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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Problem bei Gericht ,Zum Zweiten
Hallo Zusammmen,
zwischendurch schon mal vielen Dank für Eure Posts. Da die Sache noch nicht ausgestanden kann ich keine Details erzählen. Ich habe, leider in vieler Hinsicht, von einem Betrüger ein Wohnmobil gekauft. Es geht um §932. Um Links zu sehen, bitte registrieren Er hat das Wohnmobil angemietet, Brief gefälscht, Personalausweis auf Namen des letzten und einzigsten Halters gefälscht. Zulassungsstelle hat die Papiere aktzeptiert und umgemeldet. Vier Wochen später ist die Unterschlagung, ACHTUNG ist kein Diebstahl, rausgekommen. Helmut
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Gruß aus dem Schwarzwald Helmut Rib that`s it |
#2
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Servus Helmut
![]() ![]() sieht nach Megastress aus. ![]() ![]() ![]() Ich wünsche Dir, dass Du einigermaßen heil aus dieser Sache rauskommst ![]() ![]() Ich sag nur: Recht haben und Recht kriegen sind oft zwei paar Stiefel ![]() ![]() ![]() ![]() Viel Glück Gruß Peter
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Genieße jeden Tag ![]() ![]() |
#3
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Hallo,
na ja, irgendwie ist mir der Unterschied zw. Diebstahl und Unterschlagung nicht so geläufig, für mich ist das im Grunde das gleiche, aber mag ein Gericht anders sehen. Ich kann nur sagen, bei Ebay vor Jahren mal ein kleines Boot (neu, angeblich aus Lagerräumung) gekauft. Abgeholt, bezahlt, alles easy, sogar angemeldet bekommen, aber nach 10 Tagen (am nächsten Tag sollte es in Urlaub gehen) standen 3 Herren im Trench vor dem Tor, Ausweise gezückt, Boot besichtigt, beschlagnahmt und das war´s dann, war gestohlen von einem Händler. Boot weg, Geld weg. Ich war auch Nebenkläger bei der Verhandlung, der Richter hat mir auch "Kauf in gutem Glauben attestiert", aber wiederbekommen habe ich trotzdem nichts, weil der Bursche eben nichts hatte. Aber bei Dir geht es sicher um andere Summen, da wirst Du wohl am Ball bleiben. Viel Glück in Deinem Fall, Gruß Peter
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P.G. |
#4
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Hallo helmut,
hört sich ganz übel an. Bei abhanden gekommenen Sachen ist grundsätzlich kein gutgläubiger Erwerb möglich. Eigentümer ist immer noch der Vermieter, der wahrscheinlich von Dir die Herausgabe verlangen wird. Es wird Dich kaum trösten, dass Du Schadensersatzansprüche gegen den Fälscher hast - denn der hat wahrscheinlich das Geld schon auf die Seite geschafft. Klaus
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#5
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Zitat:
warum eigentlich nicht der Eigentümer hat den Besitz ja freiwillig (vermietung) dem veräußerer überlassen damit wäre 932 gegeben. Den guten Glauben wird man kaum bestreiten können, die Entfernung ist ja die Nothilfe für die Staatsanwaltschaft. => Hellmut hat doch Eigentum erworben ! |
#6
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Zitat:
beim Diebstahl setzt Du dich in den Besitz der Sache ohne Einverständnis des Eigentümers Hier hat der Eigentümer den Besitz ja freiwillig überlassen, durch die Miete !Der Mieter hat nur den Besitz nicht wieder zurückgegeben und Hellmuth Eigentum vorgespiegelt. Bei Dir war das Boot ja wohl gestohlen - eine völlig andere Situation. |
#7
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Roland, Du hast Recht! Ich stand echt aufm Schlauch! Das WoMo war vermietet, desh. nicht abhanden gekommen. Deshalb mit der Aneignung durch den Fälscher Unterschlagung.
Also ist gutgläubiger Erwerb grundsätzlich möglich. Deshalb also auch die Frage, wie viele km man für einen Kauf fahren darf... Hört sich trotzdem nach nem bösen Ärger an.
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#8
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Zitat:
Roland |
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