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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Zitat:
Ich denke einfach dass die Antwort schon mehrmals gegeben wurde, nämlich: Nein, du darfst nicht! mit deinem UBI darfst du eine Funkanlage auf See nicht betreiben, auch wenn dein UBI-Gerät vielleicht nicht für den Seebetrieb geeignet ist (wegen z.B. eingeschränkter Sendeleistung), kannst du trotzdem am Seefunk teilnehmenbzw. betreibst du eine Funkanlage, das darfst du aber nicht, weil du keinen SRC-Schein hast, oder deinen Funkanlage nicht für den Seefunkbetrieb zugelassen ist. Einzige Lösung für dich: Bau das Ding aus, oder mach es betriebsuntüchtig. Alternativen haben dir nuernberger-1 und Faro angeboten bzw. erklärt. Ich denke das war doch deutlich genug? Nach meinem Wissen darf sogar jemand, der nicht den UBI-Schein hat, ein Boot (binnen) gar nicht in Betrieb nehmen wo eine VHF-Funkanlage verbaut ist - den Umkehrschluss würde ich auch auf SRC anwenden wollen. |
#2
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Moin Reinhard
Binnen muss schiffsführer und funker identisch sein, bei See darf es ein besatzungsmitglied machen.
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Gruß Luke Kardinal Avon Failte gu Alba Avon Searider 4M+Yamaha 55 an Land Rover SIII 109 2.25 Petrol. |
#3
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Identisch
Zitat:
Möchte nicht immer gegen alles sein :-) , aber es ist genau anders herum. Dies steht hier Um Links zu sehen, bitte registrieren und Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß Christian |
#4
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Moin
Hast recht, habs verschwurbelt
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Gruß Luke Kardinal Avon Failte gu Alba Avon Searider 4M+Yamaha 55 an Land Rover SIII 109 2.25 Petrol. |
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