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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Zitat:
ABER - damals gab es noch keinen amtlichen österr. Bootsführerschein für's Meer, denn die MSVÖ/ÖSV Scheine waren bis vor wenigen Jahren (ich glaub 4) "nur amtlich anerkannt" und kein offizielles Dokument der Republik Österreich! Wie gesagt - erst seit relativ kurzer Zeit sind die MSVÖ/ÖSV Scheine wirklich amtliche Scheine und werden mit offiziellen Bundesadler ausgestellt! Ein weiterer Grund ist wohl der, dass diese s.g. "Kroatienverordnung" gerne als offizielle Herausgabe vom Ministerium in Zagreb gesehen wird - liest man sich diese aber etwas genauer durch, kommt man bald zur Erkenntnis, dass es sich dabei offenbar einfach um eine mangelhafte Übersetzung eines amtlichen Papiers durch ein Bootsmagazin handelt! Wer meint, dass er sich da seine Vorteile rauspicken muß, wird dann halt mit ziemlicher Sicherheit irgendwann vor Ort eines besseren belehrt! L.G. Edwin
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#47
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dem ist fast nix mehr hinzuzufügen. nur zur kroatienverordnung nochwas: seit einigen jahren bekommt man ja bei der anmeldung beim hafenkapitän eine "informationskarte" mit allerlei interessantem und auch uninteressantem. da ist auch die kroatienverordnung drauf, oder zumindest ein text, der der besagten verordnung gleicht. von daher würd ich sagen, die kroatienverordnung ist zwar kein gesetzestext, aber doch quasi ein merkblatt einer offiziellen stelle. wobei man auch immer aufs erscheinungsdatum achten sollte, teilweise werden da alte infokarten ausgegeben.
Zitat:
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@ Martin
wenn einer alte Infokarten verwendet ist er selbst schuld, genau wie einer der alte Seekarten verwendet ! ich bin diese Diskussion inzwischen leid ! Es steht eindeutig fest was Sache ist und die Ö sollen froh sein, nun einen FB1 zu bekommen / haben !!!!! Jeder würde aufschreien, wenn sie jemand der den Flugschein für Segelflugzeuge hat an das Steuer einer B 747 setzt !!!!! Auch diese ganze 3-Seemeilen Diskussion hängt mir zum Hals heraus, wer will denn kontrollieren wo einer damit hinfährt, dann müsste ja jedes Schlauchi mit einem GPS Locator versehen sein !! Nee, das ganze zählt im Falle eines UNFALLES ob dann der Skipper den angemessenen Schein hat, für die Gegend in der der Unfall passiert ist. Es gibt genügend (auch berühmte) Segler die ohne jeden Schein, ja sogar ohne jede Vorahnung von z.B. England in die Karibik und weiter gesegelt sind. - Wenn die heil ankommen fragt sie erst einmal keiner. Die Scheine sind eine Minimum-Sicherheitsüberprüfung, hervorgerufen durch die weite Verbreitung des Wassersportes. Vergleich es mal mit dem Auto, den ADAC gab es als Hilfsorganisation schon vor dem Führerschein, der kam als zuviele fahren wollten !! und hier versucht man einfach ein ganz geringes Grundwissen den Leuten beizubringen um die Gefahren des Sportes zu verringern. Aber das ist wie mit Skifahrern und Lawinen manche wissen es immer besser (nein, natürlich keiner aus dem Forum) und wird dann eines Tages durch eine Lawine gestoppt (hoffentlich keiner von uns). Zynisch gefragt : Darwin'sche Auslese ???????????? Sollten wir bei unserem Sport zumindest vermeiden. |
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deshalb: immer genau schauen, was einem gesagt wird, selbst, wenns vom hafenkapitän ist und in gedruckter form vorliegt. lg martin |
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Schein
Scheinbeiträge wird es immer geben egal ob D / A / HR
Nur Berny Beiträge wird es nicht mehr geben Das mit Berny war schon spaßig, da mußte ich schon ein wenig nachlegen siehe HR Patent - FB1 nur wer die Wahl hat hat die Qual Jeder neue im Forum wird zwar die Suchfunktion finden aber nix wirklich finden So nun bleibt nur eines viel Spaß mit dem FB1 ps. braucht wer eine Anhängerkupplung abnehmbar für einen Alfa 164 2l ist aber montiert den fahrbereiten angemeldeten Alfa gibt es kostenlos dazu mit Aluräder und Winterreifen auf Blechfelgen(Winterreifen gekauft November 2008 ca. 2000km gefahren) dazu. Abzugeben ab ~April.
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Gruß Herbert |
#51
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witzig ist das schon
es gibt schon länger einen amtlichem FS fürs Meer den FB2, Österreich hatte es eben bisher nicht kleiner weil er einigen zu teuer ist glauben sie daher daraus ein Recht auf Fahren mit dem Binnen (!!)schein ableiten zu können. Dazu sollte man vor! dem Schreiben überlegen wofür Binnen steht. Ein Beispiel aus dem KFZ Bereich - nur weil mir der Ö-LKW Schein zu teuer ist darf ich noch lange nicht mit dem B-Schein in Kroatien LKW fahren. wegen der versicherung habe ich auch schon im Mai 2008 nachgefragt. Hier die Antwort von Yachtpool Zitat Sehr geehrter Herr...... Gemäß den Bedingungen heißt es: Ist für das Führen eines Wassersport – Fahrzeuges eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt. Die Kroaten schreiben seit zwei Jahre einen Führerschein vor. Es heiß, entweder Sie haben einen gültigen Führerschein Ihres Heimatlandes oder einen Führerschein des Gastlandes, somit muss jeder einen Führerschein haben. Der Führerschein wird nicht mehr überprüft beim Anmelden, sehr wohl aber bei einen Unfall! Wir hoffen Ihnen damit gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen YACHT-POOL Versicherungs-Service Zitat Ende Vielleicht mal bei den nächsten Messen bei den Versicherungsständen erkundigen was sie anerkennen. Wobei der gültige Führerschein FB2(jetzt neu FB1) ist !! trifft für mich nicht zu da ich einen HR-Schein habe gruß geri und viel Spaß beim lernen.
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wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer |
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Hallo Freunde,
hier steht auch amtlich aus dem kroatischen zuständigem Ministerium etwas über die Anerkennung von ausländischen Bootsführer-Befähigkungszeugnissen mit dem Hinweis, das diese für das Einsatzgebiet gültig sein müssen. Um Links zu sehen, bitte registrieren Alles andere ist "Larifari", daher auch von wegen mit einem Binnenführerschein oder Seenführerschein an der Küste im Ausland fahren zu wollen. Da war doch vor ein paar Jahren der Seeunfall in kroatischen Gewässern mit einem Bodenseefahrer und sein Sportboot, der nur einen Bodenseebootsführerschein hatte und einen unbefähigten Rudergänger ans Ruder ließ. Soweit ich mich erinnere mußte er neben einer saftigen Lokalstrafe auch alle Schaden- und Folgekosten selber tragen wegen dem fehlenden deutschen SBF-See als Befähigungsbootsschein für kroatische Gewässer. |
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ich hau mich die ganze Zeit schon voll ab, was es da drüber überhaupt zu diskutieren gibt
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In der Zeit, in der manche hier hin- und herposten ob HR Schein od. nicht und dgl......
hätte man den Lernaufwand für das HR Patent quasi schon hinter sich! Um andere Küstenstaaten als HR zu befahren (Griechenland, Italien etc.)...scheint für uns Schlauchbootfahrer (meist wohl unter 8m) der FB1 die lang ersehnte Lösung! (???) Vorteil FB1: vermutlich in allen Küstenstaaten anerkannt (mittel- od. langfristig) Vorteil HR-Patent: kann im Zuge eines Urlaubes erworben werden und so kann man sich längere Anfahrtswege bzw. Kursaufenthalte und die damit verbundenen Kosten ersparen! (bes. für uns West-Össis)
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lg. Alex Wiedereinsteiger 47°18'55.14"N 11°32'43.83"E |
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Naja, immerhin wird das zum Thema gemacht und wie man sieht, reagieren auch bestimmte Stellen jetzt darauf.
@Dieter: siehe aber auch das Datum, ZAGREB, 13 January 2009 Also auch was neues und nix altes, und soweit ich das herauslesen kann, gehts um Charter ( to operate Croatian boats and yachts ) Ich erkenne aber auf jedenfall, dass sich auch in Kroatien das Ministerium Gedanken macht und es in der Zukunft vermutlich immer schwieriger wird, ohne einen Costal Waters fahren zu dürfen (die österreichischen Scheine sind da eh egal, zählen tut, was im IC steht!). @Geri: Naja, diese Antwort von Yachtpool ist eingentlich nur ein Zitat aus der HR-Verordnung, aber auch keine dezitierte Antwort auf das Problem. Ich weiß aber aus Gesprächen mit Hr Schöchl, dass eigentlich alle Patente, die eine Ausbildung für Meeresgewässer beinhalten, anerkannt werden, also HR-Patent, FB2 usw des MSVÖ, und auch der jamals neu dazugekommene FB1 der Yachtschule Koller. Das Binnenpatent als solches ist nicht in der Liste. Wenn man die Geschichte dieser ganzen Depatte beleuchtet, muss man ja auch sagen, dass es im Jahr 2006 eine einschneidende Entscheidung für Österreich gab, dies war die Gleichsetzung der Verbandspatente mit amtlichen Patenten. Dies hatte zur Folge, dass es in Österreich erstmals ein amtliches "Costal Waters" gab! Und wie befürchtet führt das jetzt genau dazu, dass sich ein Österreicher auf einem "in österreich gibts kein Küstenpatent" mehr ausruhen kann, weil die Kroaten darauf reagieren. Ich bin auf jedenfall gespannt, was sich in nächster Zeit da noch alles ergeben wird. Dem MSVÖ sei auf jedenfall gesagt, dass er sich jetzt nicht ausruhen sollte, sondern eine offizielle Anerkennung dieser Patente in Kroatien erstreben sollte, wenn nicht, wird das wieder dazu führen, dass die HR-Patente den österreichischen vorgezogen werden, und dies kann nicht im Sinne des MSVÖ oder der österreichischen Fahrschulen sein! |
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Leider gibt es kein Smiley für "resignierendes Kopschütteln" |
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Zitat:
Meine Rede hast du nur ein Binnenpatent und du hast keinen Versicherungsfall -Glück gehabt. Doch ein Versicherungsfall - selber zahlen - Pech gehabt und selber Schuld. Aus ureigenstem Eigennutz und Selbstschutz ist es dringend notwendig eines der auch von Dir genannten Patente zu besitzen. gruß Geri
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wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer Geändert von geri (05.03.2009 um 20:27 Uhr) Grund: Farbe fehlt |
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Bootsführerschein
Da gibt es die Liste der gültigen FS in Kroatien die man für Charteryachten braucht
Um Links zu sehen, bitte registrieren Muß aber dazu sagen das habe nicht ich gefunden sondern Mato aus dem Adria Forum gab den Hinweis
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Gruß Herbert Geändert von herbert (06.03.2009 um 18:57 Uhr) |
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Unterschied Kroatien-Patent - FB1
Hallo Herbert, vielleicht habe ich es überlesen, irgendwie komme ich mir blöd vor, aber ich weiss ja, es gibt keine blöden Fragen ... Wie ist das mit den 3sm? Im Kroatienpatent steht die Meilenbegrenzung nur im Zusammenhang mit 'passenger boats', bei den anderen (cargo and fishing boats, all type of pleasure boats) nichts, und nur bei den 'plasure' (kein Schreibfehler von mir!) Yachts und charter Yachts die 30GT-Beschränkung. Ich blicke hier nicht durch, kannst Du mir bitte weiterhelfen? Danke im Voraus!
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Viele Grüße aus Wien-Umgebung Hermann Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel... (Bertrand Russel) Meine Videos über die 'Bezwingung' des Zrmanjas: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Aus 'Zwiebelfisch': Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass". "Dass des so schwer sei soll, des versteh i net |
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Schein
die 3 SM wären für gewerblichen Personentransport beim B Schein
Ihr dürft nicht vergessen das Kroatische Patent ist ja ursprünglich für die Kroaten und nicht für die Touris erfunden. Früher mußte man den Monar Motorist machen wenn einer sein Taxiboot mit Gästen in die nächste Bucht wollte, nun geht es auch mit dem B Schein, eben nur bis 3 SM. Fischen ist kein personentransport also keine einschränkung Für dich gilt 30 BRZ, du nix arbeiten in HR. Mit dem B Schein kannst fast alle Charterschiffe fahren
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Gruß Herbert |
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