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#1
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@pauli69 sorry, aber das Verlinken zu anderen Bildern ist nicht verboten, das downloaden auch nicht.
Das geht schon rein technisch nicht. Es sei den, dieses Angebot wurde mit einer Zugangsbeschränkung versehen. Dazu gibt es schon etliche Urteile im Netz nachzulesen. Man muss schon auch unterscheiden, aus welchem Grund der link gesetzt wird, aus urheberrechtlicher Sicht kann es nicht strafbar sein, da ich dadurch die Urheberrechte oder Nutzungsrechte nicht verletze. Anders aus Wettbewerbssicht oder markenrechtlicher Sicht..... Wobei wir schon beim nächsten Thema wären.......Marken als Usernamen sind abmahnbar. |
#2
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#3
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Zitat:
Sobald ein Bild/ Foto ein (c) enthält ist der Download verboten. Da kannst Du noch soviele Urteile im Netz finden, ich kann Dir Urteile zeigen, die zwar nicht im Netz stehen aber schwarz auf weiß im Aktenordner. |
#4
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Die haben nach dem Berny eine Uhr benannt? Na das find ich mal
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#5
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Hallo,
hängt es da nicht davon ab wer zuerst da war, also wenn erst der Username und dann die Uhr ist der Name erlaubt oder müßte man sich den Usernamen irgendwo "schützen" lassen...? Ach, ist egal, ist so schon kompliziert genug das ganze. Gruß Peter
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P.G. |
#6
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Tja, leider nicht so ganz...Markenrecht geht oft vor Namensrecht, muss aber Pruduktspezifisch sein.
Zum Glück haben die chinesisachen Uhrhersteller meinen Namen noch nicht entdeckt. aber ich denke darüber nach, mir eine zu kaufen, thx Oliver |
#7
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Aber ich sehe es genauso, man sollte keine Panik schieben. Und wenn man angeschrieben wird, immer den Kontakt zum Fotografen suchen. Aber das Thema ist schon sehr aufwendig und auch ernst zu nehmen. Ich habe da im Netz gelesen reicht nicht.
Es gibt genügend Rechtanwälte, die da von Leben, und oftmals wird der Fotograf gar nicht informiert. |
#8
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Sorry, aber mal zum technischen Verständnis:
Sobald du das Bild im Browser siehst, es es auf deinem PC gespeichert. Somit kann der "Download" nicht verboten sein. Es sei denn, du umgehst einen Schutz, dann solltest du das Bild aber mit aufrechten Schutz auch nicht sehen können. Was verboten ist, ist die Weiterverbreitung, ev meinst du das. Und viele Rechtsanwälte und Richter sind mit dieser Thematik auch überfordert, so gesehen sollte man auch nicht immer alles für bare Münze nehmen, was da verzapft wird. Was ich übrigens mit "Ich habe da im Netz gelesen" gemeint habe, sind oberstgerichtliche Urteile, die kann man zumindest als richtungsweisend betrachten. |
#9
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Zitat:
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#10
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Bitte nachgefragt:
Gibts/Gabs da eventuell Unterschiede in der (Copyright-)Auslegung zwischen A und D ? ( Denke da zB an die Gema-Geschichte bei Youtube ) Danke & LG, Michl |
#11
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Ja, gibt es durchaus....
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