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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#46
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Glückwunsch zum neuen Freizeitheim.
Sieht ja richtig gut aus, nur schlecht für Ludger, da hat er mit seiner Hilti keine Möglichkeit was zu machen. Willkommen in der Runde der Schla-Womos.
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Gruß Frank Immer noch mit Scheibe aber schlauchlos glücklich. |
#47
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Fast vergessen.
Ich würde das Teil als Womo zulassen da Du hier auch mit 3,5 t 100 km/h fahren darfst oder bei einer Abtastung auf 3499 Kg so schnell fahren darfst wie es das Fahrzeug her gibt. ( ohne Anhänger ) Mit LKW-Zulassung und Anhänger musst Du dich an das Sonntag-Fahrverbot halten. Als LKW darfst Du nur 80 km/h fahren und musst natürlich auch die LKW Überholverbote einhalten. Über 3,5t darfst du auf keinen PKW Parkplatz stehen und innerhalb geschl. Ortschaften nicht mit den Rädern auf dem Bürgersteig stehen. Mit 3499kg bekommt dein Fahrzeug noch die gelbe Feinstaubplakette. Die günstigste Womo-Versicherung ist die RVM und die Anschrift findest Du in jeder PROMOBIL-Zeitschrift.
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Gruß Frank Immer noch mit Scheibe aber schlauchlos glücklich. |
#48
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Zitat:
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Gruss Peter c'est mieux de regreter quelque chose qu'on a fait que regreter quelque chose qu'on a jamais fait _________________________ unsere Homepage: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#49
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hallo,
ich habe 85 kg bei 192 cm körpergröße, jetzt hast du einen maßstab, gruß Torsten |
#50
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Hallo Silke, hallo Reinhard,
herzlichen Glückwunsch zum Wohnmobil und herzlich willkommen in der WoMo- Runde. Was ist ein Schlauchboot-Fahrer schon ohne WoMo ? Das Wichtigste hat Frank ja schon übermittelt. Nette Leute ( auch weniger nette) findest Du hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren oder hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren Dort gibt es auch die Tipps zur Steuer und rund ums WoMo. Gruß Hans |
#51
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Zitat:
Aaaaaber, da ist soviel Sperrholz und OSB verbaut..............da komm ich doch mal mit der STIHL vorbei.
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Gruß Ludger --------------------------------------------------------------------- N 51° 37` 38,0" E 006° 11` 49,9" Rettet den Wald.............esst mehr Spechte!!!!! |
#52
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Soooodele ---- unsere "Jolly" hat gerade mal eben ohne Probleme ihre Gasabnahme (sie hatte ja noch nicht mal 'nen Pass) bekommen. Der Vorbesitzer hat sauber gearbeitet. Morgen mach ich sie beim TÜV zum WoMo und Donnerstag wird sie dann umgemeldet!
Noch 'ne Frage: Frank schrieb was, dass bei 3,5 Tonnen Tempo 100 gelte, bei 3,499 Tonnen dann kein Limit. Soll ich dann gleich noch 1 kg ablasten lassen? Oder muss ich dann wieder Nachteile befürchten? Ein Tipp heute abend noch wäre natürlich göttlich! Reinhard P.S.: Mit unserem neuen Zugpferd "Jolly Jumper" kann ich meinen Harbeck jetzt auch wunderbar auf 650 oder 700 kg auflasten lassen. Bisher war er mit 550 kg eingetragen, obwohl Modell 650C. Hatte da schon mal mit Harbeck telefoniert. Uiii - und Tempo 100 müsste doch auch gehen. Lechz.
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Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#53
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Die 100 km/h gelten für Womos von 3500 Kg bis 7499 Kg, ab 7500 gelten wieder die 80 Sachen aber so hoch möchtest Du bestimmt nicht auflasten.
Ab 3500Kg muss das Womo jedes Jahr zum TÜV. Ich würde das 1Kg ablasten.
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Gruß Frank Immer noch mit Scheibe aber schlauchlos glücklich. |
#54
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#55
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Hallo Sonne und Reinhard
auch von uns Herzlichen Glückwunsch, sieht echt super aus freuen uns schon auf einen Besuch von euch. Grüße Nicole und Anhang
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Überlege noch..... |
#56
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Hallo Reinhard,
vielleicht helfen Dir diese Erklärung, zusätzlich zu Franks Erläuterungen, bei der Wahl. Um Links zu sehen, bitte registrieren Gruß Hans |
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Poah - danke Hans, auf Dich ist Verlass!
Da wird man ja Banane, wenn man im Netz nach Infos sucht, selbst in den WoMo-Foren. Auch Frank liegt da wohl falsch. Nach den Angaben auf der Polizei-Seite fangen die Probleme doch erst bei 3501 kg an - also kann ich doch die 3,5t lassen. 3499 kg bringt doch nichts. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen: - außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren (§ 3 StVO) - auf Autobahnen schneller als 80 km/h fahren (§ 18 StVO) - innerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrspurigen Fahrbahnen den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 StVO) LKW-Überholverbot/-Durchfahrverbot gilt auch nicht - na also! Reinhard
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#58
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Jetzt noch was interessantes zur Kostenseite beim Vergleich LKW oder Womo - das tut sich nämlich nix!
In meinem Fall Zahlen der HuK bei 40 %. Haftpflicht plus TK ohne SB LKW: Vers. 471,00 € + Kfz Steuer 210 Euro = 681 €. WoMo: Vers. 342,00 € + KfZ-Steuer 320 Euro = 662 €. Beim WoMo plus Gasprüfung jährlich (müsste man aber eigentlich beim LKW auch machen) - aber mit SB bei der TK wird's wieder etwas günstiger. Reinhard
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#59
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So - und noch einen letzten Beitrag zum Thema TÜV (weil Frank da auch was durcheinandergeworfen hat).
Um Links zu sehen, bitte registrieren Jetzt hammers abba! Reinhard
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#60
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Zitat:
Reinhard, egal wie Du dich entscheidest, trotzdem dran denken, dass die LKW- Anmeldung für dich mit Bootstrailer den Nachteil des Sonntagsfahrverbotes hätte. Es wird kontrolliert. Frag Silke mal ob sie nicht jemand kennt, der mit dem Geländewagen, LKW Zulassung und Pferdeanhänger schon mal kontrolliert wurde. Ich kenne welche. Gruß Hans |
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