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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#46
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Zitat:
Aber es war eher spaßig gemeint |
#47
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wolfgang, keine sorge, ich mein auch vieles nur spaßig.
aber das mit den 2,90m mein ich ernst. unter 3m ist ja anmeldefrei. vorausgesetzt, auch unter 3ps. sogesehen ist ein "powerboot" mit zb 6ps unter 3m anmeldepflichtig und dann nur für 1 person zugelassen. wenns nur ein boot unter 3m und unter 5ps ist, auch wenns kein tender to ist, ist es zulassungsfrei. lg martin |
#48
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Ups, unter 5 ps sollte das heißen.
Lg Martin |
#49
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Bei der Überprüfung des Selva war so eine kleines Schlauchi auch dabei (über 3 m). Der von der Landesregierung schaute penibel, ob ein Sitzbrett vorhanden ist.
Nach dem Versprechen des Besitzers, dass er auch ein zweites Sitzbrett noch zu Hause habe, ließ er das Booterl dann doch auf 4 Personen zu. Ach ja, ich glaub, Franz kann auch ein Lied davon singen... Wie gesagt, es haben verschiedene Länder andere Vorschriften, und wir sind noch lange nicht bei einer eindeutigen Anerkennung innerhalb EU, geschweige denn außerhalb. Deshalb sollte man sich nicht immer auf das verlassen, was zu Hause gilt. Gerade bei den deutschen Freunden erkennt man immer wieder den Hinweis auf das sogenanne Heimatrecht (oder wie das jetzt genau heißt?), das ev in DE gilt, aber eben nicht immer in anderen Ländern. Wie jetzt immer wieder gefragt, 15 PS Führerscheinfrei (das war übrigens zu erwarten, dass diese Fragen kommen werden...) |
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