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#16
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Hallo Oliver - der Trailer schaut gut aus, aber kann's sein, dass er keine verstellbare Achse hat?
Auch die Gewichtsklasse scheint mir wie schon geschrieben etwas sehr knapp gewählt. Gut, Du wirst das Boot fest auf Brac nutzen und Urlaubsfahrten nicht damit machen, oder? Reinhard
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Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#17
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Zitat:
den Trailer musst du auf jedenfalls Vorfahren, das CE Zeichen und EU-Papiere vereinfachen die Abnahme. Bei der Abnahme meines Trailers hatte der Techniker bedenken wegen der Winde. Als er auf der Winde das CE-Zeichen sah (einfacher Aufkleber, hätte ich selber aufkleben können) war alles in Ordnung! Ich hatte damals das Kennzeichen des Vorbesitzers zur Überführung. Ansonsten gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten über die Zulassungsstelle. Dieses muss vor Ort erfragt werden unter der Berücksichtigung aus welchem Land der Trailer ausgeführt wird und über welche Länder er bei der Überführung gefahren wird. Die einzige richtige Lösung ist ein Ausfuhrkennzeichen, dass in dem Land wo der Trailer gekauft wird, bei einer Behörde erhältlich ist. Einziger Nachteil, die Sache kann Wochen dauern! Somit scheidet dieses bei ca. 90 % der Bootskäufe aus, weil wir meistens das Teil gleich mitnehmen. Gruß Michael
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Genieße jeden Tag! Sorge dich nicht, was kommen könnte, sonst zahlst du im Voraus Zinsen für Schulden, die du vielleicht niemals machen wirst. |
#18
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Hei,
oder bei jeder beliebigen Zulassungsstelle ein Fünf-Tages-Kurzzeit-Kennzeichen beorgen und damit den Hänger holen. Allerdings weiß ich nicht, ob die Kennzeichen in GB gültig sind... Kostet fürn Hänger deutlich unter 50 Euro inkl. Kennzeichen. Grüße, Tom |
#19
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Hallo Oli,
die einzigen zwei Möglichkeiten den Hänger zu überführen hat dir Michael ( Freiheit) schon genannt. Lt. Auskunft unserer Zulassungsstelle als ich mein Boot aus Italien geholt habe, waren die beiden Möglichkeiten: - Ausfuhrkennzeichen in dem Land besorgen von welchem man den Hänger importieren möchte. - Kennzeichen des Vorbesitzers (wenns ein gebr. Hänger ist) ein Fünf-Tages-Kurzzeitkennzeichen ist nach Auskunft unserer Zulassungsstellen nicht zulässig um einen Hänger nach D einzuführen. Gruß Gunter |
#20
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Zitat:
Die 5-Tageszulassung kostet Eur 18 und man braucht eine Haftversicherung dazu, und ... sie gelten auch außerhalb D innerhalb der EU (A, I und NL bisher ohne Probleme! Andere EU-Länder könnten u nterschiedlich reagieren, es liegen hier bisher keine Erfahrungen vor, das gilt auch hier für GB. Auch in der Schweiz wurden diese deutschen Kurz-Kennzeichen nicht beanstandet. Die alte rote Überführungs-Kennzeichen durften nur eingeschränkt benutzt werden im Ausland, insofern gilt die Aussage der Zulassungsstelle von Gunter nur für frühere rote Kennzeichen. Auch Österreich hat bereits mehrere italien. Boote/Trailer mit österr. Sonder-Kennzeichen aus Italien geholt in der letzten Zeit. |
#21
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Hallo Dieter,
jetzt habe ich nochmal bei der Zulassungsstelle angerufen und vom Leiter der Zulassungsstelle folgende Aussage erhalten: " Fahrten ins Ausland sind i.d.R. nicht zulässig." So steht es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung. Vielleicht wird das ja auch von den Zulassungsstellen verschieden gehandhabt. Hier noch ein Auszug vom ADAC: Zitat:
Gruß Gunter |
#22
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Hallo Oliver,
ich habe gerade ein ähnliches Problem bei dem Import eines Klein-RIBs aus Österreich. Da "Dein" Trailer zZ. nicht zugelassen ist und Du ihn auch nicht ohne TÜV-Bescheinigung in D zulassen kannst, würde ich die Variante mit den Kurzzeitkennzeichen wählen. Bei uns (in Bremen) kostet das 10,50 Euro + Nummernschild. Allerdings würde ich für alle Fälle noch eine Versicherung abschließen bzw. bei der Beantragung der Kurzzeitkennzeichen einen Versicherungsnachweis (früher Doppelkarte) vorlegen. PS: Bin kein großer Trailer-/RIB-Experte, aber Deine Rechnung mit 385kg Boot + 175 kg Motor + 200kg Tank bei 800 kg Nutzlast sind doch recht knapp bemessen, oder? Kommst Du denn wirklich mit 40 kg für das ganze Gerödel, dass man so an Bord, aus? Vielleicht solltest Du Dir doch etwas mehr "Luft" nach oben gönnen?!?!?
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viele Grüße, Henning Bernhardiner ist das letzte, was ich sein möchte. Dauernd die Flasche am Hals, und niemals trinken dürfen! Joachim Ringelnatz (1883-1934) |
#23
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Zitat:
Gruß Oliver |
#24
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Unterschied ob neu oder gebraucht
Hallo
es ist ein Unterschied ob ein neuer oder gebrauchter Hänger importiert wird. ein neuer aus der EU braucht keine Vollabnahme mehr. Wenn wir einen Anhänger nach Frankreich vekaufen, bestellen wir den gleich mit französischen Papieren und Typenschild. Papiere hinschicken, die Leute kommen mit dem Schild zum Abholen.
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Gruß aus dem Schwarzwald Helmut Rib that`s it |
#25
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Aber Oliver,
Trailer aus GB geht doch nicht. Die fahren dort doch alle links und auf dem Kontinent fahren wir doch rechts
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Gruß Hans-Theo Wer nicht fragt, bekommt auch keine Antwort :-) |
#26
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Zitat:
Gegenbeweis: bin heute vom Attersee in A nach D zurückgefahren, und habe noch auf der österreichischen Seite vor Salzburg mehrere nagelneue MAN Mittlere Reihe LKW auf der AB überholt, die aus dem Werk Steyer nach D auf Achse überführt wurden ... mit deutschem roten Kurzzeichen-Nummer aus Nürnberg. Bitte nehme unbedingt mit Michael (Ba150) Kontakt auf. Er hat bevor er sein ZAR47 aus Italien geholt hat, sich minuziös mit seiner Versicherung und der KFZ Zulassungsstelle in Bamberg in Verbindung gesetzt und dabei alle Details für das deutsche Kurz-Kennzeichen geklärt, um dann mit diesem sein Boot mit Trailer aus Italien zu holen. Anderen ist es in diesem Jahr auch bereits so gegangen. |
#27
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hallo,
mein neues boot hat 650 kg leer, trailer mit 1300 kg zul. gesammtgewicht ist mit fast leerem tank an der grenze, immer eine nummer größer , mit der zeit sammelt sich einiges an , wollte jetzt die achse tauschen , geht aber nicht weil die zugdeichsel auch auf 1300 kg ausgelegt ist , gruß torsten |
#28
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Hallo Dieter,
bitte,wenn Du mich schon zitierst, dann Richtig, oder hast Du das Zitat vom ADAC gar nicht gelesen? Hier nochmal für Dich: Zitat:
Nach §16 FVZ können rote Kennzeichen nur an Fahrzeughersteller, Teilehersteller oder Händler ausgegeben werden. Als Privatperson bekommst Du gar kein rotes Schild von der Zulassungsstelle. Die Fahrzeughersteller können mit Ausnahmegenehmigung Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach D einführen. Zitat:
Ich habe doch mein Boot auch aus Italien geholt (incl. minuziöser Vorbereitung) und da ging das mit dem Kurzzeitkennzeichen halt eben nicht. Wenn es bei all den anderen funktioniert hat ist doch gut. Zitat:
Zitat:
Gruß Gunter (nicht Günter gell Dieter) |
#29
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Hallo Gunter,
Zitat:
Vielleicht ist die Sache aber auch so undurchsichtig, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht und "nix genaues weiß man nicht" Gestrn habe ich die Sache mit dem roten Kennzeichen in der Firma mal in die Runde geworfen und siehe da es fand sich ein Kollege der war vor ca. 12 Jahren mal mit einem roten Kennzeichen in Holland. Folge: Auto in Holland stillgelegt, 500 Gulden Strafe und Auto auf Transporter wieder zurück über die Grenze. Vielleicht hat sich in den Jahren da ja was geändert?! Ich hab den Jungs in GB, so wie Helmut gesagt hat, mal mitgeteilt, dass sie versuchen sollen den Trailer direkt mit deutschen Papieren vom Hersteller zu bekommen. Mal sehen, was die Antwort ist. Gruß Oliver Geändert von trolldich (09.10.2007 um 07:36 Uhr) |
#30
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Rotes Kennzeichen !!
Zitat:
Das hat sich leider inzwischen geändert ! Das klassische rote Kennzeichen wird nur noch an Händler als dauerhaftes rotes Kennzeichen ausgegben ! Für Privatpersonen wurde das rote Kennzeicne durch das Kurzzeitkennzeichen (3-5 Tage) ersetzt ! Gruß Volker
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2 Takt Power statt 4 - Takt Trauer !! Länge läuft !!! / Und nicht vergessen: " Ruhe bewahren und Sicherheit ausstrahlen " |
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