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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#556
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dank euch! so werd ich das machen im falle des falles.
den anhänger auf strassentauglich hätte ich selber ohnehin ausreichend überprüft! |
#557
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Zitat:
Lg
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
#558
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genausowenig wird sich die rennleitung nicht von einer bestätigung der betriebssicherheit einer kroatischen autowerkstatt zufrieden geben.
würde ich als polizist zumindest nicht. der hänger muss zu 100% der stvo entsprechen und basta. und das traue ich mir zu selber beurteilen zu können. |
#559
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Hatte vor 2/3 Jahren das gleiche Problem. In D von der Autobahnpolizei korrekterweise angehalten worden und Anzeige bekommen. Vorschrift wäre gewesen, die erstbeste TÜV Station anzulaufen. (Nachzulesen ADAC) Aber da es ein Sonntag war, bin ich sofort am Montag zum TÜV. Einspruch eingelegt, TÜV-Bericht beigefügt - man hatte ein Einsehen.
Gruß, Rolf |
#560
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Ich würde auch in jedem Fall eine Bestätigung einer Kroatischen Werkstatt mitführen und auch prüfen lassen, ob der Hänger Fahrtauglich ist. Interessiert vielleicht nicht die Polizei, aber kann im Falle eines Unfalles auf der Autobahn dir vielleicht das Leben retten mit der Versicherung und Folgeschäden! - Weil sonst handelst du ja grob fahrlässig
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LG Roman |
#561
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Nix da grob fahrlässig, ohne TÜV fahren ist eine Ordnungswidrigkeit mehr nicht !
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Gruß aus Nordwestdeutschland Heinz |
#562
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Jetzt mal ganz ehrlich.....wenn, s einen Schadensfall gibt...und die Versicherung oder sogar der Richter sagt:
Wo wurde der Anhänger auf Fahrtüchtigkeit geprüft 1.)....Antwort A....ich habe selber geschaut( Auge mal Pie...)hat alles gepasst.. ohne Bremsenprüfstand...etc... DA KANNST GLEICH EINPACKEN..... 2.) ....Antwort B...Habe selber Optisch den Fahrzustand überprüft und zusätzlich in einer Wekstatt die Fahrtüchtigkeit incl. Bremsfunktion überprüfen lassen....Werkstattbericht und Rechnung anbei. Wer glaubt Ihr hat bessere Karten....... Solange nix passiert oder keine Kontrolle erfolgt ist in der Eigenverantwortung alles möglich... aber halt auch nicht Gesetzeskonform. Lg
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
#563
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Genau das habe ich gemeint.
Klar zahlst bei einer "Ordnungswidrigkeit" deine Strafe und fertig. Aber wenn sich so ein Anhänger auf der Autobahn quer stellt (aus welchem Grund auch immer - kann auch zb einfach die Anhängerkupplung abreißen / Reifenplatzer oder sonst was) und im schlimmsten Fall jemand anderer dadurch ausweicht und sich verletzt, dann reden wir nicht mehr von der Ordnungswidrigkeit sondern von Körperverletzung und der Frage ob die Versicherung aussteigt oder nicht. Hab mich schon lange mit dem Thema beschäftigt .. wenn irgendwie möglich würde ich sogar schaun ob man mitlerweile nicht irgendwie in Kroatien eine offizielle Überprüfung machen kann und Überstellungskennzeichen bekommt. In JEDEM Fall würde ich aber MINDESTENS zu einer umfangreichen Prüfung/Inspektion mit Rechnung raten, damit du was in der Hand hast. Natürlich haben das schon viele anders gemacht und sind einfach gefahren.. solange nichts passiert die einfachste Variante .. aber bei den möglichen Auswirkungen meiner Meinung nach bei solchen Entfernungen in keinem Verhältnis. Würde ich damit auf der Bundesstraße mit 70kmh in den Nachbarort fahren ist es eine ganz andere Sache. Zitat:
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LG Roman |
#564
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Ich bin von Mallorca bis Deutschland mit einem Fahrzeug mit abgelaufen TÜV gefahren.
Haben im Vorfeld mit der Polizei und dem TÜV gesprochen und die Firma hatte es bestätigen lassen das es erlaubt ist ein Fahrzeug mit abgelaufenen TÜV für die Überführung nach Deutschland zu fahren.
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Gruß aus Nordwestdeutschland Heinz |
#565
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Hallo sicher ist es mit überfürungs Kennzeichen erlaubt ohne TÜV zu fahren aber wenn es eine Möglichkeit gibt den Hänger zu prüfen würde ich jedem dazu raten es geht schließlich um Sicherheit da währe mir das schon wichtig Alwine um Ärger zu vermeiden wenn etwas passiert! Was ja keiner hofft
Gruß Jürgen |
#566
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Wenn das Fahrzeug eine gültige Zulassung besitzt, ist es nicht erlaubt ein deutsches Überführungskennzeichen zu verwenden. Das war jedenfalls die Aussage meine Zulassungsstelle, als ich damals mein Zar aus Italien abgeholt habe.
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
#567
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Zumindest rein subjektiv hätte ich mit einem Auto ohne TÜV auch deutlich weniger Bauchweh als mit einem Hänger.
Wenn beim Auto ein Reifen platzt oder Motorschaden eintritt, dann landest in der Regel am Pannenstreifen.. beim Hänger kann das leicht bissl kritischer werden. Zitat:
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LG Roman |
#568
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Ich persönlich hätte es einfach gemacht und fertig ✅
Nur weil der TÜV abgelaufen ist, heiß ja nicht das der Trailer nicht verkehrstechnisch OK ist!
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Gruß aus Nordwestdeutschland Heinz |
#569
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Roman, welche Tests machen in Österreich die Prüfingenieure an den Reifen?
Fahr jetzt schon seit einigen Jahren mit verschiedensten Gefährten zum TÜV, bei mir wurde noch nie mehr als eine Sichtprüfung gemacht. Ich hab mein ZAR z.B. aus Italien geholt, da gibts eine Prüfpflicht für die Trailer gar nicht und interessiert hats bei mir niemand, weil noch ital. Anmeldung vorhanden war. Ich sehs wie Heinz: Einfach machen!
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
#570
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Man muß ja nicht gleich den Teufel an die Wand malen. Wenn ich an Bord grille stelle ich den Grill ja auch nicht auf der Entgasungsseite auf, oder?
Hab ich n Hänger mit abgelaufener Plakette , fahre ich halt dementsprechend vorsichtig und auch nicht mit erlaubten 100km/h. Lasst mal gesunden Menschenverstand walten...... wer es noch provoziert ala " mir passiert ja schon nichts" ist dann selber schuld. Woanders auf der Welt gibts auch kein TüV und es geht doch zu 99,5%
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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