|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#31
|
||||
|
||||
Ein Boot von 1995 braucht kein CE-Zertifikat, einfach weil die entsprechende Verordnung erst mit dem 16.06.1998 in Kraft getreten ist. Alles davor geht ohne.
Ab dem Stichtag muß jeder Hersteller, der ein Boot in der EU in Verkehr bringen will, bescheinigen daß das jeweils konstruierte Modell in seinen Eigenschaften den jeweiligen Bestimmungen der EU entspricht und dies durch die Kennzeichnung "CE" auf dem Typenschild und einer Bescheinigung erklären. Die Bescheinigung liegt in der Regel dem Handbuch ("Gebrauchsanweisung") bei oder ist Bestandteil dessen. Dies gilt im übrigen natürlich nicht nur für Boote sondern viele andere Gegenstände die in der EU in Verkehr gebracht werden sollen. Hintergrund ist der Gedanke daß nicht jedes Land eigene Bestimmungen zur Zulassung entwirft und so ein vereinfachter Warenverkehr im EU-Raum möglich wird. Also als ein Instrument zum Abbau von Bürokratie gedacht, in der Praxis bewirkt dies,wie so oft, leider das genaue Gegenteil. Grüße Harald
__________________
Bekennender Auf- und Abbauer |
#32
|
||||
|
||||
Upps ich sehe gerade daß ich mich verschrieben habe, ich meinte natürlich ein Boot mit Bj von irgendwas nach 1998 zB. 2005,..
Also ab 16.06.1998 muß jedes Boot eine eigene, individuelle CE Zertifizierung haben, welches sich auf ein ganz bestimmes Boot mit passender Seriennummer bezieht, und KEINE allgemeine, welche sich auf ein bestimmtes Modell bezieht und für jedes Boot/Exemplar dieses Modells gilt ? So hatte ich das verstanden. Gruß Jens Zitat:
|
#33
|
||||
|
||||
Nein.
Die CE-Erklärung gilt für das Baumuster. Man kann davon ausgehen daß das tausendste Boot der Serie die gleichen Eigenschaften hat wie das erste oder hundertste. Wenn der Hersteller erklärt daß der hergestellte Gegenstand in seinen Eigenschaften mit den maßgeblichen Bestimmungen konform ist so erklärt er dies natürlich für alle Boote dieser Serie und nimmt nicht etwa das Boot mit der Seriennummer, sagen wir, 1234567890 davon aus. Das wäre Unsinn. In der Praxis bedeutet dies daß die Konformitätserklärungen für ein Bootsmuster alle identisch sind. Wenn Du also jemanden kennst der das gleiche Boot hat wie Du kannst Du dessen Bescheinigung verwenden, sie ist identisch mit derjenigen die bei Deinem Boot dabei war. Grüße Harald
__________________
Bekennender Auf- und Abbauer |
#34
|
||||
|
||||
Danke, das ist das, was ich wissen wollte. So hatte ich das auch in Erinnerung, hatte das nur im ersten Beitrag von Dir falsch verstanden.
Viele Grüße, Jens Zitat:
|
#35
|
||||
|
||||
Zitat:
Diese CE gilt nur für dieses Boot, nicht aber für ein Baugleiches mit anderer SNr. |
#36
|
||||
|
||||
...............aber doch nur wenn eine Baumusterprüfung für bares Geld gemacht wurde. Wenn aber ein Hersteller die Kosten einer Baumusterprüfung entsprechend den Modulen scheut und nur die kleinste Stufe, die interne Fertigungskontrolle (Modul A) oder die interne Fertigungskontrolle (Modul Aa) mit Prüfungen, wählt. Wie sieht es dann aus ?
Ob es baumustergeprüft ist müßte man wiederum an der CE Kennzeichnung erkennen können, denn laut Sportbootrichtlinie Kapitel III Satz 2 muss diese Bestanteil der CE-Kennzeichnung sein. Übrigens mein Boot hat EG Baumusterprüfung durch den Germanischer Lloyd , wurde intern nach Modul Aa geprüft und damit extern nach Modul B und hat in der Konformitätserklärung eine eingetragene Serialnummer, die sogar mit der Herstellerkennung beginnt und mit GL endet. DEHIL484ROA909........ 88.01.0154 cc 0098 Zertifiziert wurde aber nur Modul Aa Gruß Hans |
|
|