|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#16
|
||||
|
||||
Zitat:
Das hat aber nichts mit einer Grenze von 1300 KG oder 1000 KG zu tun, soeine Grenze gibt es in den Führerscheinbestimmungen nicht. |
#17
|
||||
|
||||
Hy Martin,
Zitat:
es ist nicht nur am Telefon so, mein Freund hatte dasselbe durchgemacht wie ich es beschrieben hatte, allerdings mit einem joghurtbecher. Aber die Formalitäten und das prozedere ist das gleiche. Ohne Probleme und hatte alles zusammen nicht mehr als 130.- €uronen inklusive der benötigten Teile gekostet. Naja, vielleicht mahlen die Mühlen bei euch anders. Wer weiß wenn der Amtsschimmel mal wiehert,....... :blemblem: :blemblem: lg Reini
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
|
#18
|
||||
|
||||
Also in Wien kostet alleine die Zulassung (auch eines österreichischen Trailers) 170€. Bloss so.
Und vorsicht. Ich hab mich explizit auf Heku bezogen. Normalerweise gehst du mit dem COC Papier zum Importeur und kriegst einen Typenschein. Damit umgehst du die ganze Typisierungssache. Das geht aber bei Heku mangels Importeur nicht. Und ohne österreichischen Typenschein gibts nun mal keine Zulassung. Also Einzeltypisierung, Pickerl, Zulassung. Macht in Wien ohne Bremsen runde 500€, mit Bremsen (beglaubigt asbestfreie neue Beläge :) ) 600€. cu martin |
#19
|
||||
|
||||
Hallo Leute!
Eine Gewichtsbeschränkung hinsichtlich des Anhängergewichts (1000 oder 1300) gibts mit dem Ö Führerschein "B" nicht. Folgende Bestimmungen gelten (BGBl I 120/1997 idgF): 1. Gespann darf 3500 kg höchst zulässige GESAMTMASSE nicht überschreiten. 2. Ein Anhänger darf eine höchstzulässige Gesamtmasse aufweisen, die die EIGENMASSE des Zugfahrzeugs nicht überschreitet. 3. Ausnahme: Anhänger bis 750 kg fallen nicht unter diese Regelung. Die dürfen auch gezogen werden, wenn damit das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3500 kg überschritten wird. Alles, was schwerer als 750 kg ist, muss jedenfalls gebremst sein, darunter entscheidet der Hersteller des Zugfahrzeugs (mein Voyager erlaubt zB nur 450 kg ungebremst, und das bei 1980 kg Eigengewicht / 2560 kg GG. Gebremst dürfte ich 1.600 kg ziehen, brauche dazu allerding zumindest die Führerschein-Kombination B+E) In der Praxis heisst das: das theoretisch höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers von 1750 kg wird wohl nicht erreichbar sein, weil zum Eigengewicht des Zugfahrzeugs noch ein paar hundert kg Nutzlast dazukommen. Beispiel für Führerschein B: Eigengewicht des Zugfahrzeugs 1.650 kg, theoretisches Anhängergewicht (wenn vom Hersteller nicht anders angegeben) daher 1.650 kg. ABER: Höchstzulässiges Gesamtgewicht (Eigengewicht + Nutzlast): 2.150 kg DAHER maximales Anhängergewicht 1.350 kg Gruss Andreas |
#20
|
||||
|
||||
Zitat:
das ist es, ich habe schon verstanden, danke. Auch Ferdi hatte es so schön erklärt vorher, danke! Diese Abgrenzung ist schon reichlich tricky, und man kann leicht drüber stolpern bei den neuen EU-Bestimmungen. Die unlängst vor einigen Jahren in Deutschland auch in Kraft getretene EU-Regelung schränken die Führerscheinneulinge jetzt doch stärker ein und man muß aufpassen beim Ziehen von Anhängern, das man innerhalb des erlaubten Gewichtslimits liegt. |
|
|