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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#31
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Hallo Schebi,
klare Antwort auf Deine Frage: NEIN Obwohl SRC und LRC zur Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem berechtigen, ist die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk nicht zulässig. Grüsse Horscht Zitat:
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Have a good one Horscht |
#32
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Zitat:
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#33
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Zitat:
Warum? Siehe Links in meiner Antwort weiter oben.
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LG a n d r e a s |
#34
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Da haste Recht, hab das verwechselt, dachte Schebi war der Starter des Threats und stammt aus D. Für A kann ich es nicht genau sagen.
Gruß Horscht
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Have a good one Horscht |
#35
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Zitat:
Seit 2014 hat sich nichts Wesentliches geändert. Das wie wo was im Bezug auf Sprechfunk Wie? Online/Schule? Wo? Online/Schule? zusätzlich geht noch Selbststudium Was? LRC oder Ubi oder SRC oder alles? Mit Deinen Fahrgebieten brauchst Du SRC (See) und UBI (Binnen) Wo? ich fahre damit in NL/Kroatien binnen und See Überall da, wo Du mit Funke an Bord fährst, brauchst Du das Funkzeugnis Was? Was ist LRC, UBI oder SRC? LRC = Long Range Certifikat UBI = UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk SRC = Short Range Certifikat Was? Was kostet das? Lehrgang mit Lehrmaterial 100- 150 Prüfung 50 bis 100 Anmeldung bei der BNetzA 130 Laufende Kosten ??? (ich habe einmal eine rechnung der BNetzA von rd. 30 € erhalten und habe Funk seit 2010 Wie? Wie lange dauert das? Vergleichbar mit der Führerscheinausbildung Wo? wo in NRW gibt es das? In jeder besseren Bootschule Was? willst du? Notrufe absetzen können Warnungen hören Mit Schleusen kommunizieren Mit der Berufsschifffahrt Kontakt aufnehmen Mit anderen Bootsfahrern quasseln Wie? so? Im wesentlichen aus Sicherheitsgründen Wann? höre ich denn auf? Wenn ich nicht mehr Boot fahre Bei Elwis wird Dir weiter geholfen: Um Links zu sehen, bitte registrieren Hier die Infos von der BNetzA: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#36
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Zitat:
Wenn ich jetzt aber auf der Donau in deutschen Gewässern fahre? Oder in Ungarn? Laut deinen Links passt das alles, und ist auch international anerkannt. Warum ist das in D anders? Ich will ein Zertifikat das international anerkannt ist!
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MfG Schebi |
#37
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Nationale Zertifikate, die auf der Basis der Regelungen der internationalen Vereinbarung erteilt wurden, werden von den anderen Ländern der Vereinbarung anerkannt:
Ziffer 7.1 im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk - Allgemeiner Teil (Seite der 37) der DONAUKOMMISSION MOSELKOMMISSION ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT Um Links zu sehen, bitte registrieren Grundsätzlich gilt, dass zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ein gültiges Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk oder ein Funkzeugnis erforderlich ist, das den Inhaber zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle berechtigt. Näheres regeln nationale Vorschriften. In den einzelnen Ländern können jeweils andere Vorschriften für den Funkbetrieb bestehen. Das ist in den regionalen Teilen des Handbuches geregelt. Für Deutschland und Österreich für Donau, Main und Main-Donau-Kanal hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#38
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Hallo Schebi, hallo Alpha, hallo Zusammen,
das hat mir jetzt doch keine Ruhe gelassen, ich hab einen Bekannten bei der Wasserschutzpolizei Würzburg. Was der sagt widerspricht den Informationen in den Links von Alpha klar. Zumindest auf einer deutschen Binnenschifffahrtsstrasse (dafür wusste er es), ist ein SRC Zertifikat, nicht gültig. Das gilt auch für österreichische Staatsbürger auf einem in Österreich zugelassenen Sportboot. Es wird eine Funkanlage mit ATIS und der UBI gefordert. (Alles andere ist "Funken ohne Führerschein" und wird entsprechend geahndet...wenn se Dich erwischen). Übrigens umgekehrt wird der UBI von jedem Unterzeichnerland der "regionalen Vereinbarung zum Binnenschiffahrtsfunk" anerkannt. (inkl Österreich) Soviel zum Thema einheitliches Europa. Mein Bekannter hat mir das mündlich versichert, weigert sich aber standhaft das schriftlich in ein Forum zu posten... Ich habe jetzt mal die Zentrale der Wasserschutzpolizei in Schwabach angemailt weil mich das interessiert. Um auf die Frage von Schebi nochmal einzugehen... Mit dem Funkzertifikat UBI dürftest Du auf europäischen Binnenschiffahrtsstrassen maximal akzeptiert unterwegs sein, in der regionalen Vereinbarung zum Binnenschiffahrtsfunk wird der UBI von allen Unterzeichnerstaaten anerkannt. Ergo: Mag sein das das SRC Zertifikat auf österreichischen Binnenschiffahrtsstrassen anerkannt wird und ausreichend ist, auf den restlichen europäischen Binnenschifffahrtsstrassen tut er das zumindest teilweise nicht. Um Links zu sehen, bitte registrieren Grüsse Horscht Zitat:
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Have a good one Horscht Geändert von Horscht (28.09.2016 um 12:03 Uhr) |
#39
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Hallo Horscht,
Deine Post bestätigt indirekt und direkt meine bisher dazu gepostet Info: Österreichische Staatsbürger haben mit dem in Österreich bei der Fernmeldebehörde mittels Prüfung erlangtem UKW Betriebszeugnis II ein Funkzeugnis für die Teilnahme am UKW/GMDSS Funkdienst und Binnenfunk. Dieses gilt international, also auch in Deutschland. Der Binnenfunk wird durch das Basel Abkommen geregelt/abgedeckt - gegenseitige Anerkennung. Die ganze Diskussion basiert darauf, dass in Ö die Prüfung von der Behörde abgenommen wird. Diese hat entsprechende Anforderungen an die ausbildenden Schulen. In D ist Ablegung der Prüfung(en) an die Segelverbänden etc. ausgelagert. Dort sind (offensichtlich) die Anforderungen an die auszubildenden Schulen geringer. Deswegen fahren so viele Ö Schulen nach D bzw. reden einem ein, dass man SRC und UBI benötigt. Unabhängig davon kann ich jedem nur empfehlen, sich bei den zuständigen (die Dokumente ausstellenden) Behörden sich zu erkundigen. Oder sie die Mühe machen, die publizierten Dokumente dieser auch zu lesen. Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren
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LG a n d r e a s |
#40
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Hallo Horscht,
es ist klar, dass die Funkanlage (das Gerät) ein Binnenfunk gerät sein muss. Als Funkzeugnis ist aber das im Heimatland für den Binnenfunk berechtigende Funkzeugnis ausreichend. Steht so auch im Handbuch für Binnenschifffahrtsfunk,(Link siehe meinen Beitrag weiter oben)
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#41
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Ich mach´s mal an Hand eines Beispieles einfacher:
Wenn der östereichische Schebi mit seinem österreichischen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er UBI, sonst zahlt er, wenn Sie ihn erwischen. Sind wir darin einer Meinung? Grüsse Horscht
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Have a good one Horscht |
#42
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Zitat:
Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix. Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken. |
#43
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Hmmm. Dann ist das der Punkt. Da bin ich und auch der Würzburger Wasserschutzpolizist anderer Meinung.
Hab aber keine Idee wie ich das jetzt auflösen könnte...., Hab zwar kein Problem damit weil ich UBI und SRC habe, hätte aber dem Schebi gern bei der Beantwortung seiner Frge gern geholfen. Fürchte ich klinke mich bei dem Thema aus Grüsse Horscht
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Have a good one Horscht |
#44
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Zitat:
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#45
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Wenn ich mit meinem in D zugelassen Boot als Deutscher mit Funk an Bord und UBI in der Tasche bei Passau nach A rüber schippere , wird mein D UBI in A anerkannt. Genauso würde es den Österreichischen Schebi mit seinem in A zugelassenes Boot mit Funk und UKW Betriebszeugnis II in der Gegenrichtung ergehen wenn er bei Passau nach D schippert die Donau rauf bis Kehlheim dann den RMD bis zum Main und sonst wo hin. Warum sollte es auch nicht anerkannt werden? Er muß halt immer die neue Ausgabe vom Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk dabei haben, geht auch als Download auf dem Handy.
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Gruß Peter Geändert von nuernberger-1 (29.09.2016 um 20:05 Uhr) |
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