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#16
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Hi Tom,
ist ein zulassungsfähiges Icom M71 mit 6 Watt, betreibe ich auf'm Schlauchi an einer Hochantenne, ansonsten als Zusatzgerät auf Charterschiffen. Werde mich mal mit der Netzagentur in Verbindung setzen ob tatsächlich keine Jahresgebühren anfallen. Danke und
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Gruß vom Garda- oder Baldeneysee, Ingo 45°33'58,42" N 10°33'01,47" O |
#17
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........zur Zeit stehen zu mindestens die jährlichen Gebühresätze für UBIi noch nicht fest (schon seid zwei Jahren).
lt. Bundesnetzagentur gibt es da noch Diskussionen. Hab seid Jahren eine Frequenzzuteilung für Schiffsfunkstelle und bislang nur die einmalige Gebühr bezahlt. Irgendwann kommt dann die größere Rechnung. Gruß Hans |
#18
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Gibt es eigentlich für die Frequenzuteilung noch diese Kennummer für die Funkgeräte? ich finde kein :-(
oder hat zufällig we die für das iCOM 91 D gespeichert? danke und gruss
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#19
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Seit einiger Zeit (noch nicht so lange) heißt es tatsächlich nicht mehr Frequenzzuteilung, sondern man stellt einen Antrag auf "Zuteilung von Nummern des mobilen See. und Binnenschifffahrtsfunk Rufzeichen, MMSI und ATIS für die Sportschifffahrt (Ship Station License)
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
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