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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#46
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Franz,
ist doch egal, jeder zieht sich den Schuh an, der Ihm passt. Aber irgendwelche Befindlichkeiten helfen in der Sache nicht weiter. ZUrück zum Thema. Mit dieser EU-Richtlinie hat sich etwas wesentliches bei Änderungen am Antieb getan. Entweder meine positive Sicht der Dinge, 15% über CE -dann Neuzulassung. oder Alle unsere Boote incl.des eingetragenen Motors haben Bestandsschutz, und bei Abweichungen von mehr als 15% von der bestehenden Motorisierung ( unabhängig von CE ) brauchen eine neue Zulassung. Sonderfälle Seite 47 Pkt.6 Um Links zu sehen, bitte registrieren Dann ist die Auskunft der Behörde korrekt und aktuell, aber auch unvollständig. Folge : alle Gebrauchtboote mit nicht max. Motor verlieren an Wert.Gleiches gilt auch für ältere Motoren. VG Frank |
#47
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Zitat:
Aber die Unterschiede zw. D und A verschwinden, es gilt EU-Recht. Und wenn sich in D,A,EU Flugzeuhalter von Kleinflugzeugen aussuchen können, wieviel Wartung sie machen wollen, und an welche Vorschriften sie sich halten wollen, dann geht der Trend in Richtung Eigenverantwortung. vg FRank |
#48
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Hier mal ein kurzes Update.
Heute mit ADAC telefoniert- kennen sich mit EU-Richtlinie noch nicht wirklich aus. Wurde hierhin verwiesen : Um Links zu sehen, bitte registrieren Frage : ab 15% Motorleistungssteigerung ist Neuzertifizierung nötig, ausgehend von welcher Basis max. Motorisierung oder derzeitige Motorisierung Antwort : EU-Richtlinie schwammig, aber für Ihn als Techniker, der solche Fälle beurteilt, 15% über CE-max. Weil bis CE max der Hersteller die Übereinstimmung mit der Richtlinie nachgewiesen hat und ab 15% Mehrleistung Zweifel an der weiteren Übereinstimmung mit der Richtlinie aufkommen und deshalb eine Neubewertung nötig ist Aber er ist nur Techniker und kein Jurist, die lezte Entscheidung wird wohl ein Richter treffen. Bei Bedarf Kontakt über PN anfordern. VG Frank |
#49
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Motorleistungssteigerung
Du gehst ja immer von einem Wechsel aus, das ist vermutlich nicht gemeint.... Und noch ein Unterschied: schau dir mal genau die Bestimmungen über die Zertifizierung eines Bootes mit eingebautem Motor bzw die eines Bootes, an dem nachträglich ein Außenborder angebracht wird, an. Das sind zwei ganz unterschiedliche Ansätze... |
#50
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Zusammenfassend
Dietmar hat im Beitrag #1 angefragt, ob er einen Motor mit 20 PS an sein Boot hängen darf, weil die CE nur bis 15 PS erlaubt. Im #3 hab ich ihm geraten bei seiner Landesregierung anzurufen, weil er dort die Auskunft bekommt, die er braucht um das Boot dort zuzulassen. Im Beitrag #31 wurde ihm von der Landesregierung mitgeteilt, dass es nicht erlaubt ist einen stärken Motor als CE erlaubt anzuhängen. 47 Beiträge für die Würscht. vg Franz |
#51
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Zitat:
aber wir haben viel über die Rechtslage im Flugverkehr gelernt |
#52
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Zitat:
Magst die Aussage überdenken oder duellieren wir uns heuer auf Rab bei einem ? |
#53
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Wurscht ned ganz, weil immerhin die Erkenntnis, nicht immer im Forum steht die Weisheit.....
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#54
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Wieso ? Hast Du etwa einen Guru in der Landesregierung deswegen a gerufen ?
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#55
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Zitat:
Meine Frau war Lehrerin. Ich korrigiere "Würscht ": Einige Beiträge hätte man sich sparen können. gglg. Franz |
#56
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Zitat:
-Obrigkeit fragen, Danke sagen, Schauze halten- meinst Du nicht, das Du damit die Intelligenz Deiner Landsleute beleidigts ? Frank |
#57
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Zitat:
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lg. Manfred Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird. |
#58
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Zu breiter Finger für i phone
Schnauze/Maul/Pappen , such es Dir aus |
#59
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natürlich kann man sich das Leben auch schwer machen - und nur weil in D was geht heisst das noch lang nicht, dass das in A auch geht.
In A ist es halt ganz strikt geregelt und die Zulassungsbehörden, sprich die Schifffahrtsämter der jeweiligen Länder, halten sich ganz genau an den Buchstaben des Gesetzes und an die CEs. Und wenn CE von Boot und Motor nicht 100% zusammenpassen, dann gibts keine Zulassung. Ist eigentich ganz einfach, und wenns mans nicht glaubt, dann ruft man halt seine zuständige Behörde an. Natürlich kann man auch mit einem Gutachten von einem Zivilingenieur die Boots-CE "umgehen", ob sich der Aufwand allerdings bei einem 3,5 m Schlaucherl rentiert wage ich zu bezweifeln. Und das hat nix "mit Hände falten, Pappen halten" zu tun, sondern das ist in A ganz eindeutig geregelt, auch wenn ein Ausländer das nicht glauben will/kann, weils in seinem Heimatland anders gehandhabt wird. Fakten lassen sich nicht verbiegen, das macht nur die gelbbehaarte US-Ente . |
#60
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Zitat:
Danke - muss nicht sein Schnauze halten ist besser , vor allem wenn ich was will, von meinem Gegenüber; Intellegenz Deiner Landsleute beleidigen- da kann ich dir nicht folgen. Frank warum regagierst du auf meine Beiträge so agressiv? Mach dir einen Vorschlag - vergessen wir diesen Trööt und schau dass ich eine ordentliche BlueChart für Kroatien bekomme. OK. vg Franz |
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