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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#61
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Hallo Andreas,
ehrlich gesagt, weiß ich es aus dem Kopf heraus gerade nicht, weil es für mich nicht relevant ist. Die Zeiten, wo ich mir mein Boot vollgeladen habe, sind vorbei. Ich schaue mal nach, meines Wissens sind es aber weniger, als ich mit der Jolly nach CE befördern durfte. Gruß Uli |
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darfst schon ein paar mehr mitnehmen. 14-16 Personen. lg Franz |
#63
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Hallo Franz, - ich schon wieder Ich habe bei meinem Mariner 690 in der CE eine zugelassene Personenzahl von 24 drinnen stehen gehabt. Ing. Mazzucco von der Sbg. Landesregierung hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass wenn ich das Boot auf 24 Personen zulasse ich mit meinem Sportbootführerschein nicht mehr fahren darf. Begründung war das ein Boot/Schiff ab 12 Personen als FAHRGASTSCHIFF eingestuft wird und man eine eigene Ausbildung zum Führen eines solchen benötigt. Beim Führerscheinkurs beim Fichtenbauer (siehe Logo oben) hat uns Martin auch erklärt das man in Italien vorsichtig sein muss wegen der Rettungswesten. In Italien musst du für die Personenzahl für das das Boot zugelassen ist eine Weste mitführen. Das heißt ich hätte, auch wenn ich alleine in Italien gefahren wäre 24 Rettungswesten dabei haben müssen. .
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lg. Manfred Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird. |
#64
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Also wir sind ja auch schon ein paar Jahre in Italien unterwegs.
Bezüglich Deiner 24 Rettungswesten bin ich mir ziehmlich sicher, daß für die an Bord befindlichen Personen eine Rettungsweste vorhanden sein muss . Wenn wir kontrolliert wurden, musste ich soviel Westen herzeigen, wie Personen an Bord waren. Ich galueb , da wird ziehmlich viel reininterpretiert .......... Wir sind eigentlich vollausgestattet, auch mit Rettungsinsel, Handfackeln,Rauchfeuer etc etc etc. wollte noch nieeeeee eine Coast Guardia sehen. Rettungsring ist wichtig, Westen und Feuerlöscher, ab und zu auch die Life Belt Sicherung.
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#65
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Hallo Ralf,
wie das in Italien in der Praxis gehandhabt wird weiß ich nicht - bin noch nie in Italien gefahren. Ich kann nur das wiedergeben das uns beim Führerschein gelernt wurde. .
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lg. Manfred Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird. |
#66
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Mit den Rettungswesten glaub ich, dass der Ralf recht hat, nur für die an Bord befindlichen Personen. Da müsste ich ja immer 12 Westen mithaben. Das mit dem Fahrgastschiff gilt nur für österr. Seen und die Donau . (ausdrücklich glaub ich) Den Rettungsring habe ich nur bei der Überprüfung durch die Landesregierung mit, sonst nie. Bin schon öfters kontrolliert worden, war nie ein Thema. lg Franz |
#67
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Doch es stimmt, es entscheidet in Italien die Zulassung nicht die an Bord befindlichen Personen!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#68
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Rettungsinsel auf nem 600er Ralf ?! Respekt !!
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#69
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Ja nun , wenn wir z.b. von Vis direkt nach Murter fahren ......was da alles passieren kann...ojejeje, nene, da will ich schon sicher gehen .
Oder von Chiogga na Pula..........na, die war halt schon drin. Mein italienischer Vorgänger hat das ganze große Paket drin gehabt, da die immer von Elba, Sardinien-Marmi dei Fiori gependelt sind. Nochmals zur Rettungsweste.Ich habs im ital. Revierführer wie oben beschrieben drin und im ADAC steht s ja auch so drin. Eine Weste pro Person an Bord . So kenn ich es auch von Kontrollen....ich weiß nicht was ihr bei der österreicherischen Gebirgsmarine so lernt ? Um Links zu sehen, bitte registrieren ohnmachtssichere Rettungsweste mit CE-Kennzeichnung für jede Person an Bord
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#70
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...tja, dann sollten wir unseren Führerschein doch besser beim ADAC machen und nicht in einer Motorbootschule
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lg. Manfred Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird. |
#71
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Freunde, ruhig Blut.
Grundsätzlich gilt die Ausrüstungspflicht des Herkunftlandes, welche ggf. durch die Vorschriften des Ziellandes ergänzt werden. Und da es in D keine Ausrüstungspflicht gibt, zählen hier die Vorschriften des Gastlandes, Und da ist der ADAC schon eine valide Quelle. Nochmal zum aus- und einklarieren. Im Schengenraum nicht Notwendig, sonst ja. Leider ist HR (noch) kein Schengenstaat.
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#72
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Also empfehle ich hier jedem, der sein Boot noch nicht in HR angemeldet hat, grundsätzlich auf der Fahrt zu einem Hafenamt die gelbe Flagge Q = Quebec zu setzen.
Damit zeigt der Skipper an das auf dem Boot alles i.O. ist, und er auf dem Weg zum Hafenamt ist um das Boot mit Besatzung einzuklarieren und die Vignette für die kroatische Küstenfahrt besorgen möchte. Da HR noch nicht dem Schengenabkommen beigetreten ist sollte man sich international verhalten. Uli Hd hatte auch schon darauf hingewiesen. |
#73
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Sorry Doppelposting
Gruß Uli |
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jetzt bringst du etwas durcheinander. Wenn ich von See einreise, dann Q-Flagge (an Bord alles ok/komme zum Einklarieren) Wenn ich das Boot in HR ins Wasser lege, brauche ich selbstverständlich keine Quarantäne Flagge zu setzen, um beim Hafenmeister anzumelden, früher Vignette besorgen, die es ja jetzt nicht mehr gibt. Gruß Uli |
#75
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Richtig Uli,
kenne ja das Procedere mit der Q-Flagge aus meinen früheren Hochseetörns nach Skandinavien, noch vor der EU-Zeit. Das man keine Q-Flagge zeigen muß in HR, wenn man zur Anmeldung bei Urlaubsbeginn zum Hafenamt mit Boot fährt ist mir klar, es ist eine Grauzone, aber man kann dadurch signalisieren das man auf dem Weg dahin ist zur KLarierung, also ein "Alibisignal". Aber es ist nur eine persönliche Überlegung, denn ohne der Anmeldung im Hafenamt sollte man garnicht das Boot im Wasser bewegen. |
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