einfach: gibt es eine Verordnung oder nicht. |
#22
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Das mit dem Führerschein dürfte hier ja geklärt sein. Infos zur Donau-Zulassung mit 6 PS gibt es hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Grüße Bernhard "Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!" |
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